| Veranstaltung: | Landesparteirat GRÜNE NRW Schwerte 22. März 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5. Verschiedenes |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Jan-Niclas Gesenhues |
| Eingereicht: | 17.02.2026, 10:52 |
Zivilgesellschaft schützen – Umweltstandards absichern
Beschlusstext
NGO-Bashing greift immer mehr um sich, von ganz rechts bis mitten in die
Bundesregierung. Die Beleidigungen und Anfeindungen gipfelten zuletzt im Vorwurf
von Friedrich Merz, Umweltschützer*innen gefährdeten die Demokratie – eine
ungeheuerlich absurde und gefährliche Aussage. Wer so daherredet, verschiebt den
Diskurs Stück für Stück weiter in eine antiliberale Ecke und spielt auf der
Klaviatur der Rechtspopulisten.
Die Bundesregierung belässt es zudem nicht bei nicht Anfeindungen, sondern engt
den finanziellen und rechtlichen Spielraum der ökologischen Zivilgesellschaft
immer weiter ein. Dabei sollten die vielen Menschen, die sich in Vereinen und
Verbänden für unsere Demokratie, unsere Umwelt und eine gerechtere Welt
engagieren, Dank und Anerkennung bekommen statt Hetze und Beleidigung. Sie
füllen unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat mit Leben. Die Anfeindungen aus
höchsten Regierungskreisen haben sie nicht verdient.
Wir GRÜNE stehen fest an der Seite der vielen Menschen, die sich haupt- und
ehrenamtlich für sozial-ökologische Themen und die Rechte der Zivilgesellschaft
engagieren!
Bundesregierung engt Spielraum der Zivilgesellschaft ein
Durch die massiven Kürzungen, insbesondere im Haushalt des
Bundesentwicklungsministeriums, wird vielen wichtigen Organisationen die
finanzielle Grundlage entzogen. Und das in einer Welt, in der sich durch den
massiven Rückzug der USA aus internationalen Kontexten große Lücken auftun, die
einen verstärkten Einsatz der EU und auch Deutschlands zwingend erforderlich
machen. Wenn wir nicht in diese Lücken vorstoßen, dann tun es andere, besonders
Russland und China. Die zunehmende, teils weit überzogene Kritik engt die
Handlungsmöglichkeiten und Freiheiten der entwicklungspolitischen und
ökologischen Zivilgesellschaft zusätzlich ein. Und jetzt will die
Bundesregierung auch noch im großen Umfang Klage- und Beteiligungsrechte von
Umweltverbänden einschränken.
Wir stehen an der Seite der Umweltschützer*innen
Dabei sind es genau diese Verbände, die stellvertretend für unsere Umwelt, unser
Wasser und unsere Natur vor Gericht ziehen, wenn ökologische Rechte verletzt
werden. Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Luft können schließlich nicht selbst
klagen. Die Umweltverbände leisten nicht nur einen wichtigen Dienst für die
Verfassungsziele des Erhalts der Lebensgrundlagen und der Klimaneutralität,
sondern sorgen auch dafür, dass rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten werden.
Derzeit macht ohnehin nur ein Bruchteil der 400 Umwelt-Organisationen vom
Klagerecht Gebrauch. Durchschnittlich werden pro Jahr lediglich 66
Umweltverbandsklagen angestrengt. Dies macht weniger als 0,1% aller
Verwaltungsverfahrensklagen aus. Mehr als die Hälfte dieser Klagen sind
erfolgreich und sorgen z.B. für die Einhaltung von Luftschadstoffwerten oder
Naturschutzvorschriften. Das zeigt: Umweltverbände gehen mit ihren Klagerechten
sehr verantwortungsvoll um und sie bekommen vor Gericht oft Recht – zugunsten
von sauberer Luft, sauberem Wasser und einer intakten Natur.
Trotzdem soll auch auf Europäischer Ebene nach den Plänen der Europäischen
Kommission und auf Druck von Rechten und Konservativen der Umwelt-, Natur- und
Klimaschutz massiv eingeschränkt werden. In einem Omnibusverfahren sollen
wichtige ökologische Errungenschaften abgewickelt werden, beispielsweise beim
Schutz unseres Wassers, unserer Luft und der Artenvielfalt. Erschwerend hinzu
kommen diverse Einschnitte der Handlungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft,
auch hier durch Mittelkürzungen, Einschränkungen von Beteiligungsrechten und
beteiligungsfeindlichen Regelungen im Verfahrensrecht. Die deutsche
Bundesregierung muss hier eine klare Haltung zeigen und sich auf europäischer
Ebene gegen die Rückabwicklung des Green Deals und wichtiger umweltpolitischer
Vorschriften einsetzen. Denn gerade die Europäischen Rechtsnormen im Umweltrecht
sind essenziell für Fortschritte im Umwelt-, Klima- und Naturschutz.
Vor diesem Hintergrund fordern wir GRÜNE NRW die
Bundesregierung auf:
- Die Mittelkürzungen zulasten der Zivilgesellschaft im Umwelt- und
Entwicklungsbereich zurückzunehmen und insbesondere den Etat des
Bundesentwicklungsministeriums wieder zumindest auf das Niveau von 2024 zu
erhöhen
- Bei der geplanten Überarbeitung des Umweltrechtes die Wahrung
völkerrechtlich verbriefter Rechte zu gewährleisten und die Planungen zu
Einschränkungen von Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten zurückzunehmen.
- Das sogenannte Infrastrukturzukunftsgesetz so zu entwickeln, dass wichtige
Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden, ohne zentrale Schutzstandards
des Umwelt- und Naturschutzes abzuschaffen.
- Sich auf Europäischer Ebene intensiv ins Beratungsverfahren rund um den
sogenannten Omnibus im Umweltrecht einzubringen und die Errungenschaften
des Green Deal zu verteidigen
- Zivilgesellschaftliche Organisationen mit Nachdruck zu unterstützen und
deren Bedeutung für das Zusammenleben in Deutschland herauszustellen.
Für uns GRÜNE ist klar: Demokratie ist nicht einfach da, weil sie im Grundgesetz
steht, sondern sie muss jeden Tag erneut mit Leben gefüllt werden. Genau dies
tun die Millionen Ehren- und Hauptamtlichen, die in Verbänden und Organisationen
für unsere Umwelt und eine gerechte Gesellschaft kämpfen. Unsere Demokratie,
unsere Natur und die internationale Zusammenarbeit brauchen eine starke
Zivilgesellschaft!
Begründung
Erfolgt mündlich