Die Verarbeitung von urheberrechtlich geschützten Werken mit KI ist nach momentaner Rechtslage erlaubnis- und gebührenfrei, während KI-Konzerne von ihren Werken profitieren.
Dieser wirtschaftlichen Schieflage möchten wir beheben, indem wir
z. B. durch eine Abgabe sichergestellen, dass ein Teil des Gewinns, der mit generativer KI erwirtschaftet wird, an die Urheber*innen zurückfließt.