Der Antrag betrifft § 4 Abs. 1 sowie § 5 Abs. 8 der Geschäftsordnung.
Es wird beantragt, unter § 4 Abs. 1 im ersten Satz die Formulierung „über Antragsgrün bei der Antragskommission“ zu streichen und durch „digital“ zu ersetzen. Außerdem wird beantragt unter § 5 Abs. 8 im dritten Satz die Formulierung „die Software Abstimmungsgrün“ zu streichen und durch „ein elektronisches Abstimmungssystem“ zu ersetzen.
Demzufolge lautet der Antrag wie folgt:
Bisheriger Geschäftsordnungstext:
§ 4 Anträge
1. Alle Anträge, inklusive Dringlichkeits- und Änderungsanträge sowie Bewerbungen werden über Antragsgrün bei der Antragskommission eingereicht.
§ 5 Abstimmungen
8. Bei geheimen Wahlen und schriftlichen Abstimmungen kann die Software Abstimmungsgrün eingesetzt werden.
Vorschlag neuer Geschäftsordnungstext:
§ 4 Anträge
1. Alle Anträge, inklusive Dringlichkeits- und Änderungsanträge sowie Bewerbungen werden digital eingereicht.
§ 5 Abstimmungen
8. Bei geheimen Wahlen und schriftlichen Abstimmungen kann ein elektronisches/ digitales Abstimmungssystem eingesetzt werden.
Wir schlagen vor, die Möglichkeiten für digitale bzw. elektronische Antrags- und Abstimmungsprozesse bei Sitzungen der Landesdelegiertenkonferenz flexibler zu gestalten. Der bisherige Geschäftsordnungstext der LDK legt nahe, dass Anträge ausschließlich über Antragsgrün eingereicht werden können und elektronische Abstimmungen über Abstimmungsgrün erfolgen sollten.
Der Vorschlag ist die Geschäftsordnung bewusst offen zu formulieren, damit wir geeignete Antrags- und Abstimmungstools nutzen können, ohne uns dauerhaft auf ein bestimmtes Instrument festzulegen. Die Änderung schafft damit mehr Flexibilität und stellt zugleich sicher, dass wir jeweils das technisch sinnvollste und rechtssicherste Tool einsetzen können.
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