Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz GRÜNE NRW 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 08.04.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.04.2022, 21:44 |
WO-01: Wahlordnung: Abgeordnete im Landesvorstand
Antragstext
Wahlordnung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW
Anlagen zu einzelnen Wahlen
Alt
Landesvorstand
1. Zunächst werden die Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstandes (GLV)
einzeln gewählt. Die Plätze werden in der Reihenfolge: Vorsitzende,
Vorsitzende*r, Politische*r Geschäftsführer*in, Landesschatzmeister*in gewählt.
Maximal ein Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstandes darf Abgeordnete*r
im Landtag, Bundestag oder EU-Parlament sein. Die Vorstellungszeit beträgt 7
Minuten, plus 2 Minuten Frage-/Antwortzeit.
Neu
Landesvorstand
1. Zunächst werden die Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstandes (GLV)
einzeln gewählt. Die Plätze werden in der Reihenfolge: Vorsitzende,
Vorsitzende*r, Politische*r Geschäftsführer*in, Landesschatzmeister*in gewählt.
Die Vorstellungszeit beträgt 7 Minuten, plus 2 Minuten Frage-/Antwortzeit.
Begründung
Siehe Begründung S-01
Unterstützer*innen
- David Fischer (KV Gelsenkirchen)
- Martin Schröder (KV Duisburg)