Integrationskurse enden im Regelfall mit einem B1 Zertifikat und den Grundlagen der deutschen Sprache. Seit 2016 regelt die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung die weitergehenden Sprachkursen, die auf den Integrationskursen aufbauen. Über die berufsbezogene Deutschförderung können B2 und höhe Sprachniveaus erreicht werden. Ebenso können von Sprachkursträgern Spezialkurse, wie für spezielle Berufszweige angeboten werden. Dies sind Kurse für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen befinden oder Kurse mit fachspezifischen Inhalten in verschiedenen Fachrichtungen im Bereich Gewerbe-Technik und Einzelhandel. Hier sind es diese berufsbezogenen Sprachkurse, die besonders im Mittelpunkt stehen müssen um mittels enger Verzahnung mit dem Arbeitsmarkt, mit Unternehmen, mit Kammern etc., die zur beruflichen Integration beitragen und speziell zu diesem Zweck gestärkt werden müssen.
Antrag: | Zusammen das Beste geben: Mit Qualifikation, Teilhabe und Einwanderung mehr Fachkräfte gewinnen |
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Antragsteller*in: | Lennard Schlöffel |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 10.04.2023, 16:47 |