Veranstaltung: | Zeit für Deine Ideen - Projekte zum Landtagswahlprogramm 2022-2027 |
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Tagesordnungspunkt: | NRW der Vielfalt – mit diesen Projekten gestalten wir die vielfältige Gesellschaft (Einwanderung, Flucht, Frauen, Queer, …) |
Antragsteller*in: | Kreisverband Minden-Lübbecke (dort beschlossen am: 21.05.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 31.05.2021, 18:21 |
V-18: Ausländerbehörden (ABH) zu „Integrations- und Migrationsbehörden“ machen.
Kurzbeschreibung des Projekts, inklusive Beschreibung des Alltagsbezugs/-nutzen für die Wähler*innen
Die ABH werden vor Ort derzeit nicht als Partner in der Integrations- und Migrationspolitik wahrgenommen. Sie treten oft als „Abschiebebehörde“ in der Sichtweise der Menschen in Erscheinung. Es ist daher zielführend, wenn die ABH als Teil der Integrations- und Migrationsmaßnahmen für Menschen agiert. Die ABH soll sich in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Integrationsmanagement, den Kommunalen Integrationszentren sowie der Fachkräfte der ganzheitlichen Integration von Menschen widmen.
Welches übergeordnete Ziel setzt das Projekt um (z.B. Verkehrswende)?
Integration für Menschen, insbesondere ohne deutschen Pass, in NRW erleichtern.
Chancen UND Schwachstellen/Angriffspunkte mit Blick auf Wähler*innen und Bündnispartner*innen
Integration findet vor Ort statt. Menschen mit internationaler Geschichte sind in behördliche Verwaltungstätigkeit eingebunden, denn die Ämter der Gemeinde, Städte und Kreise haben starke Auwirkungen auf das Leben der Menschen.
Offensichtlich ist dies bei den Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Sie setzen teilweise nach unterschiedlicher Rechtsauffassungen die Bundesgesetze (insbesondere das Aufenthaltsgesetz) durch, oft sind daher gerichtliche Klärungen notwendig.
Worin besteht der Beitrag zur Schärfung des grünen Profils, worin die Möglichkeit der kommunikativen
Eine neue landesweite Kultur der behördlichen Integrationspolitik ist notwenig. Die Ausländerbehörden wollen wir flächendeckend in „Integrations- und Migrationsbehörden“ umwandeln, wie es dies, in Düsseldorf und anderen Städten, schon gibt.
Wir müssen dem Klima von behördlicher Exklusion und Benachteiligung entgegenwirken. Die Zusammenarbeit von ABHG mit KI, KIM etc. muss ausgebaut werden.
Wie wird das Projekt konkret umgesetzt (verwaltungstechnisch, rechtlich, finanziell, zeitlich?
Nur wir GRÜNE werden als Teil der Landesregierung das Thema Integration und Migration als gesellschaftliche Aufgabe aller, insbesondere auch der Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Organisationen vorantreiben.
Die unteren Ausländerbehörden nehmen die Aufgaben der Ausländerbehörden nach dem Aufenthaltsrecht und dem Asylrecht wahr (§ 13 ZustAVO). Nicht nur werden die ABH aus Landesmitteln finanziert, auch ist das zuständige Landesministerium oberste Aufsichtsbehörde und kann und muss somit die Arbeitsweise der ABH in Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten in NRW mitgestalten.
Unterstützt durch die LAG Migration und Flucht (beschlossen am 29.05.)