Änderungen von V-07 zu V-07
| Ursprüngliche Version: | V-07 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 06.05.2026, 15:43 |
| Neue Version: | V-07 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 29.06.2026, 10:43 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 4 bis 7:
und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen (PsychKG)) kritisch zu prüfen und im weiteren Prozess keinen Änderungen zuzustimmen, die Freiheitsrechte, Menschenwürde und Selbstbestimmung einschränken und damit eine ganze vulnerable Gruppe von Menschen pars pro toto schlechter stellen.den weiteren Prozess so zu gestalten, dass Freiheitsrechte, Menschenwürde und Selbstbestimmung aller Betroffenen erhalten und gefördert werden.
Von Zeile 9 bis 13:
Zwang reduzieren statt ausbauen: Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen nur bei akuter, konkreter und gegenwärtiger Gefahr und nicht schon dann, wenn jemand mangelnde Krankheitseinsicht zeigt oder die Mitwirkung verweigert
. Auch eine Zwangsbehandlung als Voraussetzung für eine Entlassung ist abzulehnen.
Von Zeile 18 bis 22:
Psychosoziale Krisendienste als Pflichtaufgabe: Rund-um-die-Uhr, flächendeckend und mit gesicherter Finanzierung.
Wir unterstützen ausdrücklich die Einführung der gemeindepsychiatrischen Verbünde im Gesetzesentwurf. Genauso wollen wir uns weiter mit Nachdruck für die Einführung von Psychosozialen Krisendiensten einsetzen. Prävention ist eine entscheidende Säule von psychischer Gesundheitsvorsorge. Daher sollten die präventiven Ansätze des Landespsychiatrieplans im Gesetz Vorrang vor Zwangsmaßnahmen erhalten. Dabei ist auch die Finanzierung sicherzustellen, um Kommunen personell, finanziell und organisatorisch nicht zu überlasten.
Keine verpflichtende oder
routinehafteroutinemäßige Einbindung von Sicherheitsbehörden oder im Fall von Geflüchteten der Ausländerbehörde. A, ausschließlich im Einzelfall und nach ärztlicher Abwägung.
- Psychische Gesundheitsversorgung muss diskriminierungsfrei und vertrauensbasiert ausgestaltet sein. Regelungen, die bestimmte Gruppen pauschal unter besonderen Verdacht stellen oder migrationsrechtliche Fragen mit gesundheitlicher Versorgung vermischen, lehnen wir ab.
Von Zeile 25 bis 26:
Auf der nächsten Landesdelegiertenkonferenz wird über den Stand der Nachverhandlungen berichtet.
Die LAG Gesundheit soll das Thema weiter begleiten. Dafür soll die Fraktion der LAG regelmäßig zum Fortschritt der Beratung berichten.