Damit die prekäre Situation der Auszubildenden verbessert wird, wurde zum Wintersemester 2020/21 die Ausbildung zum/zur Psychotherapeut*in grundlegend reformiert. Studierende sollen nach einem Master in klinischer Psychologie während der nun fünf Jahre dauernden Weiterbildung bereits angemessen bezahlt werden. Bei dieser Reform wurde aber nicht geregelt, durch wen die dadurch entstehenden Mehrkosten getragen werden sollen. Die fehlende Finanzierung ist der Grund aus dem jetzt, fast 6 Jahre nach Beginn der neuen Regelung, immer noch bundesweit nur etwa 100 Weiterbildungsplätze zur Verfügung stehen und das bei etwa 2.500 Absolvent*innen jährlich (eine Quelle hierzu: https://www.verdi.de/gesundheit-soziales-bildung/mein-beruf/psychotherapeutinnen-angehenden-psychotherapeutinnen/versorgung-steht-dem-spiel). Parallel läuft die Ausbildung nach dem alten System bis 2032 weiter. Dabei kann der Fehlanreiz entstehen sich aus Kostengründen weiterhin auf die Psychotherapeut*innen in Ausbildung nach dem alten System zu verlassen, statt Weiterbildungsplätze nach dem neuen System zu schaffen.
Gleichzeitig übernehmen momentan die alten Psychotherapeut*innen in Ausbildung einen erheblichen Anteil der psychotherapeutischen Versorgung. Werden diese Stellen nicht in gleicher Anzahl durch die neuen Psychotherapeut*innen in Weiterbildung besetzt, droht spätestens 2032 – bei Auslaufen des alten Systems – eine Verschlimmerung der derzeitigen Lage mit deutlich längeren Wartezeiten.