Seit der Bezahlkartenverordnung vom 19.09.2025 müssen Überweisungen und Lastschriften einzeln freigeschaltet werden. Das erschwert Alltagszahlungen wie Vereinsbeiträge, Schulausgaben oder Anwaltskosten und schafft zusätzlichen Aufwand für Behörden und Beratungsstellen. Weil die Whitelist per Verordnung eingeführt wurde, kann das Land sie ebenso per Verordnung zurücknehmen.
Etwa die Hälfte der NRW-Kommunen hat sich gegen die Karte entschieden. Die Bundesregierung hat keine belastbaren Erkenntnisse vorgelegt, dass die Bezahlkarte Zuzug oder Ausreisen beeinflusst (BT-Drs. 21/2194).