Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 kürzt die Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung von 24,5 auf rund 5 Millionen Euro (epd). Seit dem 12.06.2026 bietet das BAMF eine eigene Rechtsauskunft an (§ 12b AsylG); sie ist nicht unabhängig. Mit der GEAS-Reform gilt in vielen Verfahren nur noch eine Woche Klagefrist.
Die Rechtsauskunft des BAMF gibt nach eigener Aussage nur allgemeine Informationen, keine Beratung zum Einzelfall; vor der Antragstellung wird sie als Gruppengespräch angeboten (netzpolitik.org, 25.06.2026). Besondere Schutzbedarfe wie drohende Genitalverstümmelung, geschlechtsspezifische Verfolgung oder Traumatisierung lassen sich in diesem Rahmen weder erkennen noch vertraulich besprechen. Dafür braucht es unabhängige Einzelberatung.
Unabhängige Beratung stärkt die Rechte Schutzsuchender und entlastet Behörden und Gerichte. Der Antrag knüpft an unser Ziel von 2022 an, die unabhängige Asylverfahrensberatung zu stärken und auszubauen.