| Antrag: | Teilhabe sichern: Individuelle Schulbegleitung schützen – Poollösungen dürfen nicht zum Regelfall werden |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Solveigh Zieger (KV Mettmann) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: V-05-001-118 |
| Eingereicht: | 12.06.2026, 20:54 |
V-05-019: Teilhabe sichern: Individuelle Schulbegleitung schützen – Poollösungen dürfen nicht zum Regelfall werden
Verfahrensvorschlag zu V-05-001-118: Titel
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Inklusion in Schule weiterdenken: Von der individuellen Lösung zur strukturellen Antwort für alle
Verfahrensvorschlag zu V-05-001-118: Antragstext
Von Zeile 1 bis 118:
Teilhabe an Bildung ist ein individuelles Recht – kein Verwaltungsmodell und keine Frage öffentlicher Kassenlage. Für viele Kinder und Jugendliche wird dieses Recht erst durch Schulbegleitung konkret. Sie ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern oft die Voraussetzung dafür, dass Unterricht, soziale Teilhabe und persönliche Entwicklung überhaupt möglich werden.
Globalalternative zu V-05
Wir Grüne stehen wie keine andere Partei zur vollständigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der daraus folgenden staatlichen Ziele und individuellen Rechte. Alle aktuellen rechtlichen Umsetzungsschritte sind aus dieser Perspektive Erfolge. Gleichzeitig wissen wir, dass noch viel Wegstrecke vor uns liegt und wir dabei auch strukturelle Fragen stellen müssen. Wie Grüne machen uns genau auf diesen Weg, wir wollen auch bei der Schule ein System, dass allen Kindern den gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Schulabschluss ermöglicht. Bis wir dieses System erreicht und die nächsten Schritte gemacht haben, verteidigen wir die aktuellen individuellen Rechtsansprüche energisch. Auch in einem inklusiveren Bildungssystem bleiben individuelle Rechte, die durch strukturelle Maßnahmen besser eingebettet werden und wirksame Rechtsdurchsetzung unverzichtbar.
Inklusion beginnt mit einer einfachen Erkenntnis: Menschen sind unterschiedlich, und sie alle gehören dazu. Genau diese Vielfalt macht unsere Gesellschaft aus.Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt am Leben teilhaben können. Nicht das Individuum muss sich anpassen, sondern die Strukturen müssen so gestaltet sein, dass Teilhabe für alle selbstverständlich wird. Barrieren entstehen nicht durch Unterschiede zwischen Menschen, sondern dort, wo Zugänge fehlen, Regeln ausschließen und Vielfalt nicht mitgedacht wird. Eine Gesellschaft, die diese Verantwortung ernst nimmt, schafft Räume, in denen Menschen unabhängig von Behinderungen, Herkunft oder sozialem Hintergrund selbstverständlich dazugehören.Dafür setzen wir uns ein: auf kommunaler Ebene, im Land, auf Bundesebene und in Europa. Inklusion in der SchuleDas gilt besonders für unsere Schulen. Schule steht heute vor anderen Herausforderungen als früher. Kinder bringen sehr unterschiedliche Lebensrealitäten mit: eigene Fluchterfahrungen, Armut, Behinderungen. Die Anforderungen an Lehrkräfte sind enorm. Sie sollen Inhalte vermitteln, als Coach begleiten und gleichzeitig sozialarbeiterische Aufgaben übernehmen. An diesen Ansprüchen kann man nur scheitern. Wir brauchen Antworten auf ein System, das diverser ist als je zuvor.Die Folgen sind seit Jahren sichtbar: Die Zahlen in der Eingliederungshilfe steigen stetig, denn die Bedarfe sind groß. Nach aktueller Gesetzeslage kann es in Klassen zu Fällen kommen, dass mehrere Schulbegleitungen gleichzeitig anwesend sind, sich allerdings nur um ein einzelnes Kind kümmern dürfen.Weil das Thema vielschichtig ist, lohnt ein genauerer Blick auf die Rechtslage. Für Schulbegleitung gibt es zwei gesetzliche Grundlagen: §90 SGB IX richtet sich im Rahmen der Eingliederungshilfe an junge Menschen mit geistiger, körperlicher oder Mehrfachbehinderung, bewilligt durch das Sozialamt. §35a SGB VIII richtet sich im Rahmen der Jugendhilfe an junge Menschen mit drohender oder bestehender seelischer Behinderung, bewilligt durch das Jugendamt.Bei allem Weiterdenken gilt unbedingt: Kinder, die aufgrund körperlicher Einschränkungen ohne individuelle Schulbegleitung nicht am Unterricht teilnehmen können, müssen selbstverständlich weiterhin einen individuellen Anspruch auf diese Unterstützung haben. Diese Einzelfallhilfen sind und bleiben unverzichtbar.Ebenso muss die Planungssicherheit gestärkt werden. Bei dauerhaftem Unterstützungsbedarf darf Schulbegleitung nicht jedes Jahr zum Unsicherheitsfaktor werden. Familien, die ohnehin erheblichen Aufwand leisten, um für ihre Kinder einzutreten, brauchen keine Antragsverfahren, die sich Jahr für Jahr wiederholen, obwohl sich am Bedarf nichts geändert hat. Längerfristige Bewilligungen, möglichst für die gesamte Schullaufbahn, müssen möglich sein.Die Realität anerkennen: Herausforderungen für alle BeteiligtenSchulbegleitung wird von freien Trägern der Jugendhilfe erbracht und ist formal kein Teil des pädagogischen Schulteams. Die Klassenlehrkraft hat keine Weisungsbefugnis gegenüber der Schulbegleitung. Pädagogische Absprachen entstehen nur, wenn alle Beteiligten es wollen und die Zeit dafür finden. Manchmal gelingt das gut, strukturell gesichert ist es nicht. Wachsende Klassen und zunehmende Heterogenität kommen erschwerend hinzu.Dazu kommt, dass die Rahmenbedingungen mit dem steigenden Bedarf nicht Schritt gehalten haben. So entsteht ein System, das auf viele Einzelhilfen reagiert, statt strukturell für Entlastung und echte Teilhabe zu sorgen.Für die Kinder selbst hat das oft eine weitere Konsequenz: Unterstützung die Teilhabe möglich, aber auch sichtbar macht, dass man anders ist als alle anderen. Auch Eltern geraten zunehmend in schwierige Situationen. Sie erleben Druck und indirekte Erwartungen, zusätzliche Hilfen zu beantragen oder Entscheidungen im Sinne des Systems zu treffen, statt dass das System selbst verlässliche Strukturen bereitstellt.Und schließlich die Arbeitsbedingungen der Schulbegleiter*innen selbst: befristete Verträge, wenige Stunden, abhängig vom bewilligten Umfang, keine verbindlichen Qualifikationsanforderungen, Supervision vom Träger abhängig. Das macht diese Arbeit für gut ausgebildete Fachkräfte wenig attraktiv. Manche Träger versuchen mit Poollösungen gegenzusteuern, um die Zahl der Erwachsenen in Klassen zu reduzieren, Kindern weniger das Gefühl zu geben, anders zu sein und attraktive Stellen zu schaffen. Doch auch die Poollösung allein löst das Problem nicht.
Auch Pflegeanteile müssen klar anerkannt und angemessen vergütet werden. Körperbezogene Unterstützung und pflegerische Tätigkeiten gehören für manche Kinder selbstverständlich zum Schulalltag. Diese Aufgaben dürfen nicht unausgesprochen vorausgesetzt oder nebenbei erwartet werden. Sie müssen fachlich benannt, professionell eingeordnet und entsprechend bezahlt werden.
Was sich ändern mussFür uns Grüne NRW ist klar, wir stehen für eine Schule die trägt. Unser Ziel ist eine hilfreiche, individuell anpassbare und diskriminierungsfreie Hilfe. Kinder haben ein Recht auf Schule, in der Teilhabe wirklich möglich ist. Schulbegleitung muss deshalb aus der strukturellen Isolation der Eingliederungshilfe heraus und in das multiprofessionelle Team der Schule integriert werden. Qualifikation, pädagogische Einbindung und Arbeitsbedingungen müssen verbindlich geregelt sein.Pädagogische Klassenbegleitung perspektivisch als Standard verankernWir Grüne wollen das aktuelle System weiterentwickeln. Unser Vorschlag: Jede Klasse bekommt perspektivisch eine pädagogische Klassenbegleitung. Diese Person ist täglich dabei, lernt die Schülerinnen und die Dynamik der Gruppe kennen und ist verlässliche Ansprechperson für Kinder, Lehrkräfte und Schulsozialarbeit gleichermaßen. Die pädagogische Klassenbegleitung ist fester Teil des pädagogischen Teams. Sie bringt mindestens eine 160-Stunden-Qualifikation mit oder eine Ausbildung als Erzieherin oder in einem verwandten Berufsfeld.Vorgesehen ist diese Funktion für alle Klassen in der Primarstufe und der Sekundarstufe 1. Wenn eine Klasse erhöhten Bedarf hat, kann die Schule entscheiden, eine Klassenbegleitung vorübergehend woanders einzusetzen, flexibel, aber mit klarem Bezugspunkt.Über den Schulsozialindex können Schulen mit besonderem Bedarf zusätzliche Klassenbegleitungen erhalten, zum Beispiel in Form von Springerkräften, gestaffelt nach der Höhe des Index.Wie bereits oben schon ausgeführt: Hilfen nach §90 SGB IX müssen weiter erhalten bleiben. Und auch die Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII soll weiterhin eine Rolle spielen, als individuelle Einzelfallhilfe, aber nachrangig zur strukturellen Verantwortung der Schule. Das macht deutlich: Individuelle Unterstützung wird nicht abgeschafft, aber sie darf auch nicht länger die strukturellen Lücken eines nicht ausreichend inklusiven Bildungssystems stopfen müssen.BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW bittet die Grüne Landtagsfraktion NRW, die GRÜNE Landesgruppe im Bundestag sowie die Grünen Fraktionen von LWL und LVR auf, das Konzept der pädagogischen Klassenbegleitung gemeinsam mit Expert*innen aus Schule, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Kommunen und Elternverbänden sowie in Zusammenarbeit mit den Landschaftsverbänden und Betroffenenorganisationen weiterzudenken und zu konkretisieren.
Für uns Grüne NRW ist klar: Inklusion gelingt nicht durch Standardisierung, sondern durch passgenaue Unterstützung. Kinder sind unterschiedlich: in ihren Lebenslagen, ihren Stärken, ihren Behinderungen und ihren Unterstützungsbedarfen. Ein inklusives Bildungssystem muss diese Unterschiedlichkeiten ernst nehmen und darf sie nicht in pauschale Organisationslogiken pressen.
Deshalb sehen wir mit Sorge, wenn individuelle Ansprüche auf Schulbegleitung bundespolitisch zugunsten pauschaler Poollösungen zurückgedrängt werden sollen. Was als Effizienzgewinn begründet wird, kann in der Praxis weniger Verlässlichkeit für Kinder, mehr Unsicherheit für Familien, zusätzliche Konflikte mit Behörden und neue Belastungen für Schulen bedeuten. Eine Politik, die Poollösungen faktisch zum Regelfall macht, verschiebt den Maßstab: weg vom Bedarf des einzelnen Kindes, hin zu Systemlogik, Verwaltungsvereinfachung und Kostendruck.
Poollösungen können sinnvoll sein, wenn sie pädagogisch begründet sind, gut ausgestattet werden und die Teilhabe konkret verbessern. Sie dürfen aber niemals zur Standardantwort auf unterschiedliche Unterstützungsbedarfe werden. Wo ein Kind eine verlässliche 1:1-Begleitung braucht, darf diese nicht durch eine Gruppenlösung ersetzt oder erschwert werden. Der individuelle Bedarf muss Maßstab bleiben, nicht das günstigste oder organisatorisch bequemste Modell.
Besonders sensibel sind Übergänge im Bildungssystem: von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule ebenso wie auf die weiterführende Schule. Gerade dann brauchen Kinder und Familien Stabilität, frühzeitige Planung und verlässliche Unterstützung. Stattdessen werden Bedarfe häufig neu bewertet, Leistungen verzögert oder reduziert, Unterstützungsstrukturen brechen weg oder müssen mühsam neu aufgebaut werden. Das gefährdet Bildungschancen genau dort, wo Verlässlichkeit am wichtigsten wäre.
Planungssicherheit ist deshalb ein zentraler Bestandteil echter Teilhabe. Bei dauerhaftem Unterstützungsbedarf darf Schulbegleitung nicht Jahr für Jahr erneut zum Unsicherheitsfaktor werden. Längerfristige Bewilligungen - möglichst für die Dauer der jeweiligen Schulform - würden Familien entlasten, Verwaltung vereinfachen und Kindern die Kontinuität geben, auf die sie angewiesen sind.
Auch Qualität, Qualifizierung und klare Rollen entscheiden darüber, ob Inklusion im Alltag gelingt. Schulassistent*innen übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben: Sie unterstützen Kommunikation, Orientierung, Pflege und soziale Teilhabe. Dafür brauchen sie verbindliche Weiterbildung, faire Arbeitsbedingungen und eine eigenständige Rolle mit klarem Auftrag am Kind. Die Schulbegleitung darf nicht zur allgemeinen Unterstützung des Unterrichtsbetriebs umfunktioniert werden und Pflegeanteile dürfen nicht unausgesprochen vorausgesetzt, sondern müssen fachlich anerkannt und angemessen vergütet werden.
Wer notwendige individuelle Unterstützung aus Kostengründen einschränkt, spart nicht, sondern verschiebt Probleme in die Zukunft: auf die Kinder, auf ihre Familien, auf die Schulen und auf die Gesellschaft. Inklusion darf nicht daran scheitern, dass Verantwortung zwischen Bund, Land, Kommunen und Schulträgern hin- und hergeschoben wird.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW fordern daher:
- Der individuelle Bedarf bleibt Maßstab. Art und Umfang der Schulbegleitung müssen sich am konkreten Bedarf des Kindes orientieren. Notwendige 1:1-Unterstützung darf weder erschwert noch faktisch verdrängt werden. Die Frage der Zumutbarkeit ist konsequent aus der Perspektive des Kindes zu bewerten.
- Poollösungen dürfen nicht zum Zwang werden. Wir lehnen eine gesetzliche oder faktische Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses ab, bei der Poollösungen zum Regelfall und individuelle Unterstützung zur Ausnahme werden. Insbesondere sprechen wir uns gegen Änderungen des § 112 Abs. 4 SGB IX aus, die eine solche Priorisierung ermöglichen oder begünstigen. Gruppenleistungen dürfen nicht mit individueller Unterstützung gleichgesetzt werden, wo sie den tatsächlichen Bedarf des Kindes nicht decken.
- Planungssicherheit für Kinder und Familien stärken. Bei dauerhaftem oder absehbar längerfristigem Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen sollen Bewilligungen verlässlicher und längerfristig erfolgen. Ziel muss sein, unnötige jährliche Neuanträge zu vermeiden und Kontinuität insbesondere in sensiblen Übergängen zu sichern: beim Wechsel in die Grundschule ebenso wie beim Übergang auf die weiterführende Schule.
- Schulbegleitung fachlich weiterentwickeln. Schulassistent*innen brauchen gute Qualifizierung, verbindliche Fort- und Weiterbildung sowie faire Arbeitsbedingungen. Träger sollen verbindlich sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden gezielt weitergebildet werden, etwa in Pflege, Gebärdensprache, Unterstützter Kommunikation oder spezifischen Methoden wie TEACCH im Autismus-Spektrum. Nur fachlich gut begleitete Schulassistenz kann individuelle Unterstützung zuverlässig leisten.
- Die eigenständige Rolle der Schulbegleitung sichern. Schulbegleitung hat einen klaren Auftrag am Kind. Die Anstellung bei unabhängigen Trägern, etwa Einrichtungen der Behindertenhilfe, kann diese fachliche und pädagogische Unabhängigkeit gegenüber dem Lehrerkollegium stärken. Diese Rolle darf nicht verwischt werden. Schulbegleitung darf nicht zur allgemeinen Entlastung des Unterrichtsbetriebs umfunktioniert werden.
- Pflegeanteile anerkennen und angemessen vergüten. Körperbezogene Unterstützung und pflegerische Tätigkeiten gehören für manche Kinder selbstverständlich zum Schulalltag, etwa bei Trisomie 21 oder anderen Behinderungen mit pflegerischem Unterstützungsbedarf. Diese Aufgaben müssen klar benannt, professionell eingeordnet und entsprechend vergütet werden. Die unausgesprochene Erwartung, solche Tätigkeiten würden - häufig von weiblichen Schulassistentinnen - „einfach mitgemacht“, ist fachlich falsch und strukturell problematisch.
- Fehlanreize durch Sparpolitik vermeiden. Kurzfristige Einsparziele in der Eingliederungshilfe führen nicht zu nachhaltiger Entlastung. Einsparungen bei individueller Unterstützung erzeugen langfristig höhere Kosten und neue Konflikte. Kommunen dürfen nicht indirekt unter Druck geraten, notwendige Leistungen aus finanziellen Gründen nicht zu bewilligen.
- Inklusive Strukturen an Schulen stärken. Der Ausbau von Fachpersonal, insbesondere in der Sonderpädagogik, muss weiter vorangetrieben werden. Multiprofessionelle Teams an Schulen sind zu stärken, Rahmenbedingungen für inklusiven Unterricht zu verbessern und strukturelle Defizite im Bildungssystem dürfen nicht dauerhaft über Schulbegleitung kompensiert werden.
- Kommunen verlässlich entlasten. Das Land Nordrhein-Westfalen muss Kommunen bei der Finanzierung inklusiver Bildung und notwendiger Teilhabeleistungen stärker unterstützen. Finanzielle Engpässe vor Ort dürfen nicht dazu führen, dass Kinder und Jugendliche auf notwendige Unterstützung verzichten müssen.
Die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag und im Landtag Nordrhein-Westfalen werden aufgefordert, sich auf Bundes- und Landesebene gegen eine gesetzliche oder faktische Priorisierung von Poollösungen einzusetzen und den individuellen Rechtsanspruch auf Schulbegleitung zu sichern.
Nordrhein-Westfalen hat den Anspruch, Inklusion ernst zu machen. Dieser Anspruch entscheidet sich nicht in Sonntagsreden, sondern im Alltag der Kinder, Familien und Schulen. Er entscheidet sich daran, ob Unterstützung rechtzeitig, verlässlich, fachlich gut und am individuellen Bedarf orientiert gewährt wird.
Als Grüne NRW ziehen wir deshalb eine klare Grenze: Teilhabe ist nicht verhandelbar. Unser Prinzip ist klar: Bedarf vor Systemlogik, Recht vor Kassenlage, Kind vor Verwaltungsvereinfachung.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 18 bis 19 einfügen:
Bedarf des einzelnen Kindes, hin zu Systemlogik, Verwaltungsvereinfachung und Kostendruck. Gleichzeitig sehen wir den Bedarf, das System Schule zu stärken. Lehrkräfte und Schulleitungen weisen darauf hin, dass die Herausforderungen des schulischen Alltags vielfältiger werden. Hier können ergänzende Kräfte hilfreich sein. Die entsprechenden Mitarbeitenden sind zu qualifizieren.
Unterstützer*innen
- Jan Volkenstein (KV Mettmann)
- Eike Schuster (KV Mettmann)
- Vera Kropp (KV Duisburg)
- Maisha Morgenroth (KV Mettmann)
- Anna Meike Reimann (KV Mettmann)
- Marco Saleik (KV Solingen)
- Anika Ringelkamp (KV Mettmann)
- Sandra Ernst (KV Mettmann)
- Alexander Wirth (KV Mettmann)
- Claudia Kamprolf-Putzbach (KV Mettmann)
- Lea Habitz (KV Mettmann)
- Johanna Schönfeld (KV Mettmann)
- Miriam Weilbrenner (KV Wuppertal)
- Benjamin Bernau (KV Mettmann)
- Oliver Tschorn (KV Mettmann)
- Gudula Urland (KV Mettmann)
- Martin André (KV Mettmann)
- Dirk Niemeyer (KV Mettmann)