Veranstaltung: | Zeit für Deine Ideen - Projekte zum Landtagswahlprogramm 2022-2027 |
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Tagesordnungspunkt: | NRW zusammenhalten – mit diesen Projekten erneuern wir das soziale Versprechen in bewegten Zeiten (Soziales, Wohnen, Arbeit, Gesundheit und Pflege, Kommunen, …) |
Antragsteller*in: | LAG Altenpoltitik (dort beschlossen am: 29.05.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.05.2021, 14:34 |
Z-19: „Pflegeplanung gehört in kommunale Hand - Verbindliche Pflegebedarfsplanung kommunal verankern“
Kurzbeschreibung des Projekts, inklusive Beschreibung des Alltagsbezugs/-nutzen für die Wähler*innen
Alternative Wohn- und Pflegeformen spielen eine immer wichtigere Rolle, da sie dem Wunsch eines Großteils der Bevölkerung entsprechen, in den eigenen vier Wänden auch in Gemeinschaft mit anderen möglichst selbstbestimmt zu leben und gepflegt zu werden. Mit dem Projekt wollen wir erreichen, dass in möglichst vielen Städten/Kreisen die Pflegeinfrastruktur kommunal mit der Bevölkerung geplant und gestaltet wird und diese nicht den Interessen von Investoren und großen Trägern überlassen bleibt.
Welches übergeordnete Ziel setzt das Projekt um (z.B. Verkehrswende)?
Umsetzung kommunale Daseinsvorsorge und Art.19 UN-Behindertenrechtskonvention.
Chancen UND Schwachstellen/Angriffspunkte mit Blick auf Wähler*innen und Bündnispartner*innen
Ein Großteil der Städte forder bereits die Möglichkeit ein, die Pflegeinfrastruktur selbst planen zu können. Sie Werden dabei u.a. vom Dt. Stadtetag unterstützt. Auch der 7. Altenbericht der Bundesregierung fordert dies.
Worin besteht der Beitrag zur Schärfung des grünen Profils, worin die Möglichkeit der kommunikativen
Wir wollen weg vom ungehinderten Ausbau weiterer Großeinrichtungen hin zu einer Planung, die ein vielfältiges Angebot an Wohn- und Pflegeformen im Quartier und Lebensumfeld der Menschen geschafft. Dafür müssen die Kommunen und Kreise die Pflegebedarfsplanung selbst in die Hand nehmen und die Entwicklung der (Pflege)Infrastruktur nicht mehr alleine dem freien Markt überlassen.
Wie wird das Projekt konkret umgesetzt (verwaltungstechnisch, rechtlich, finanziell, zeitlich?
Das 2014 in Kraft getretene Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) eröffnet kreisfreien Städten und Kreisen in NRW bereits die Möglichkeit, mit dem Instrument der Bedarfsbestätigung auf der Grundlage einer verbindlichen und kriteriengeleiteten Pflegeplanung die quantitative Entwicklung der voll- und teilstationären Angebote der lokalen Pflegeinfrastruktur mittelbar zu steuern. Mittlerweile planen 23 der 53 Kreise/kreisfreien Städte die Pflegeinfrastruktur kommunal. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Regelung in NRW erhalten bleibt und zudem auch diese Option auf Bundesebene auch im SGB XI verankert wird. Zugleich wollen wir erreichen, dass möglichst alle Kommunen und Kreise die Möglichkeit der verbindlichen Pflegebedarfsplanung ergreifen.
Unterstützer*innen
- Ina Gießwein (KV Ennepe-Ruhr)