| Antrag: | Menschenwürde und Freiheitsrechte in der Neufassung des PsychKG erhalten |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand NRW (dort beschlossen am: 11.06.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Eingereicht: | 12.06.2026, 13:17 |
V-07-018: Menschenwürde und Freiheitsrechte in der Neufassung des PsychKG erhalten
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 18 bis 19:
Psychosoziale Krisendienste als Pflichtaufgabe: Rund-um-die-Uhr, flächendeckend und mit gesicherter Finanzierung.
Wir unterstützen ausdrücklich die Einführung der gemeindepsychiatrischen Verbünde im Gesetzesentwurf. Genauso wollen wir uns weiter mit Nachdruck für die Einführung von Psychosozialen Krisendiensten einsetzen. Prävention ist eine entscheidende Säule von psychischer Gesundheitsvorsorge. Daher sollten die präventiven Ansätze des Landespsychiatrieplans im Gesetz Vorrang vor Zwangsmaßnahmen erhalten. Dabei ist auch die Finanzierung sicherzustellen, um Kommunen personell, finanziell und organisatorisch nicht zu überlasten.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 18 bis 19:
Psychosoziale Krisendienste als Pflichtaufgabe: Rund-um-die-Uhr, flächendeckend und mit gesicherter Finanzierung.
Wir unterstützen ausdrücklich die Einführung der gemeindepsychiatrischen Verbünde im Gesetzesentwurf. Genauso wollen wir uns weiter mit Nachdruck für die Einführung von Psychosozialen Krisendiensten einsetzen.