Veranstaltung: | Zeit für Deine Ideen - Projekte zum Landtagswahlprogramm 2022-2027 |
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Tagesordnungspunkt: | NRW ökologisch bewahren – mit diesen Projekten sichern wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen (Klimaschutz und Energie, Ökologie, Wald, Landwirtschaft, Tierschutz, …) |
Antragsteller*in: | MdL J. Remmel + Tobias Habermann (dort beschlossen am: 31.05.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 31.05.2021, 22:24 |
Ö-49: Eine Landgesellschaft für Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft
Kurzbeschreibung des Projekts, inklusive Beschreibung des Alltagsbezugs/-nutzen für die Wähler*innen
Grund & Boden wird nicht nur für den Siedlungsbau gebraucht. Auch wer Flüsse renaturieren, junge Landwirt*innen fördern und eine ökologische Forstwirtschaft umsetzen will, ist auf die knappe Ressource Land angewiesen. Was in anderen Bundesländern schon lange erprobt ist, wollen wir jetzt in NRW realisieren: Mit einer „gemeinnützigen Landgesellschaft“ können wir Boden für ökologische, agrar- und forststrukturelle Zwecke bevorraten und vergeben.
Welches übergeordnete Ziel setzt das Projekt um (z.B. Verkehrswende)?
Gemeinwohlorientierte Flächennutzung
Chancen UND Schwachstellen/Angriffspunkte mit Blick auf Wähler*innen und Bündnispartner*innen
Über das privat-rechtliche Modell kann die Bodennutzung zielgenau gesteuert werden. Bündnispartner*innen sind u.a. die Fachbehörden des Landes, die Landschafts- und Fachverbände. Schwachstellen: Die Verwaltung der Gesellschaft liegt normalerweise in den Händen des Landwirtschaftsressorts. Für eine auf sozial-ökologische Belange abgewogene Grundstücksvergabe sind eine solide gesetzliche Grundlage für "Gemeinwohlkriterien" und ein fachübergreifendes Aufsichtsgremium notwendig.
Worin besteht der Beitrag zur Schärfung des grünen Profils, worin die Möglichkeit der kommunikativen
NRW ist neben Rheinland-Pfalz und Saarland das einzige Flächenland, das nicht über eine „gemeinnützige Landgesellschaft“ verfügt. Ökologische und land-/forstwirtschaftliche Belange werden häufig gegeneinander ausgespielt, das lässt sich über eine integrativ arbeitende Landgesellschaft vermeiden.
Wie wird das Projekt konkret umgesetzt (verwaltungstechnisch, rechtlich, finanziell, zeitlich?
- Die operative Gestaltung kann sich an die Hessische Landgesellschaft mbH (Staatliche Treuhandstelle für ländliche Bodenordnung) anlehnen. Die Bundesländer sind i. d. R. Hauptgesellschafter der Landgesellschaften (direkt oder indirekt). Die Gesellschaften unterstehen meist der Fachaufsicht des für die Landwirtschaft zuständigen Ressorts der Länder. In den Aufsichtsgremien sind weitere Landesministerien vertreten (vgl. https://www.blg-berlin.de/die-gemeinnuetzigen-landgesellschaften/ein-portrait/)
- Flächen sollten i. d. R. über Pacht / Erbbaurecht vergeben und verbleiben so in der öffentlichen Hand.
- Die Gemeinwohlorientierung muss in der Satzung der Gesellschaft verankert sein. Hier sind entsprechende Grundlagen zu schaffen, damit die sozial-ökologische Nutzung langfristig gesichert wird. Ein Beispiel für Pachtkriterien in der Landwirtschaft bietet https://www.unser-land-schafft-wandel.de/