Veranstaltung: | Zeit für Deine Ideen - Projekte zum Landtagswahlprogramm 2022-2027 |
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Tagesordnungspunkt: | NRW zukunftsfit machen – mit diesen Projekten fördern wir gerechte Bildung, die für ein Leben im Wandel rüstet (Bildung, Kita, Wissenschaft, Hochschule, …) |
Antragsteller*in: | LAG Bildung (dort beschlossen am: 08.05.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.05.2021, 15:38 |
B-28: Gesundes, regionales und bezahlbares Schulfrühstück für alle Grundschulkinder Alle Grundschulkinder sollen die Möglichkeit haben, in der Schule ein gesundes, regionales und vor allem bezahlbares Schulfrühstück in Anspruch nehmen zu können.
Kurzbeschreibung des Projekts, inklusive Beschreibung des Alltagsbezugs/-nutzen für die Wähler*innen
Das Frühstück hat als erste Mahlzeit des Tages einen großen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und die Gesundheit von Kindern. Durch die flächendeckende Bereitstellung eines gesunden, regionalen und bezahlbaren Frühstücks vor Ort, kann für alle Kinder eine gesunde Grundlage für ein konzentriertes Lernen geschaffen werden. Das Frühstück soll nach Möglichkeit aus einem Pausenbrot (mit wählbarem Belag), Obst und/oder Gemüse und wahlweise Milch oder Wasser bestehen.
Welches übergeordnete Ziel setzt das Projekt um (z.B. Verkehrswende)?
NRW zukunftsfit machen
Chancen UND Schwachstellen/Angriffspunkte mit Blick auf Wähler*innen und Bündnispartner*innen
Es gibt vom Land bereits Programme für Schulobst und Schulmilch, diese werden aber nicht flächendeckend an den Schulen angeboten und liefern nur einzelne Bausteine. Die Inanspruchnahme des Frühstücks sollte freiwillig erfolgen, durch die Subventionierung aber so attraktiv gemacht werden, dass sie im Idealfall von einer großen Zielgruppe genutzt wird.
Worin besteht der Beitrag zur Schärfung des grünen Profils, worin die Möglichkeit der kommunikativen
Gesundheitsschutz, Erziehung und Bildung, Chancengerechtigkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Wie wird das Projekt konkret umgesetzt (verwaltungstechnisch, rechtlich, finanziell, zeitlich?
Das Schulfrühstück sollte zuerst an Modellgrundschulen (zum Beispiel an Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen) starten und später an allen Grundschulen verankert werden. Das Frühstück wird vom Land dahingehend subventioniert, dass nur ein geringer Betrag z.B. 50 Cent bis 1 Euro pro Tag von den Eltern zu zahlen ist. SGB II und SGB XII Empfänger*innen können die Kosten über Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz decken.
Die Schulen schließen Verträge mit regionalen Anbieter*innen. Bei der Vergabe soll darauf geachtet werden, dass es sich um gesunde und regionale (wenn möglich ökologische) Produkte handelt.
Unterstützer*innen
- Julia Burkhardt (KV Münster)
- Robert de la Haye (KV Rhein-Sieg)
- Sabine Wendt (KV Gütersloh)