Veranstaltung: | Zeit für Deine Ideen - Projekte zum Landtagswahlprogramm 2022-2027 |
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Tagesordnungspunkt: | NRW zukunftsfit machen – mit diesen Projekten fördern wir gerechte Bildung, die für ein Leben im Wandel rüstet (Bildung, Kita, Wissenschaft, Hochschule, …) |
Antragsteller*in: | LAG Bildung (dort beschlossen am: 17.04.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.04.2021, 17:09 |
B-6: Gesetzliche Regelung für die OGS, 200.000 zusätzliche Plätze und Finanzierung pro Platz in Höhe von 4.000 EUR.
Kurzbeschreibung des Projekts, inklusive Beschreibung des Alltagsbezugs/-nutzen für die Wähler*innen
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz in der OGS ab 2025 erfordert einen erheblichen zusätzlichen Ausbau der Platzzahlen. Erforderlich sind begleitend ein Bauprogramm sowie eineangemessene Finanzierung der Plätze nach den vom DJI errechneten Vorgaben.
Welches übergeordnete Ziel setzt das Projekt um (z.B. Verkehrswende)?
Rechtsanspruch auf Ganztagsplatz, Ermöglichung eines strukturierten Ganztags
Chancen UND Schwachstellen/Angriffspunkte mit Blick auf Wähler*innen und Bündnispartner*innen
Der Landeshaushalt stellt Finanzmittel für rund 550.000 Ganztagsplätze mit Übernahme der kompletten Personalkosten (rd. 4.000 EUR pro Platz zusätzlich 1.000 EUR für 15 % der Plätze als Inklusionszuschlag)zur Verfügung. Elternbeiträge und Kommunalbeiträge für das Personal entfallen ab 2025. Ergänzend zum Ausbauprogramm des Bundes für die Jahre 2021 und 2022 wird ein weiteres Landesprogramm in Höhe von 500 Mio. EUR geschaffen. Umsetzung schrittweise bis 2027.
Worin besteht der Beitrag zur Schärfung des grünen Profils, worin die Möglichkeit der kommunikativen
Erfüllung des Rechtsanspruchs. Flexible Inanspruchnahme durch Eltern. Ermöglichung gebundenenGanztags.
Wie wird das Projekt konkret umgesetzt (verwaltungstechnisch, rechtlich, finanziell, zeitlich?
Verhandlungen zwischen Land, Kommunen und Wohlfahrtsverbänden über die Finanzierung., Abschluss einer Vereinbarung, sich spiegelnde gesetzliche Regelungen in KiBiZ und Schulgesetz erforderlich,gesetzliche Regelung bis 2024. Bereitstellung der Haushaltsmittel im vollen Umfang ab 2025,Investitionsprogramm vorab ab 2023 schrittweise.
Unterstützer*innen
- Marvin Bruckmann (KV Ennepe-Ruhr)