Die konkrete rechtliche Ausgestaltung einer „Kulturschallregelung“ bedarf einer vertieften Prüfung, insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung zum bestehenden Immissionsschutzrecht und der landesrechtlichen Handlungsspielräume. Eine landespolitische Initiative kann hier einen wichtigen Impuls setzen, um Kultur- und Musikspielstätten besser vor Verdrängung durch Lärmkonflikte zu schützen und zugleich die berechtigten Interessen der Anwohnenden zu berücksichtigen. Ziel sollte es sein, mehr Rechtssicherheit für Veranstaltende und Spielstätten zu schaffen und kulturelle Nutzungen als wichtigen Bestandteil lebendiger Städte anzuerkennen.
| Kapitel: | Ein Land der Vielfalt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Kultur (dort beschlossen am: 30.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 19:44 |