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            <title>Landesdelegiertenkonferenz 20./21. Juni 2026 in Troisdorf: Alles</title>
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                <title>Landesdelegiertenkonferenz 20./21. Juni 2026 in Troisdorf: Alles</title>
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                        <title>H-01: Haushaltsbroschüre 2026</title>
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                        <author></author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><h2>Protokoll als PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/ldk26/haushaltsbroschure-2026-30372/embeddedpdf?file=%2Fldk26%2Fhaushaltsbroschure-2026-30372%2Fviewpdf%3FsectionId%3D58669"></iframe><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 11 Jun 2026 08:24:45 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-05-001-118: Teilhabe sichern: Individuelle Schulbegleitung schützen – Poollösungen dürfen nicht zum Regelfall werden</title>
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                        <author>Landesvorstand NRW (dort beschlossen am: 09.06.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58663_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 118:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Teilhabe an Bildung ist ein individuelles Recht – kein Verwaltungsmodell und keine Frage öffentlicher Kassenlage. Für viele Kinder und Jugendliche wird dieses Recht erst durch Schulbegleitung konkret. Sie ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern oft die Voraussetzung dafür, dass Unterricht, soziale Teilhabe und persönliche Entwicklung überhaupt möglich werden.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Globalalternative zu V-05<br><br>Inklusion beginnt mit einer einfachen Erkenntnis: Menschen sind unterschiedlich, und sie alle gehören dazu. Genau diese Vielfalt macht unsere Gesellschaft aus.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Für uns Grüne NRW ist klar: Inklusion gelingt nicht durch Standardisierung, sondern durch passgenaue Unterstützung. Kinder sind unterschiedlich: in ihren Lebenslagen, ihren Stärken, ihren Behinderungen und ihren Unterstützungsbedarfen. Ein inklusives Bildungssystem muss diese Unterschiedlichkeiten ernst nehmen und darf sie nicht in pauschale Organisationslogiken pressen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt am Leben teilhaben können. Nicht das Individuum muss sich anpassen, sondern die Strukturen müssen so gestaltet sein, dass Teilhabe für alle selbstverständlich wird. Barrieren entstehen nicht durch Unterschiede zwischen Menschen, sondern dort, wo Zugänge fehlen, Regeln ausschließen und Vielfalt nicht mitgedacht wird. Eine Gesellschaft, die diese Verantwortung ernst nimmt, schafft Räume, in denen Menschen unabhängig von Behinderungen, Herkunft oder sozialem Hintergrund selbstverständlich dazugehören.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Deshalb sehen wir mit Sorge, wenn individuelle Ansprüche auf Schulbegleitung bundespolitisch zugunsten pauschaler Poollösungen zurückgedrängt werden sollen. Was als Effizienzgewinn begründet wird, kann in der Praxis weniger Verlässlichkeit für Kinder, mehr Unsicherheit für Familien, zusätzliche Konflikte mit Behörden und neue Belastungen für Schulen bedeuten. Eine Politik, die Poollösungen faktisch zum Regelfall macht, verschiebt den Maßstab: weg vom Bedarf des einzelnen Kindes, hin zu Systemlogik, Verwaltungsvereinfachung und Kostendruck.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dafür setzen wir uns ein: auf kommunaler Ebene, im Land, auf Bundesebene und in Europa.</p><h3 class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Inklusion in der Schule</strong></h3><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Poollösungen können sinnvoll sein, wenn sie pädagogisch begründet sind, gut ausgestattet werden und die Teilhabe konkret verbessern. Sie dürfen aber niemals zur Standardantwort auf unterschiedliche Unterstützungsbedarfe werden. Wo ein Kind eine verlässliche 1:1-Begleitung braucht, darf diese nicht durch eine Gruppenlösung ersetzt oder erschwert werden. Der individuelle Bedarf muss Maßstab bleiben, nicht das günstigste oder organisatorisch bequemste Modell.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Das gilt besonders für unsere Schulen. Schule steht heute vor anderen Herausforderungen als früher. Kinder bringen sehr unterschiedliche Lebensrealitäten mit: eigene Fluchterfahrungen, Armut, Behinderungen. Die Anforderungen an Lehrkräfte sind enorm. Sie sollen Inhalte vermitteln, als Coach begleiten und gleichzeitig sozialarbeiterische Aufgaben übernehmen. An diesen Ansprüchen kann man nur scheitern. Wir brauchen Antworten auf ein System, das diverser ist als je zuvor.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Besonders sensibel sind Übergänge im Bildungssystem: von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule ebenso wie auf die weiterführende Schule. Gerade dann brauchen Kinder und Familien Stabilität, frühzeitige Planung und verlässliche Unterstützung. Stattdessen werden Bedarfe häufig neu bewertet, Leistungen verzögert oder reduziert, Unterstützungsstrukturen brechen weg oder müssen mühsam neu aufgebaut werden. Das gefährdet Bildungschancen genau dort, wo Verlässlichkeit am wichtigsten wäre.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Folgen sind seit Jahren sichtbar: Die Zahlen in der Eingliederungshilfe steigen stetig, denn die Bedarfe sind groß. Nach aktueller Gesetzeslage kann es in Klassen zu Fällen kommen, dass mehrere Schulbegleitungen gleichzeitig anwesend sind, sich allerdings nur um ein einzelnes Kind kümmern dürfen.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Planungssicherheit ist deshalb ein zentraler Bestandteil echter Teilhabe. Bei dauerhaftem Unterstützungsbedarf darf Schulbegleitung nicht Jahr für Jahr erneut zum Unsicherheitsfaktor werden. Längerfristige Bewilligungen - möglichst für die Dauer der jeweiligen Schulform - würden Familien entlasten, Verwaltung vereinfachen und Kindern die Kontinuität geben, auf die sie angewiesen sind.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Weil das Thema vielschichtig ist, lohnt ein genauerer Blick auf die Rechtslage. Für Schulbegleitung gibt es zwei gesetzliche Grundlagen: §90 SGB IX richtet sich im Rahmen der Eingliederungshilfe an junge Menschen mit geistiger, körperlicher oder Mehrfachbehinderung, bewilligt durch das Sozialamt. §35a SGB VIII richtet sich im Rahmen der Jugendhilfe an junge Menschen mit drohender oder bestehender seelischer Behinderung, bewilligt durch das Jugendamt.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Auch Qualität, Qualifizierung und klare Rollen entscheiden darüber, ob Inklusion im Alltag gelingt. Schulassistent*innen übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben: Sie unterstützen Kommunikation, Orientierung, Pflege und soziale Teilhabe. Dafür brauchen sie verbindliche Weiterbildung, faire Arbeitsbedingungen und eine eigenständige Rolle mit klarem Auftrag am Kind. Die Schulbegleitung darf nicht zur allgemeinen Unterstützung des Unterrichtsbetriebs umfunktioniert werden und Pflegeanteile dürfen nicht unausgesprochen vorausgesetzt, sondern müssen fachlich anerkannt und angemessen vergütet werden.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bei allem Weiterdenken gilt unbedingt: Kinder, die aufgrund körperlicher Einschränkungen ohne individuelle Schulbegleitung nicht am Unterricht teilnehmen können, müssen selbstverständlich weiterhin einen individuellen Anspruch auf diese Unterstützung haben. Diese Einzelfallhilfen sind und bleiben unverzichtbar.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Wer notwendige individuelle Unterstützung aus Kostengründen einschränkt, spart nicht, sondern verschiebt Probleme in die Zukunft: auf die Kinder, auf ihre Familien, auf die Schulen und auf die Gesellschaft. Inklusion darf nicht daran scheitern, dass Verantwortung zwischen Bund, Land, Kommunen und Schulträgern hin- und hergeschoben wird.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Ebenso muss die Planungssicherheit gestärkt werden. Bei dauerhaftem Unterstützungsbedarf darf Schulbegleitung nicht jedes Jahr zum Unsicherheitsfaktor werden. Familien, die ohnehin erheblichen Aufwand leisten, um für ihre Kinder einzutreten, brauchen keine Antragsverfahren, die sich Jahr für Jahr wiederholen, obwohl sich am Bedarf nichts geändert hat. Längerfristige Bewilligungen, möglichst für die gesamte Schullaufbahn, müssen möglich sein.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><span class="underline"><strong>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW fordern daher:</strong></span></p><h3 class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Die Realität anerkennen: Herausforderungen für alle Beteiligten</strong></h3><ol class="deleted" start="1" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1"><strong>Der individuelle Bedarf bleibt Maßstab.</strong> Art und Umfang der Schulbegleitung müssen sich am konkreten Bedarf des Kindes orientieren. Notwendige 1:1-Unterstützung darf weder erschwert noch faktisch verdrängt werden. Die Frage der Zumutbarkeit ist konsequent aus der Perspektive des Kindes zu bewerten.</li></ol><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Schulbegleitung wird von freien Trägern der Jugendhilfe erbracht und ist formal kein Teil des pädagogischen Schulteams. Die Klassenlehrkraft hat keine Weisungsbefugnis gegenüber der Schulbegleitung. Pädagogische Absprachen entstehen nur, wenn alle Beteiligten es wollen und die Zeit dafür finden. Manchmal gelingt das gut, strukturell gesichert ist es nicht. Wachsende Klassen und zunehmende Heterogenität kommen erschwerend hinzu.</p><ol class="deleted" start="2" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="2"><strong>Poollösungen dürfen nicht zum Zwang werden.</strong> Wir lehnen eine gesetzliche oder faktische Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses ab, bei der Poollösungen zum Regelfall und individuelle Unterstützung zur Ausnahme werden. Insbesondere sprechen wir uns gegen Änderungen des § 112 Abs. 4 SGB IX aus, die eine solche Priorisierung ermöglichen oder begünstigen. Gruppenleistungen dürfen nicht mit individueller Unterstützung gleichgesetzt werden, wo sie den tatsächlichen Bedarf des Kindes nicht decken.</li></ol><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dazu kommt, dass die Rahmenbedingungen mit dem steigenden Bedarf nicht Schritt gehalten haben. So entsteht ein System, das auf viele Einzelhilfen reagiert, statt strukturell für Entlastung und echte Teilhabe zu sorgen.</p><ol class="deleted" start="3" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="3"><strong>Planungssicherheit für Kinder und Familien stärken.</strong> Bei dauerhaftem oder absehbar längerfristigem Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen sollen Bewilligungen verlässlicher und längerfristig erfolgen. Ziel muss sein, unnötige jährliche Neuanträge zu vermeiden und Kontinuität insbesondere in sensiblen Übergängen zu sichern: beim Wechsel in die Grundschule ebenso wie beim Übergang auf die weiterführende Schule.</li></ol><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Für die Kinder selbst hat das oft eine weitere Konsequenz: Unterstützung die Teilhabe möglich, aber auch sichtbar macht, dass man anders ist als alle anderen. Auch Eltern geraten zunehmend in schwierige Situationen. Sie erleben Druck und indirekte Erwartungen, zusätzliche Hilfen zu beantragen oder Entscheidungen im Sinne des Systems zu treffen, statt dass das System selbst verlässliche Strukturen bereitstellt.</p><ol class="deleted" start="4" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="4"><strong>Schulbegleitung fachlich weiterentwickeln. </strong>Schulassistent*innen brauchen gute Qualifizierung, verbindliche Fort- und Weiterbildung sowie faire Arbeitsbedingungen. Träger sollen verbindlich sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden gezielt weitergebildet werden, etwa in Pflege, Gebärdensprache, Unterstützter Kommunikation oder spezifischen Methoden wie TEACCH im Autismus-Spektrum. Nur fachlich gut begleitete Schulassistenz kann individuelle Unterstützung zuverlässig leisten.</li></ol><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Und schließlich die Arbeitsbedingungen der Schulbegleiter*innen selbst: befristete Verträge, wenige Stunden, abhängig vom bewilligten Umfang, keine verbindlichen Qualifikationsanforderungen, Supervision vom Träger abhängig. Das macht diese Arbeit für gut ausgebildete Fachkräfte wenig attraktiv. Manche Träger versuchen mit Poollösungen gegenzusteuern, um die Zahl der Erwachsenen in Klassen zu reduzieren, Kindern weniger das Gefühl zu geben, anders zu sein und attraktive Stellen zu schaffen. Doch auch die Poollösung allein löst das Problem nicht.</p><ol class="deleted" start="5" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="5"><strong>Die eigenständige Rolle der Schulbegleitung sichern.</strong> Schulbegleitung hat einen klaren Auftrag am Kind. Die Anstellung bei unabhängigen Trägern, etwa Einrichtungen der Behindertenhilfe, kann diese fachliche und pädagogische Unabhängigkeit gegenüber dem Lehrerkollegium stärken. Diese Rolle darf nicht verwischt werden. Schulbegleitung darf nicht zur allgemeinen Entlastung des Unterrichtsbetriebs umfunktioniert werden.</li></ol><h3 class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Was sich ändern muss</strong></h3><ol class="deleted" start="6" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="6"><strong>Pflegeanteile anerkennen und angemessen vergüten.</strong> Körperbezogene Unterstützung und pflegerische Tätigkeiten gehören für manche Kinder selbstverständlich zum Schulalltag, etwa bei Trisomie 21 oder anderen Behinderungen mit pflegerischem Unterstützungsbedarf. Diese Aufgaben müssen klar benannt, professionell eingeordnet und entsprechend vergütet werden. Die unausgesprochene Erwartung, solche Tätigkeiten würden - häufig von weiblichen Schulassistentinnen - „einfach mitgemacht“, ist fachlich falsch und strukturell problematisch.</li></ol><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Für uns Grüne NRW ist klar, wir stehen für eine Schule die trägt. Unser Ziel ist eine hilfreiche, individuell anpassbare und diskriminierungsfreie Hilfe. Kinder haben ein Recht auf Schule, in der Teilhabe wirklich möglich ist. Schulbegleitung muss deshalb aus der strukturellen Isolation der Eingliederungshilfe heraus und in das multiprofessionelle Team der Schule integriert werden. Qualifikation, pädagogische Einbindung und Arbeitsbedingungen müssen verbindlich geregelt sein.</p><ol class="deleted" start="7" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="7"><strong>Fehlanreize durch Sparpolitik vermeiden.</strong> Kurzfristige Einsparziele in der Eingliederungshilfe führen nicht zu nachhaltiger Entlastung. Einsparungen bei individueller Unterstützung erzeugen langfristig höhere Kosten und neue Konflikte. Kommunen dürfen nicht indirekt unter Druck geraten, notwendige Leistungen aus finanziellen Gründen nicht zu bewilligen.</li></ol><h3 class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Pädagogische Klassenbegleitung perspektivisch als Standard verankern</strong></h3><ol class="deleted" start="8" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="8"><strong>Inklusive Strukturen an Schulen stärken.</strong> Der Ausbau von Fachpersonal, insbesondere in der Sonderpädagogik, muss weiter vorangetrieben werden. Multiprofessionelle Teams an Schulen sind zu stärken, Rahmenbedingungen für inklusiven Unterricht zu verbessern und strukturelle Defizite im Bildungssystem dürfen nicht dauerhaft über Schulbegleitung kompensiert werden.</li></ol><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Wir Grüne wollen das aktuelle System weiterentwickeln. Unser Vorschlag: Jede Klasse bekommt perspektivisch eine pädagogische Klassenbegleitung. Diese Person ist täglich dabei, lernt die Schülerinnen und die Dynamik der Gruppe kennen und ist verlässliche Ansprechperson für Kinder, Lehrkräfte und Schulsozialarbeit gleichermaßen. Die pädagogische Klassenbegleitung ist fester Teil des pädagogischen Teams. Sie bringt mindestens eine 160-Stunden-Qualifikation mit oder eine Ausbildung als Erzieherin oder in einem verwandten Berufsfeld.</p><ol class="deleted" start="9" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="9"><strong>Kommunen verlässlich entlasten.</strong> Das Land Nordrhein-Westfalen muss Kommunen bei der Finanzierung inklusiver Bildung und notwendiger Teilhabeleistungen stärker unterstützen. Finanzielle Engpässe vor Ort dürfen nicht dazu führen, dass Kinder und Jugendliche auf notwendige Unterstützung verzichten müssen.</li></ol><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Vorgesehen ist diese Funktion für alle Klassen in der Primarstufe und der Sekundarstufe 1. Wenn eine Klasse erhöhten Bedarf hat, kann die Schule entscheiden, eine Klassenbegleitung vorübergehend woanders einzusetzen, flexibel, aber mit klarem Bezugspunkt.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag und im Landtag Nordrhein-Westfalen werden aufgefordert, sich auf Bundes- und Landesebene gegen eine gesetzliche oder faktische Priorisierung von Poollösungen einzusetzen und den individuellen Rechtsanspruch auf Schulbegleitung zu sichern.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Über den Schulsozialindex können Schulen mit besonderem Bedarf zusätzliche Klassenbegleitungen erhalten, zum Beispiel in Form von Springerkräften, gestaffelt nach der Höhe des Index.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Nordrhein-Westfalen hat den Anspruch, Inklusion ernst zu machen. Dieser Anspruch entscheidet sich nicht in Sonntagsreden, sondern im Alltag der Kinder, Familien und Schulen. Er entscheidet sich daran, ob Unterstützung rechtzeitig, verlässlich, fachlich gut und am individuellen Bedarf orientiert gewährt wird.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Wie bereits oben schon ausgeführt: Hilfen nach §90 SGB IX müssen weiter erhalten bleiben. Und auch die Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII soll weiterhin eine Rolle spielen, als individuelle Einzelfallhilfe, aber nachrangig zur strukturellen Verantwortung der Schule. Das macht deutlich: Individuelle Unterstützung wird nicht abgeschafft, aber sie darf auch nicht länger die strukturellen Lücken eines nicht ausreichend inklusiven Bildungssystems stopfen müssen.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Als Grüne NRW ziehen wir deshalb eine klare Grenze: Teilhabe ist nicht verhandelbar. Unser Prinzip ist klar: Bedarf vor Systemlogik, Recht vor Kassenlage, Kind vor Verwaltungsvereinfachung.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW bittet die Grüne Landtagsfraktion NRW, die GRÜNE Landesgruppe im Bundestag sowie die Grünen Fraktionen von LWL und LVR auf, das Konzept der pädagogischen Klassenbegleitung gemeinsam mit Expert*innen aus Schule, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Kommunen und Elternverbänden sowie in Zusammenarbeit mit den Landschaftsverbänden und Betroffenenorganisationen weiterzudenken und zu konkretisieren.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 10 Jun 2026 15:38:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title> Eva Miriam Fuchs</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/eva-miriam-fuchs-44516</link>
                        <author>Eva Miriam Fuchs (KV Wuppertal)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/eva-miriam-fuchs-44516</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto</h2><img src="/ldk26/eva-miriam-fuchs-44516/viewimage?sectionId=58658" alt="Foto"><h2>Angaben</h2><dl class="tabularData table dl-horizontal"><dt>Alter :</dt><dd>45</dd><dt>Geschlecht:</dt><dd>F</dd><dt>Kreisverband :</dt><dd>Wuppertal </dd><dt>Bezirksverband:</dt><dd>Niederrhein-Wupper</dd></dl><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Liebe Freund*innen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Transparenz, Verlässlichkeit und ein sorgfältiger Umgang mit den Mitteln unserer Partei sind zentrale Voraussetzungen für das Vertrauen unserer Mitglieder und Unterstützer*innen. Die Rechnungsprüfungskommission leistet hierzu einen wichtigen Beitrag, indem sie die Verwendung der Parteimittel unabhängig und gewissenhaft überprüft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In den vergangenen zwei Jahren durfte ich in der Rechnungsprüfungskommission unseres Landesverbands hieran mitwirken. Für eine weitere Amtszeit bewerbe ich mich hiermit erneut um Euer Vertrauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zu mir: Seit 19 Jahren arbeite ich bei der in Köln ansässigen KfW-Tochter DEG an der Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs), aktuell als Interessenvertreterin in Berlin. Denn ich bin überzeugt, dass große gesellschaftliche Ziele eine solide finanzielle Grundlage brauchen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ich bin Mitglied im KV Wuppertal und dort Teil der Diätenkommission. Der Schwerpunkt meines innerparteilichen Engagements liegt darüber hinaus in der LAG Wirtschaft, deren Co-Sprecherin ich bin.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Mitarbeit in der Rechnungsprüfungskommission hat mir gezeigt, wie wichtig nicht nur eine solide Mittelausstattung, sondern eben auch gut organisierte Finanzen für unsere Parteiarbeit sind. Die dabei gewonnenen Erfahrungen möchte ich weiterhin einbringen und zur finanziellen Integrität unseres Landesverbands beitragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da ich aus familiären Gründen nicht persönlich bei der LDK dabei sein kann, bitte ich Euch in Abwesenheit umso herzlicher um Euer Vertrauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Herzliche Grüße</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eva</p></div></div><h2>Social Media</h2><dl class="tabularData table dl-horizontal"><dt>Instagram:</dt><dd>@evamiriamfuchs</dd></dl>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 08 Jun 2026 23:03:09 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-05-101: Teilhabe sichern: Individuelle Schulbegleitung schützen – Poollösungen dürfen nicht zum Regelfall werden</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/teilhabe-sichern-individuelle-schulbegleitung-schutzen-poollosungen-45968/106589</link>
                        <author>Noah Sandmann (KV Warendorf)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/teilhabe-sichern-individuelle-schulbegleitung-schutzen-poollosungen-45968/106589</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58663_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 101 bis 102 einfügen:</h4><div><ol start="8"><li value="8">Bildungssystem dürfen nicht dauerhaft über Schulbegleitung kompensiert werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> <strong>Leitmaßstab für den Ausbau inklusiver Strukturen an Schulen muss die vollständige Umsetzung des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention sein.</strong></ins></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Antrag stellt zu Recht den individuellen Unterstützungsbedarf von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt und betont, dass Teilhabe an Bildung ein Recht ist und nicht durch Verwaltungsvereinfachung eingeschränkt werden darf. Mit dem Verweis auf Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention wird diese Argumentation um ihre menschenrechtliche Grundlage ergänzt.</p>
<p>Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert das Menschenrecht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen. Als verbindlicher Menschenrechtsvertrag verpflichtet die von Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention Bund, Länder und Kommunen dazu, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen weiterzuentwickeln und die hierfür erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere angemessene Vorkehrungen und individuelle Unterstützung, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am Bildungssystem teilhaben können.<br>
<br>
<strong>Quelle:</strong><br>
UN-Behindertenrechtskonvention: <a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf">www.institut-fuer-menschenrechte.de</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 08 Jun 2026 15:31:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-02-001: Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106588</link>
                        <author>LAG Säkulare (dort beschlossen am: 06.06.2026)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106588</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58663_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2:</h4><div><h4 class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung</h4><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Ziel 100 %: Durch konsequente Frauenemanzipation zur Freiheit, Sicherheit und Gleichberechtigung für alle Menschen!</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der bisherige Titel verharrt durch die Formulierung „Bis es gilt“ in einer passiven Erwartungshaltung. Mit dem „Ziel 100 %“ wird ein aktiver, politischer Gestaltungsanspruch formuliert. Zudem steht die Freiheit an erster Stelle, und die Formulierung „für alle Menschen“ verdeutlicht, dass der Kampf für Frauenemanzipation kein partikulares Projekt ist, sondern der universelle Schlüssel zur Befreiung der gesamten Gesellschaft.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 08 Jun 2026 13:09:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-02-239: Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106587</link>
                        <author>LAG Säkulare (dort beschlossen am: 06.06.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58663_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 239 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Individuelle Freiheit vor kollektiver Vereinnahmung schützen<br><br>Echte Gleichberechtigung und individuelle Freiheit sind nur möglich, wenn das Recht des Einzelnen auf ein selbstbestimmtes Leben auch gegen den Widerstand von Herkunftskollektiven, patriarchalen Familien oder religiösen Gemeinschaften konsequent verteidigt wird. Totalitäre, religiös-fundamentalistische und clanbasierte Milieus stützen ihre Macht in erster Linie auf die systematische Unterdrückung von Frauen und die Kontrolle weiblicher Sexualität und Lebensentwürfe.<br><br>• Verankerung als Verfassungs- und Bildungsziel: Um dem Recht auf Loslösung das höchste rechtliche und gesellschaftliche Gewicht zu verleihen, fordern wir dessen Aufnahme als Staatsziel in die Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen. Parallel dazu muss die<br>Befähigung zur individuellen Emanzipation und das Erkennen totalitärer, patriarchaler oder geschlossener Dynamiken als verbindliches, fächerübergreifendes Bildungsziel in den Lehrplänen und Richtlinien aller Schulformen verankert werden. Nur durch frühzeitige Aufklärung und schulische Resilienzförderung können junge Menschen rechtzeitig<br>gestärkt werden, um sich kollektiven Vereinnahmungen zu entziehen.<br><br>• Rechtskategorie gegen kollektive psychische Gewalt: NRW setzt sich im Bundesrat dafür ein, den Schutz vor struktureller psychischer Gewalt juristisch zu schärfen. Die „Kollektive Freiheitsberaubung durch psychische Nötigung und soziale Isolation“ in besitzergreifenden Gruppen und toxischen Systemen (wie beispielsweise bei islamistischen<br>Netzwerken wie Millî Görüş, den Zeugen Jehovas oder der Anastasia-Bewegung) muss sanktionierbar werden. Auch wenn wir den Begriff „Sekte“ kritisch reflektieren, müssen wir die reale Gefahr dieser hochmanipulativen Strukturen benennen. Dies muss den Schutz für<br>Minderjährige – und hier aus tiefst patriarchalen Gründen insbesondere für Mädchen und junge Frauen – sowie für TIN-Personen (transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen) bereits unterhalb der Schwelle physischer Gewalt sicherstellen.<br><br>• Konsequenter Opferschutz im Sorge-, Melde- und Verfahrensrecht: Weite Teile rechtlicher Anpassungen sind nötig, um Aussteiger*innen strukturell abzusichern. Im Melderecht müssen<br>unbürokratische, sofortige Auskunftssperren gewährt werden, um ein Aufspüren durch Täterstrukturen zu verhindern. Im Kindschafts- und Sorgerecht muss verankert werden, dass bei Anzeichen von geschlechtsspezifischer „Ehrgewalt“ oder totalitärer Kontrolle der Schutz absoluten Vorrang vor dem elterlichen Umgangsrecht hat. Vor Gerichten müssen Betroffene vor Einschüchterung durch Großfamilien oder Sektenmitglieder geschützt werden (etwa durch konsequente Videovernehmungen und den generellen Ausschluss von Täter-Opfer-<br>Ausgleichsverfahren).<br><br>• Schutz von Geschwisterkindern und Recht auf Kontakt: Wenn eine Person aus einem toxischen System flieht, geraten verbleibende Geschwister – insbesondere Schwestern – oft in höchste Gefahr oder werden als emotionales Druckmittel missbraucht. Jugendämter und<br>Familiengerichte müssen beim Ausstieg zwingend eine proaktive Gefährdungseinschätzung für die Geschwister vornehmen. Das Recht auf Kontakt muss juristisch auch gegen das Verbot der Gruppe („Shunning“) durchgesetzt werden.<br><br>• Grenzüberschreitender Schutzraum im Benelux-Grenzgebiet: Patriarchale Netzwerke, Clans und fundamentalistische Sekten agieren längst transnational. Sie nutzen die offenen Grenzen gezielt aus, um sich dem staatlichen Zugriff zu entziehen, Minderjährige der Schulpflicht sowie der behördlichen Sichtbarkeit zu entziehen oder geflüchtete Frauen im benachbarten Ausland aufzuspüren und zu verschleppen. Ein national isolierter Gewaltschutz ist daher gerade für NRW mit seinen direkten Grenzen zu den Benelux-Staaten unzureichend.<br>Wir fordern die Landesregierung auf, die institutionelle Zusammenarbeit in den Euregio-Grenzgebieten massiv auszubauen. Jugendämter, Schulbehörden, Frauenhäuser und Sicherheitsbehörden in NRW, den Niederlanden und Belgien müssen systematisch und grenzüberschreitend vernetzt werden, um das Abtauchen von Gefährdeten zu verhindern und<br>Opfern nahtlose Fluchtwege zu garantieren.<br><br>• Ressortübergreifende Generalverantwortung und dynamische Konzeptbildung: Wir fordern das konsequente Aufbrechen der behördlichen Silologik beim Gewaltschutz. Die Intervention bei Anzeichen patriarchaler oder sektenartiger Unterdrückung darf nicht zwischen Zuständigkeiten zerrieben werden, sondern muss als proaktive Dienstpflicht jedes einzelnen Beamten und jeder Behörde verankert werden. Da sich das Sektenwesen und geschlossene Milieus oft schneller entwickeln als die staatliche Dokumentation, darf das Einschreiten nicht vom schematischen Abprüfen bereits bekannter Gruppennamen abhängen. Ausschlaggebendes Handlungskriterium muss die faktische Toxizität – der Grad der systematischen Isolation und psychischen Kontrolle – sein. Fehlt für ein toxisches Milieu bislang eine staatliche Handlungsstruktur, ist es Pflicht der Bediensteten, diese Fälle zentral zu melden, um die Entwicklung entsprechender Schutzkonzepte unverzüglich zu triggern. Während die fallbezogene Nutzung der Hilfekette in der Verantwortung vor Ort liegt, ist der flächendeckende, lernende Aufbau dieser Fachkompetenz eine zentrale Aufgabe des Landes.<br><br>• Identifikation sozialer Isolation und private Auffangnetze: In Verfahren der Jugendhilfe und an Schulen muss systematisch abgefragt werden, ob Jugendliche externe Vertrauenspersonen benennen können. Das völlige Fehlen eines solchen Netzes darf behördlich nicht ignoriert werden, sondern muss als massives Warnsignal für systematische soziale Isolation gewertet werden.<br><br>• Bundesratsinitiative zur Schutzinfrastruktur (SGB VIII &amp; Frauenhäuser): Der Ausstieg aus Clans oder religiösen Sekten ist aufgrund extremer Verfolgung hochgradig lebensgefährlich. Wir fordern die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine Reform des SGB VIII inzusetzen, um den Ausbau hochgesicherter Frauenhäuser und die Verankerung von niederschwelligen Notschlafstellen als bundesweite, vom Bund kofinanzierte Pflichtaufgabe rechtlich abzusichern. Bei Maßnahmenträgern muss weltanschauliche Neutralität garantiert sein; Schutzsuchende dürfen nicht an radikale oder sektenähnliche Träger verwiesen werden. Mit Blick auf den im März 2026 veröffentlichten Referentenentwurf zur SGB-VIII-Reform des BMBFSFJ wird vor einer Fehlentwicklung gewarnt: Die Stärkung von Infrastrukturangeboten darf nicht der reinen Kostendämpfung dienen. Der individuelle Rechtsanspruch auf passgenaue Hilfen für Aussteiger*innen muss uneingeschränkt erhalten bleiben und darf durch Infrastruktur nur ergänzt, nicht ersetzt werden.<br><br>• Gesellschaftspolitische Wende beim Clan-Diskurs: Wir fordern eine Abkehr von der rein straf- und sicherheitspolitischen Betrachtung patriarchaler Großfamilien („Clans“). Diese anti-emanzipatorischen Milieus müssen gesellschaftspolitisch bekämpft werden – durch massive Investitionen in säkulare Aussteigerprogramme, die vulnerablen Mitgliedern echte Fluchtwege und soziale Unabhängigkeit eröffnen.<br><br>• Demokratisierung politischer Gremien und Ende von Privilegien: Wir fordern das Aufbrechen von politischen Beratungsstrukturen und Ausschüssen, in denen religiöse und kirchliche Träger historisch als „geborene“ (kraft Gesetzes automatisch gesetzte)<br>Mitglieder verankert sind – wie es insbesondere in den Jugendhilfeausschüssen nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 AG-KJHG NRW der Fall ist.<br>Diese automatischen Sitzprivilegien der Kirchen müssen abgeschafft werden, um das strukturelle Kleinreden familiär-religiöser Unterdrückung in der Politikberatung zu beenden. Beratungsgremien müssen demokratisiert werden: Säkulare, emanzipatorische und betroffenengeleitete Organisationen dürfen nicht länger auf nachrangige, mühsam zu „kürende“ (gekorene) Plätze marginalisiert werden, sondern müssen institutionell gleichgestellt und vollumfänglich einbezogen werden.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Leitantrag benennt völlig zu Recht den Schutz vor Femiziden und geschlechtsspezifischer Gewalt. Er lässt jedoch eine der gefährlichsten Quellen für diese Gewalt außer Acht: Die strukturelle Unterdrückung in geschlossenen, stark patriarchalen<br>
oder religiös-fundamentalistischen Milieus. Der Europäische Gerichtshof hat bezüglich Ungarn geurteilt: Der Verweis auf „nationale Identität“ rechtfertigt niemals den Bruch fundamentaler Grundrechte. Weder „kulturelle Eigenart“ noch „religiöse Tradition“ dürfen als Schutzschild dienen, um die Unterdrückung von Frauen, Mädchen oder TIN-Personen zu rechtfertigen.</p>
<p>Emanzipatorische Politik bedeutet im Sinne einer kritischen Staatstheorie, schützende Institutionen gezielt gegen unterdrückende Institutionen zu wenden, aber auch die beteiligten Individuen dennoch nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Die<br>
Verankerung des Rechts auf Loslösung als Staatsziel in der Landesverfassung sowie als verbindliches Bildungsziel zieht das Fundament für diese emanzipatorische Praxis: Sie macht präventive Aufklärung zur verfassungsrechtlichen Pflicht und stärkt die Resilienz junger Menschen, noch bevor schädigende Dynamiken greifen können.<br>
Ein der Emanzipation verpflichtetes Gemeinwesen darf zudem nicht zulassen, dass Meldebehörden oder Familiengerichte zu Handlangern von Clans oder fundamentalistischen Gruppen werden, die geflüchtete Frauen aufspüren. Wenn eine junge<br>
Frau in der Not niemanden außerhalb ihrer eigenen Familie benennen kann, ist das das gewollte Resultat systematischer patriarchaler Isolation. Die Frauenemanzipation ist der wirksamste Hebel, um diese Kollektive aufzubrechen. Wer aus einer religiös-fundamentalistischen Unterdrückung flieht, darf in der Jugendhilfe nicht von Trägern aufgefangen werden, die selbst ein reaktionäres Familienbild predigen oder eng mit islamistischen Netzwerken wie Millî Görüş oder evangelikalen Kreisen verflochten sind. Um das Schutzversprechen einzulösen, müssen wir die lähmende Silologik der Behörden überwinden: Jede*r einzelne Beamte*in steht in der proaktiven Dienstpflicht, bei begründeten Zweifeln unverzüglich zu handeln. Weil sich toxische Systeme schneller wandeln als staatliche Aktenordner, muss die erlebte Toxizität in der Praxis genügen, um Hilfe zu leisten und den Aufbau fehlender Konzepte auf Landesebene zu triggern.<br>
Gleichzeitig macht die Geografie unseres Bundeslandes deutlich, dass Gewaltschutz nicht an der Landesgrenze enden darf. Wenn patriarchale und fundamentalistische Strukturen das offene Europa nutzen, um Kinder dem Radar von Schulen und Jugendämtern zu entziehen oder Opfer in die Benelux-Staaten zu verschleppen, muss der Staat mit einer starken, grenzüberschreitenden Euregio-Sicherheitsarchitektur und transnationalen Fluchtwegen antworten.<br>
Da totalitäre Netzwerke bundesweit agieren, müssen wir den Gewaltschutz zudem über eine Bundesratsinitiative im SGB VIII verankern. Allerdings richtet sich der Antrag scharf gegen Tendenzen der aktuellen SGB-VIII-Reformdebatte, Infrastruktur als Vorwand für Kostendämpfung zulasten individueller Rechtsansprüche zu missbrauchen. Wahre Emanzipation verlangt die reale Möglichkeit zur vollständigen biografischen Autarkie Frauenrechte sind der Gradmesser der Freiheit – es ist die politische Generalverantwortung, schützende Institutionen kompromisslos auf die Seite der Bedrohten zu stellen und das Individuum vor der Tyrannei der Gruppe zu verteidigen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 08 Jun 2026 13:05:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-02-017.2: Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106580</link>
                        <author>LAG Frauen (dort beschlossen am: 05.06.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58663_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 17 bis 18 einfügen:</h4><div><p>Für uns GRÜNE NRW ist klar: <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Angriffe auf Gleichstellungsarbeit, feministische Einrichtungen und queere Strukturen zielen auf die Einschränkung von Freiheit, Selbstbestimmung und demokratischer Teilhabe. Diesen Entwicklungen müssen Politik und Gesellschaft entschieden entgegentreten. Deshalb braucht es einen Nationalen Aktionsplan gegen Antifeminismus, der Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft gemeinsam einbindet und Prävention, Schutz, Bildung und Demokratieförderung systematisch stärkt. </strong><strong>Auf kommunaler Ebene leisten insbesondere die Gleichstellungsbeauftragten zentrale Arbeit für Demokratie, Gewaltschutz, Prävention und gesellschaftliche Teilhabe. Sie begleiten Verwaltungsprozesse, stärken Frauen- und Gleichstellungspolitik vor Ort und sind wichtige Ansprechpartnerinnen für Betroffene, Initiativen und Zivilgesellschaft. Damit Gleichstellungsarbeit wirksam umgesetzt werden kann, braucht sie ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen, verbindliche Beteiligungsrechte sowie politischen Rückhalt gegen antifeministische Angriffe und Delegitimierungsversuche.</strong><strong>Feministische Infrastruktur ist eine tragende Säule demokratischer Gesellschaften Frauenhäuser, Fachberatungsstellen, Mädchenprojekte, queere Zentren, Notrufe, Gleichstellungsstellen und zivilgesellschaftliche Initiativen leisten täglich unverzichtbare Arbeit – häufig unter prekären Bedingungen und unsicherer Finanzierung. Diese Strukturen müssen dauerhaft abgesichert, ausgebaut und vor politischen Angriffen geschützt werden. </strong></ins>Echte Freiheit heißt, dass Frauen selbstbestimmt über ihr Leben entscheiden können – ohne Angst, ohne Gewalt, ohne strukturelle </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Beschluss der LAG Frauen 05.06.2026</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 08 Jun 2026 09:15:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-02-022: Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106579</link>
                        <author>LAG Frauen (dort beschlossen am: 05.06.2026)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106579</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58663_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 22 bis 23 einfügen:</h4><div><p>Dafür handeln wir auf mehreren Ebenen: Wir stärken den Schutz vor Gewalt, analog<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">,</ins> <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>flächendeckend in der Stadt und in ländlichen Regionen, </strong></ins>und digital. Wir sichern wirtschaftliche Unabhängigkeit, körperliche </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Beschluss der LAG Frauen 05.06.2026</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 08 Jun 2026 09:08:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-02-030: Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106578</link>
                        <author>LAG Frauen (dort beschlossen am: 05.06.2026)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106578</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58663_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 29 bis 31 einfügen:</h4><div><p>sexualisierte, geschlechtsspezifische und digitale. Digitale Gewalt wie Hasskommentare, Bedrohungen, <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Doxing, </ins>Deepfakes <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">oder bildbasierte sexualisierte Gewalt </ins>sind kein virtuelles Problem, sondern ein realer Angriff mit massiven Folgen: Angst, Rückzug, eingeschränkte Freiheit. Der </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Beschluss LAG Frauen 05.06.2026</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 08 Jun 2026 09:03:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-02-017: Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106577</link>
                        <author>LAG Frauen (dort beschlossen am: 05.06.2026)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106577</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58663_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 17 bis 18 einfügen:</h4><div><p>Für uns GRÜNE NRW ist klar:<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> <strong>Antifeminismus ist kein Randphänomen, sondern zunehmend Teil autoritärer und demokratiefeindlicher Mobilisierung.</strong></ins> Echte Freiheit heißt, dass Frauen selbstbestimmt über ihr Leben entscheiden können – ohne Angst, ohne Gewalt, ohne strukturelle </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Beschluss der LAG Frauen vom 05.06.2026</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 08 Jun 2026 08:57:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-02-036: Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106576</link>
                        <author>LAG Frauen (dort beschlossen am: 05.06.2026)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106576</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58663_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 35 bis 38:</h4><div><p>Betroffenen muss strafbar sein. Frauen brauchen effektive rechtliche Instrumente, um auch die Betreiber von Plattformen in die Pflicht zu nehmen,<del class="space" aria-label="Streichen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</del><strong><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">sich gegen </ins>Eingriffe in <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">die</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">ihre</ins> Freiheit <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">wirksam zur Wehr setzen zu können. Plattformen müssen verpflichtet werden, strafbare Inhalte schnell zu entfernen, Betroffene bei </ins>der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Frauen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Rechtsdurchsetzung</ins> zu <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">verteidigen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">unterstützen und transparente Meldestrukturen bereitzustellen</ins>.</strong> Schützen Betreiber die Rechte von Frauen nicht hinreichend oder verdienen sie etwa an der Verbreitung </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Beschluss der LAG Frauen vom 05.06.2026.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 08 Jun 2026 08:55:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-02-038: Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106575</link>
                        <author>LAG Frauen (dort beschlossen am: 05.06.2026)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106575</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58663_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 37 bis 39 löschen:</h4><div><p>Eingriffe in die Freiheit der Frauen zu verteidigen. Schützen Betreiber die Rechte von Frauen nicht <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">hinreichend </del>oder verdienen sie etwa an der Verbreitung von Deepfakes Geld, müssen sie haften.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 07 Jun 2026 23:15:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-02-055: Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106574</link>
                        <author>LAG Frauen (dort beschlossen am: 21.05.2026)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106574</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58663_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 54 bis 56 einfügen:</h4><div><p>Frauenhausplätze sowie die Beratungsangebote ausbauen, damit jede Frau mit ihren Kindern den Schutz und die Sicherheit finden kann, die ihr zusteht.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> <strong>Dazu gehören insbesondere barrierefreie Frauenhäuser, Schutzangebote für queere Frauen, bedarfsgerechte Plätze im ländlichen Raum sowie verlässliche Dolmetschungs- und Unterstützungsangebote für Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte.</strong></ins> Die Deeskalationshaft ist erforderlich, um im äußersten Fall, wenn alle anderen </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 07 Jun 2026 23:10:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-02-065: Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106573</link>
                        <author>LAG Frauen (dort beschlossen am: 05.06.2026)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106573</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58663_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 64 bis 65 einfügen:</h4><div><p>wird in Deutschland eine Frau ermordet, nur weil sie eine Frau ist. Wir fordern die Anerkennung von Femiziden als eigenständiges Mordmerkmal<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> <strong>beziehungsweise die ausdrückliche Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Tatmotive im Strafrecht</strong></ins>.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 07 Jun 2026 23:08:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-02-073: Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106572</link>
                        <author>LAG Frauen (dort beschlossen am: 05.06.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58663_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 73 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Die feministische Politik von uns Grünen NRW bezieht alle Frauen ein und soll die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen abbilden. Dazu gehören auch die Perspektiven von Sexarbeiterinnen.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Wir möchten deshalb die Rechte, Sicherheit und Gesundheit von Sexarbeiterinnen in NRW stärken, Stigmatisierung abbauen und Ausbeutung, Menschenhandel sowie Zwangsprostitution bekämpfen, ohne selbstbestimmt arbeitende Sexarbeiterinnen einzuschränken.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Um das zu erreichen, wollen wir Beratungsangebote niedrigschwellig, diskriminierungssensibel und flächendeckend zugänglich machen, Fortbildungen zur Sensibilisierung von Polizei, Ordnungsämtern, Gesundheitsämtern und Justiz ausweiten und den Schutz für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausbauen.</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Das Prostituiertenschutzgesetz muss dahingehend grundlegend reformiert werden. </strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Dabei ist es wichtig, Sexarbeiterinnen und auch Opfer von Menschenhandel sowie Zwangsprostitution bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen einzubeziehen. Sexarbeit darf nicht pauschal kriminalisiert oder in unsichere Verhältnisse verdrängt werden.</strong></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 07 Jun 2026 23:05:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-02-074: Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106571</link>
                        <author>LAG Frauen (dort beschlossen am: 05.06.2026)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106571</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58663_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 74 bis 75:</h4><div><p>Es braucht zur Verteidigung der Freiheit <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">aller</ins> Frauen einen feministischen Paradigmenwechsel im Strafrecht, der die Perspektive der meist weiblichen </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 07 Jun 2026 23:03:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-02-135: Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106570</link>
                        <author>LAG Frauen (dort beschlossen am: 05.06.2026)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106570</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58663_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 134 bis 136 einfügen:</h4><div><p>Care-Arbeit muss gerechter verteilt werden, auch durch arbeits- und sozialpolitische Instrumente.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> <strong>Unbezahlte Sorgearbeit darf nicht länger zu struktureller Benachteiligung und Altersarmut führen.</strong></ins> Pflegende Angehörige, insbesondere dort, wo mehrere Sorgeaufgaben zusammenkommen, dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren. </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 07 Jun 2026 23:01:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-02-159: Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106569</link>
                        <author>LAG Frauen (dort beschlossen am: 05.06.2026)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106569</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58663_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 158 bis 160 einfügen:</h4><div><p>vertreten, verdienen durchschnittlich weniger als Männer und tragen ein deutlich erhöhtes Risiko für Altersarmut.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> <strong>Besonders Frauen in Minijobs, prekären Beschäftigungsverhältnissen und sozialen Berufen erleben geringe Löhne, unsichere Beschäftigung und fehlende Aufstiegsperspektiven.</strong></ins> Frauen gründen seltener und haben schlechteren Zugang zu Kapital, Netzwerken und Förderstrukturen. Dabei zeigen zahlreiche </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 07 Jun 2026 22:58:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-02-176: Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106568</link>
                        <author>LAG Frauen (dort beschlossen am: 05.06.2026)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106568</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58663_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 175 bis 177 einfügen:</h4><div><p>Auf Bundesebene braucht es weitere Schritte: Gender Pay Gap und Gender Pension Gap müssen konsequent abgebaut werden, etwa durch stärkere Tarifbindung<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> <strong> und konsequente Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes. Gute Löhne, soziale Absicherung und faire Arbeitsbedingungen insbesondere in sozialen, pflegerischen und erzieherischen Berufen sind dabei zentrale Voraussetzungen für echte Gleichstellung. </strong></ins>. Wir wollen bessere Bedingungen für den Wiedereinstieg in Vollzeit, das Recht auf die </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 07 Jun 2026 22:55:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>L-02-183: Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106567</link>
                        <author>LAG Frauen (dort beschlossen am: 05.06.2026)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk26/bis-es-fur-alle-frauen-gilt-sicherheit-freiheit-und-gleichberechtigu-21238/106567</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58663_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 182 bis 184 einfügen:</h4><div><p>dafür ein, den Zugang zu reproduktiver Gesundheitsversorgung flächendeckend zu sichern. Dazu gehört, Versorgungslücken bei Schwangerschaftsabbrüchen <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">- gerade auch im ländlichen Raum - </ins>zu schließen. In vielen Regionen ist es für Frauen schwierig, überhaupt eine Ärztin </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 07 Jun 2026 22:50:00 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>