<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26-02/feedamendments" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>Landesdelegiertenkonferenz 13.-15. November Essen: Änderungsanträge</title>
            <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26-02/feedamendments</link>
            <description></description>
            <image>
                <url>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/img/logo.png</url>
                <title>Landesdelegiertenkonferenz 13.-15. November Essen: Änderungsanträge</title>
                <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26-02/feedamendments</link>
            </image><item>
                        <title>WP-03-796: Ein Land der Chancen </title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26-02/ein-land-der-chancen-48401/109130</link>
                        <author>Julia Eisentraut (KV Lippe), Julia Eisentraut (KV Lippe)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26-02/ein-land-der-chancen-48401/109130</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_62496_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 795 bis 798 löschen:</h4><div><p>setzen wir uns dafür ein, dass Modulprüfungen ohne starre Obergrenze für die Prüfungsversuche wiederholt werden können.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Nach wiederholten Fehlversuchen soll eine verbindliche Studienberatung gemeinsam mit den Studierenden Wege für einen erfolgreichen Studienverlauf aufzeigen.</del></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Es gibt in §58a des Hochschulgesetzes schon jetzt die Möglichkeit.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 13:09:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>WP-06-0250: Ein Land der Vielfalt</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26-02/ein-land-der-vielfalt-4941/109129</link>
                        <author>Julia Eisentraut (KV Lippe), Julia Eisentraut (KV Lippe)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26-02/ein-land-der-vielfalt-4941/109129</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_62496_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 250 bis 251:</h4><div><p>Schon an <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Universitäten</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Hochschulen</ins> und Berufsschulen brauchen wir Mentoring, Empowerment und Netzwerkveranstaltungen, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen – im </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 13:04:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>WP-03-775: Ein Land der Chancen </title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26-02/ein-land-der-chancen-48401/109127</link>
                        <author>Julia Eisentraut (KV Lippe), Julia Eisentraut (KV Lippe), Julia Eisentraut (KV Lippe)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26-02/ein-land-der-chancen-48401/109127</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_62496_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 775 bis 780:</h4><div><p>Exzellente Lehre und Forschung gibt es <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">nur mit guten Arbeitsbedingungen </ins>für <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">die, die sie leisten, nicht zum Nulltarif. Auch studentische und wissenschaftliche</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">alle</ins> Beschäftigte <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">verdienen gute und faire Löhne. Dafür wollen wir arbeiten, zum Beispiel mit mehr Verträgen innerhalb des Tarifvertrags der Länder (TVL)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">an unseren Hochschulen</ins>. Studentische und wissenschaftliche <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Beschäftigte</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Hilfskräfte</ins> müssen vollständig <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">nach dem</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">in den</ins> Tarifvertrag der Länder <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">besoldet</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">aufgenommen</ins> werden. Wer dauerhafte Aufgaben in Forschung, Lehre, Verwaltung oder </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 783 bis 785 einfügen:</h4><div><p>gute Beschäftigungsbedingungen” sowie neue Karrierewege neben der Professur und im Wissenschaftsmanagement<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">. Außerdem braucht es familienfreundliche Strukturen, z.B. durch familienfreundliche Arbeitszeiten und die Berücksichtigung von Care-Arbeit in Karrierewegen</ins>. Um die Qualität der Lehre zu verbessern, sollen Lehrende außerdem stärker mit den Angeboten der Hochschuldidaktik </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 12:45:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>WP-03-758: Ein Land der Chancen </title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26-02/ein-land-der-chancen-48401/109126</link>
                        <author>Julia Eisentraut (KV Lippe), Julia Eisentraut (KV Lippe)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26-02/ein-land-der-chancen-48401/109126</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_62496_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 758 bis 763:</h4><div><p>Wer gemeinsam entscheidet, entscheidet besser<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">: Deshalb stärken wir den Senat gegenüber Rektorat und Hochschulrat und machen eine ausgewogene Beteiligung aller Statusgruppen wieder zum Standard, damit nicht über die Köpfe von wissenschaftlichem Mittelbau, Verwaltung und Studierenden hinweg entschieden werden kann.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.Deshalb stärken wir den Senat gegenüber Rektorat und Hochschulrat.</ins> Wir setzen zudem Anreize für studentische Mitwirkung in der Selbstverwaltung der Hochschulen und evaluieren das Hochschulstärkungsgesetz mit </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Haben wir bereits umgesetzt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 12:32:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>WP-06-0077: Ein Land der Vielfalt</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26-02/ein-land-der-vielfalt-4941/109058</link>
                        <author>Robin Korte (KV Münster), Robin Korte (KV Münster)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26-02/ein-land-der-vielfalt-4941/109058</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_62496_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 76 bis 77 einfügen:</h4><div><p>verbessern die Rahmenbedingungen, beispielsweise bei der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Mandat.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Um die Arbeitsfähigkeit der ehrenamtlichen Kommunalpolitik zu sichern, prüfen wir geeignete Instrumente, um sowohl der zunehmenden Fragmentierung der Räte und Kreistage als auch ihrem Anwachsen über die gesetzliche Regelgröße hinaus entgegenzuwirken und zugleich die Gleichheit der Wahl zu gewährleisten.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die letzten Kommunalwahlen haben in vielen Städten, Gemeinden und Kreisen zu einer deutlichen Vergrößerung und zu einer politischen Fragmentierung der gewählten Gremien geführt. Die beobachteten Effekte zeigen sich nun bereits seit mehreren Wahlen, mit zunehmender Tendenz. Während das veränderte Wahlverhalten und Verschiebungen im Parteiensystem als Ausdruck der demokratischen Wahl ausdrücklich anzuerkennen sind, stellt die teils erhebliche Vergrößerung mancher Räte und Kreistage (aufgrund umfangreicher Zuteilung von Überhang- und Ausgleichsmandaten) sowie ihre politische Zersplitterung ein mittlerweile erhebliches Problem für die politische Arbeitsfähigkeit der kommunalpolitischen Gremien dar.</p>
<p>Wir wollen die politische Gestaltungskraft unserer Räte und Kreistage als demokratisch gewählte Entscheidungsorgane unserer Kommunen sichern. Dazu zählt auch, ihr Anwachsen über die gesetzliche Regelgröße hinaus zu begrenzen und einer Zersplitterung entgegenzuwirken. Notwendige Anpassungen im Wahlrecht müssen dabei stets konform mit der Verfassung sein und insbesondere den Prinzipien der Verhältniswahl und der Gleichheit bei der Wahl entsprechen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 05 Oct 2026 11:36:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>WP-06-0076: Ein Land der Vielfalt</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26-02/ein-land-der-vielfalt-4941/109055</link>
                        <author>Simon Rock (KV Rhein-Kreis-Neuss), Simon Rock (KV Rhein-Kreis-Neuss), Simon Rock (KV Rhein-Kreis-Neuss)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26-02/ein-land-der-vielfalt-4941/109055</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_62496_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 76 bis 77 einfügen:</h4><div><p>verbessern die Rahmenbedingungen, beispielsweise bei der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Mandat.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>Wir stärken die kommunale Demokratie und die Legitimation der Wahl von Bürgermeister*innen und Landrät*innen, indem wir die Stichwahl in die Hauptwahl integrieren.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Bei Stichwahlen zu Landrats- und Bürgermeisterwahlen ist die Wahlbeteiligung regelmäßig wesentlich geringer als in der Hauptwahl. Bei den letzten Kommunalwahlen kamen hierdurch in vielen Kommunen Bürgermeister*innen ins Amt, die bei der Stichwahl in absoluten Zahlen weniger Stimmen bekommen haben als der erstunterlegene Konkurrent bei der Hauptwahl auf sich vereinen konnte.</p>
<p>Hinzu kommt, dass aufgrund von Änderungen im Postgesetz eine rechtzeitige Zustellung von Briefwahlunterlagen innerhalb des 14-tägigen Zeitraums zwischen Haupt- und Stichwahl nicht mehr in allen Fällen garantiert werden kann.</p>
<p>Eine ersatzlose Abschaffung der Stichwahl kommt für uns dabei nicht in Frage. Sie würde weniger Demokratie bedeuten und wäre aufgrund der bisherigen Rechtsprechung auch verfassungsrechtlich zweifelhaft.</p>
<p>Aus diesen Gründen bietet es sich an, die Stichwahl direkt in die Hauptwahl zu integrieren. Dies kann z.B. in Form des bereits in anderen Ländern, wie Irland und Australien sowie den US-Bundestaaten Maine und Alaska, erprobten Instant-Runoff-Voting (integrierte Stichwahl) umgesetzt werden, bei der der Wahlzettel nach der jeweiligen Präferenz der Wähler*in durchnummeriert wird<a href="#_ftn1">[1]</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref1">[1]</a> <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Integrierte_Stichwahl">https://de.wikipedia.org/wiki/Integrierte_Stichwahl</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 05 Oct 2026 11:00:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>FO-01: Finanzordnung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26-02/finanzordnung-bundnis-90-die-grunen-nrw-31341/108630</link>
                        <author>Landesvorstand GRÜNE NRW (dort beschlossen am: 01.10.2026)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26-02/finanzordnung-bundnis-90-die-grunen-nrw-31341/108630</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_63424_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 14 bis 25:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2) Zu diesem Zweck legen die Ortsverbände den Kreisverbänden bis zum 12. Februar eines jeden Jahres und die Bezirks- und Kreisverbände dem Landesverband bis spätestens 31. März eines jeden Jahres Rechenschaft über ihr Vermögen, ihre Einnahmen und ihre Ausgaben nach Maßgabe der Bestimmungen des Parteiengesetzes ab. Die Kreiskassierer*innen sind für die ordnungsgemäße Kassenführung der Kreisverbände und ihrer Gliederungen verantwortlich. Die Ortsverbände sind verpflichtet, den Kreiskassierer*innen zu diesem Zweck Rechenschaft über die Finanzen des Ortsverbandes zu geben.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2) Die Kreisverbände stellen sicher, dass für alle zugehörigen Ortsverbände, den Kreisverband der Partei und den zugehörigen Kreisverband der Grünen Jugend eine ordnungsgemäße Buchhaltung im parteieigenen Verwaltungsprogramm „Sherpa&quot; durchgeführt wird. Für Orts- und Kreisverbände wird dabei üblicherweise ein eigener Mandant in der Finanzbuchhaltung verwendet. Dabei ist für eine ordnungsgemäße Buchhaltung in OV und kleinen KV mindestens ein quartalsweiser Buchungsrhythmus und in mittleren und großen KV ein mindestens monatlicher Buchungsrhythmus sicherzustellen. Für Kreisverbände der Grünen Jugend erfolgt die Buchhaltung in der Regel im Rahmen des KV-Mandanten der Partei und nur im Ausnahmefall im Rahmen eines eigenen Mandanten. Sofern ein GJ-KV betroffen ist, der sich über das Gebiet mehrerer Kreisverbände der Partei erstreckt, einigen sich die betroffenen Kreis-KV, welcher von ihnen die Buchhaltung dieses Verbandes übernimmt.<br>(3) Sofern die Ortsverbände die Buchhaltung selbst übernehmen, müssen die OV sicherstellen, dass die Buchhaltung bis zum 12. Februar des Folgejahres erledigt ist und der Kreisverband nach einem von diesem festgelegten Verfahren darüber schriftlich informiert wird. Die Buchhaltung der Kreisverbände (einschließlich der OVe) muss so rechtzeitig erledigt werden, dass der Landesverband nach einem vom LV festgelegten Verfahren bis spätestens zum 31. März des Folgejahres schriftlich darüber informiert werden kann, dass die Buchhaltungszahlen für die weitere Bearbeitung des Rechenschaftsberichts verwendet werden können. Nähere Bestimmungen dazu können vom Landesfinanzrat erlassen werden. Zum Zeitpunkt der Änderung dieser Finanzordnung gültigeLFR-Beschlüsse zu diesem Thema bleiben bis zu einer eventuell geänderten Beschlussfassung weiterhin gültig. Sofern die Buchhaltung eines GJ-KV ausnahmsweise im Rahmen eines eigenen Mandanten erfolgt, so gelten dafür sinngemäß die obigen Regelungen für Ortsverbände.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(3)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(4)</ins> Ist die rechtzeitige Abgabe des Rechenschaftsberichtes gemäß Parteiengesetz auf Bundesebene gefährdet, muss der jeweils höhere Gebietsvorstand die Kassenführung des nachfolgenden Organs vorübergehend an sich ziehen oder einen<br>Beauftragten/eine Beauftragte einsetzen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.Die übergeordnete Gliederung kann von der untergeordneten Gliederung eine angemessene finanzielle Erstattung für ihren Mehraufwand verlangen</ins>.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Antrag konkretisiert offene Fragestellungen zur Verfahrensweise und zur Sicherstellung einer fristgerechten Abgabe des Rechenschaftsberichtes.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 02 Oct 2026 12:52:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>FO-02 zu FO-01: Finanzordnung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26-02/finanzordnung-bundnis-90-die-grunen-nrw-31341/108623</link>
                        <author>Landesvorstand GRÜNE NRW (dort beschlossen am: 01.10.2026)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26-02/finanzordnung-bundnis-90-die-grunen-nrw-31341/108623</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_63424_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 161 bis 197:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(3) Reisekosten:<br>Nachfolgend wird mehrfach auf den DB-Flexpreis 2. Klasse als Obergrenze für Erstattungen in Sonderfällen abgestellt. In diesen Fällen ist Folgendes unbedingt zu beachten:<br>Es ist zwingend erforderlich, zusätzlich zum verwendeten Ticket mit Rechnung den DB-Flexpreis für exakt die geplante und dann auch durchgeführte Reise von und zum 1. Deutschen Wohnsitz der Reisekostenabrechnung beizufügen um zu belegen, dass eine Anreise von einem anderen Start wirtschaftlich und damit erstattungsfähig ist. Leider lässt sich der korrekte DB-Flexpreis jedoch auf der Homepage der DB nur vor Reisebeginn ermitteln. Ein Beleg, der den DB-Flexpreis für die verwendete Verbindung nachweist, muss also im Vorfeld der Reise auf dem DB-Portal ermittelt werden und muss Angaben über Datum, Reisezeiten sowie Start- und Ziel der Verbindungen enthalten.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3) Digitale Erstattungsanträge. Erstattungsanträge können digital eingereicht werden, sofern die entsendende Gliederung die hierfür geltenden rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen erfüllt und umsetzt. Ist mit dem Erstattungsantrag eine Spende verbunden, ist eine digitale Einreichung ausgeschlossen; in diesem Fall ist der Antrag unterschrieben in Papierform einzureichen.<br><br>(4)Reisekosten sind grundsätzlich vom und zum ersten deutschen Wohnsitz des/der Antragsberechtigten erstattungsfähig. Reisekosten mit Start an bzw. Rückkehr zu anderen Orte als dem ersten deutschen Wohnsitz sind bis zur Höhe der Kosten einer Reise vom bzw. zum ersten deutschen Wohnsitz erstattungsfähig; dies gilt entsprechend, wenn die An- oder Abreise aus privaten Gründen vorgezogen, verlängert oder privat unterbrochen wird. Für Antragsberechtigte mit gewöhnlichem Wohnsitz außerhalb Deutschlands ist die Erstattung von Reisekosten auf den Betrag begrenzt, der für eine Vergleichsreise zwischen dem Sitz der entsendenden Gliederung und dem Veranstaltungs- oder Sitzungsort erstattungsfähig wäre. Die genauen Vorgaben hierzu sind Absatz (5) zu entnehmen.<br><br>(5) Ermittlung und Dokumentation des Vergleichspreises. In den Fällen des Absatzes (4), in denen die Erstattung auf die Kosten einer Vergleichsreise begrenzt ist, gilt für deren Ermittlung und Dokumentation Folgendes:<br><br>Der tatsächliche Reisepreis wird durch das verwendete Ticket nebst Rechnung nachgewiesen. Zusätzlich ist der Preis der jeweiligen Vergleichsreise zu ermitteln, die anstelle der tatsächlichen Reise vom bzw. zum 1. Wohnsitz erforderlich gewesen wäre. Der Vergleichspreis ist für das Datum und die Reisezeiten zu ermitteln, die erforderlich sind, um den Veranstaltungs- oder Sitzungsort zum notwendigen Zeitpunkt zu erreichen bzw. von dort abzureisen. Da diese Vergleichsreise nicht tatsächlich durchgeführt wird, existiert für sie kein Ticket; der Vergleichspreis ist daher vor Antritt der tatsächlichen Reise zu ermitteln und durch einen Ausdruck oder einen anderweitig geeigneten Nachweis der Preisabfrage zu dokumentieren. Dieser Nachweis muss Angaben zu Datum, Reisezeiten sowie Start- und Zielort der Vergleichsverbindung enthalten.<br><br>Dies ist erforderlich, weil insbesondere die DB-Flexpreise für dieselbe Strecke je nach Reisetag und Uhrzeit erheblich variieren und sich zu einem vergangenen Zeitpunkt gültige Preise nicht mehr ermitteln lassen. Ein erst nach Antritt der Reise erstellter Vergleichspreisnachweis keinen Erstattungsanspruch.<br><br>Erstattungsfähig sind die tatsächlich entstandenen Kosten, höchstens jedoch der Vergleichspreis.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Reisekosten sind grundsätzlich vom und zum ersten deutschen Wohnsitz des/der Antragsberechtigten erstattungsfähig. Reisekosten mit Start an bzw. Rückkehr zu anderen Orten sind erstattungsfähig, soweit es für die Grüne Gliederung wirtschaftlich sinnvoll bzw. nicht mit höheren Kosten verbunden ist. Der Nachweis ist von dem/der Antragsteller*in zu erbringen und der Abrechnung beizufügen.<br>Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten bei Benutzung der 2. Klasse öffentlicher Verkehrsmittel, bei Mietwagenbuchung oder Nutzung von Carsharing-Angeboten bzw. die nach den jeweiligen Steuerrichtlinien vorgesehenen Erstattungsbeträge für Reisekosten. Alle Bahnfahrten und sonstigen externen Rechnungsbeträge (auch für Mietwagen- und Carsharing-Nutzung) sind durch Originalbelege nachzuweisen. Bei Bahnreisen gilt der DB-Flexpreis 2. Klasse als Obergrenze, da diese Tickets stornierbar und flexibler einsetzbar sind. Kostenerstattungen für Tickets ohne Storniermöglichkeit sind in der Regel nicht möglich, wenn die Reise nicht angetreten wurde.<br>Reisen mit Individualverkehrsmitteln sind bis maximal zusammen 500 km für Hin- und Rückreisen, belegt durch Routenplaner, erstattungsfähig. Dabei ist im Regelfall die kürzeste Strecke anzusetzen. In besonderen Einzelfällen, wie etwa bei Mobilitätseinschränkungen, kann diese Regelung ausnahmsweise überschritten werden. Eine Erstattung über 500 km ist möglich, wenn vor Reiseantritt ein entsprechender Antrag an den Vorstand der entsendenden Gliederung gestellt und von diesem bewilligt wurde.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6) Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten bei Benutzung der 2. Klasse öffentlicher Verkehrsmittel, bei Mietwagenbuchung oder Nutzung von Carsharing-Angeboten bzw. die nach den jeweiligen Steuerrichtlinien vorgesehenen Erstattungsbeträge für Reisekosten. Alle Bahnfahrten und sonstigen externen Rechnungsbeträge (auch für Mietwagen- und Carsharing-Nutzung) sind durch Einreichung von Originalbelegen nachzuweisen. Bei Bahnreisen gilt der DB-Flexpreis 2. Klasse als Obergrenze, da diese Tickets stornierbar und flexibler einsetzbar sind. Kostenerstattungen für Tickets ohne Stornierungsmöglichkeiten sind in der Regel nicht möglich, wenn die Reise nicht angetreten wurde.</ins></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Reisen mit Individualverkehrsmitteln sind bis maximal zusammen 500 km für Hin- und Rückreisen, belegt durch Routenplaner, erstattungsfähig. Dabei ist im Regelfall die kürzeste Strecke anzusetzen. In besonderen Einzelfällen, wie etwa bei Mobilitätseinschränkungen, kann diese Regelung ausnahmsweise überschritten werden. Eine Erstattung über 500 km ist möglich, wenn vor Reiseantritt ein entsprechender Antrag an den Vorstand der entsendenden Gliederung gestellt und von diesem bewilligt wurde.</p><p>Auch Mietwagen- und Carsharingkosten können ausnahmsweise<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">, belegt durch Routenplaner,</ins> vollständig oder anteilig übernommen werden, etwa bei Mobilitätseinschränkung oder unzumutbarem </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 214 bis 216 einfügen:</h4><div><p>des Deutschlandtickets). Zusätzlich muss dem RK-Formular ein Ausdruck bzw. eine Rechnung des Deutschlandtickets beigefügt werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Das analoge Verfahren zu hier geschilderten anteiligen Erstattung des Deutschlandtickets kann auch für anteilige Erstattung einer BahnCard 100 angewendet werden, wobei dann die nachzuweisenden Vergleichspreise die Flexpreise Fernverkehr ist. Die Vorgaben des Absatzes (5) gelten entsprechend.<br></ins><br>Wichtig: Bei anteiligen Erstattungsbeträgen hat die erstattende Gliederung </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 219 bis 221:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(4)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(7)</ins> Übernachtungskosten: Übernachtungskosten in Hotels, Pensionen, Seminarhäuser, Jugend-herbergen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">u.Ä</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">und Ähnliches</ins>., auch gebucht über Plattformen wie Airbnb sind erstattungsfähig, sofern sie wirtschaftlich sinnvoll und angemessen sind. </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 228 bis 229:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(5)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(8)</ins> Buchungsgebühren für Bahnreisen, Übernachtungen und vergleichbare Kosten sind dann erstattungsfähig, wenn sich auf dem gewählten Buchungsweg für die </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 232 bis 233:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(6)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(9)</ins> Flugkosten sind von der Erstattung grundsätzlich ausgenommen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand der entsendenden Gliederung vor Reiseantritt </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 236 bis 237:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(7)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(10)</ins> Ehrenamtliche Mitglieder, die von einer Mitglieder- oder Delegiertenversammlung in ein Amt gewählt wurden, können, sofern die </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 250 bis 253:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(8)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(11)</ins> Sachaufwendungen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">anzurechnenden </ins>anzurechnen Tätigkeit stehen, werden nur gegen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorlage</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Einreichung</ins> von Originalbelegen erstattet.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(9)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(12)</ins> Aufwendungen, die nicht durch diese Kostenerstattungsordnung erfasst sind, können nur im Wege einer Ausnahmeregelung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 256 bis 257:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(10)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(13)</ins> Erstattungsanträge sind zeitnah, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten nach Anfall der Ausgabe zu stellen. Erstattungsanträge für Ausgaben, die länger </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 261 bis 262:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(11)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(14)</ins> Mit Rücksicht auf die politischen Beschlüsse und auf die Kassenlage werden die<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 265 bis 266:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(12)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(15)</ins> Diese Kostenerstattungsregelungen gelten für den Landesverband NRW und seine Gliederungen verbindlich.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 02 Oct 2026 12:22:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S-01: Geschäftsordnung der Landesdelegiertenkonferenz (LDK)</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26-02/geschaftsordnung-der-landesdelegiertenkonferenz-ldk-9058/108599</link>
                        <author>Landesvorstand GRÜNE NRW (dort beschlossen am: 01.10.2026)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26-02/geschaftsordnung-der-landesdelegiertenkonferenz-ldk-9058/108599</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_63424_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 88 bis 90:</h4><div><ol start="1"><li value="1">Alle Anträge, inklusive Dringlichkeits- und Änderungsanträge sowie Bewerbungen werden <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">über Antragsgrün bei der Antragskommission</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">digital</ins> eingereicht. Die Angabe enthält Name und Kreisverband der beantragenden Mitglieder und </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 158 bis 161:</h4><div><ol start="8"><li value="8">dem eine anschließende schriftliche Bestätigungswahl durchgeführt wird. Bei geheimen Wahlen und schriftlichen Abstimmungen kann <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">die Software Abstimmungsgrün</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">ein elektronisches/ digitales Abstimmungssystem</ins> eingesetzt werden. Die Nutzung von elektronischer Abstimmungsmöglichkeiten erfolgt anonym, die abgegebenen Stimmen können </li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Antrag betrifft § 4 <em>Abs.</em> 1 sowie § 5 <em>Abs.</em> 8 der Geschäftsordnung.<br>
Es wird beantragt, unter § 4 <em>Abs.</em> 1 im ersten Satz die Formulierung „über Antragsgrün bei der Antragskommission“ zu streichen und durch „digital“ zu ersetzen. Außerdem wird beantragt unter § 5 <em>Abs.</em> 8 im dritten Satz die Formulierung „die Software Abstimmungsgrün“ zu streichen und durch „ein elektronisches Abstimmungssystem“ zu ersetzen.</p>
<p>Demzufolge lautet der Antrag wie folgt:</p>
<p><strong>Bisheriger Geschäftsordnungstext:</strong></p>
<p>§ 4 Anträge</p>
<p>1. Alle Anträge, inklusive Dringlichkeits- und Änderungsanträge sowie Bewerbungen werden <span class="strike">über Antragsgrün </span><span class="strike">bei der Antragskommission</span> eingereicht.</p>
<p>§ 5 Abstimmungen</p>
<p>8. Bei geheimen Wahlen und schriftlichen Abstimmungen kann <span class="strike">die Software Abstimmungsgrün</span> eingesetzt werden.</p>
<p><strong>Vorschlag neuer Geschäftsordnungstext:</strong></p>
<p>§ 4 Anträge</p>
<p>1. Alle Anträge, inklusive Dringlichkeits- und Änderungsanträge sowie Bewerbungen werden <strong>digital </strong>eingereicht.</p>
<p>§ 5 Abstimmungen</p>
<p>8. Bei geheimen Wahlen und schriftlichen Abstimmungen kann <strong>ein elektronisches/ digitales Abstimmungssystem</strong> eingesetzt werden.</p>
<p>Wir schlagen vor, die Möglichkeiten für digitale bzw. elektronische Antrags- und Abstimmungsprozesse bei Sitzungen der Landesdelegiertenkonferenz flexibler zu gestalten. Der bisherige Geschäftsordnungstext der LDK legt nahe, dass Anträge ausschließlich über Antragsgrün eingereicht werden können und elektronische Abstimmungen über Abstimmungsgrün erfolgen sollten.<br>
Der Vorschlag ist die Geschäftsordnung bewusst offen zu formulieren, damit wir geeignete Antrags- und Abstimmungstools nutzen können, ohne uns dauerhaft auf ein bestimmtes Instrument festzulegen. Die Änderung schafft damit mehr Flexibilität und stellt zugleich sicher, dass wir jeweils das technisch sinnvollste und rechtssicherste Tool einsetzen können.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 02 Oct 2026 11:16:00 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>