Mit dem Erlass vom 28.08.2026 hat das grün geführte Fluchtministerium unter Ministerin Verena Schäffer Art. 16 der Richtlinie (EU) 2024/1346 umgesetzt: Minderjährige müssen spätestens zwei Monate nach dem Antrag Zugang zum Bildungssystem haben. NRW erreicht das, indem Familien mit schulpflichtigen Kindern früh in die Kommunen kommen.
Das ist ein wichtiger Fortschritt. Ein Erlass kann aber jederzeit geändert werden; eine gesetzliche Regelung, etwa im Flüchtlingsaufnahmegesetz, sichert ihn dauerhaft ab.