| Antrag: | Menschenwürde und Freiheitsrechte in der Neufassung des PsychKG erhalten |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand NRW (dort beschlossen am: 11.06.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Eingereicht: | 12.06.2026, 13:11 |
V-07-005: Menschenwürde und Freiheitsrechte in der Neufassung des PsychKG erhalten
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 4 bis 7:
und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen (PsychKG)) kritisch zu prüfen und im weiteren Prozess keinen Änderungen zuzustimmen, die Freiheitsrechte, Menschenwürde und Selbstbestimmung einschränken und damit eine ganze vulnerable Gruppe von Menschen pars pro toto schlechter stellen.
den weiteren Prozess so zu gestalten, dass Freiheitsrechte, Menschenwürde und Selbstbestimmung aller Betroffenen erhalten bleiben und gefördert werden.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 4 bis 7:
und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen (PsychKG)) kritisch zu prüfen und im weiteren Prozess keinen Änderungen zuzustimmen, die Freiheitsrechte, Menschenwürde und Selbstbestimmung einschränken und damit eine ganze vulnerable Gruppe von Menschen pars pro toto schlechter stellen.Änderungen voranzutreiben, die Freiheitsrechte, Menschenwürde und Selbstbestimmung fördern.