Auch dezentrale Unterkünfte dürfen nicht in entlegenen Vororten bzw. Ortsteilen liegen. Sie müssen so an den ÖPNV angeschlossen sein, dass die Bewohnerinnen u. a. Geschäfte, Schulen, Kitas, Ämter und Beratungsstellen gut erreichen können. Das ist eine ! Voraussetzung für soziale Teilhabe.
| Kapitel: | Ein Land der Vielfalt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 28.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 16:17 |