Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz GRÜNE NRW 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 08.04.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.04.2022, 21:43 |
S-01: Anzahl Abgeordnete im Landesvorstand
Antragstext
Satzung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW
§ 9 Der Landesvorstand
Alt
(3) Im Landesvorstand und im geschäftsführenden Landesvorstand dürfen jeweils
nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder Abgeordnete im Landtag, Bundestag und
Europaparlament sein. Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstandes dürfen
nicht Mitglied des Fraktionsvorstandes im Landtag, im Bundestag, im Europäischen
Parlament oder Mitglied der Landesregierung, der Bundesregierung oder der
Europäischen Kommission sein.
Neu
(3) In höchstens ein Drittel der Landesvorstandsämter dürfen Abgeordnete gewählt
werden. Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstandes dürfen nicht
Fraktionsvorsitzende im Landtag, im Bundestag, im Europäischen Parlament oder
Mitglieder der Landesregierung, einer Bundesregierung oder der Europäischen
Kommission sein. Werden in Satz 2 bezeichnete Personen in den geschäftsführenden
Landesvorstand gewählt oder erlangen Mitglieder des geschäftsführenden
Landesvorstandes ein solches Amt, so haben sie eines der Ämter in einer
Übergangsfrist von 8 Monaten niederzulegen.
Begründung
Die Trennung von Amt und Mandat ist eine Traditionslinie grüner Gremienstruktur. Diese soll erhalten und weiterentwickelt werden. Die aktuelle Formulierung weist dabei jedoch Regelungslücken und Unschärfen auf, die in der Vergangenheit häufiger zu unklaren Situationen führte. Beispielsweise beinhaltet sie keine Verfahrensregeln für den Fall, dass Landesvorstandsmitglieder während ihrer Amtszeit ein Parlamentsmandat erlangen und dadurch die Begrenzung von Mandatsträger*innen im Landesvorstand überschritten wird. Diese Situation trat in der Vergangenheit häufiger ein und liegt auch aktuell vor. In der bisherigen Geschichte des Landesverbandes wurde dieser Unschärfe stets so begegnet, dass ein amtierender Landesvorstand auch im Falle einer Überschreitung des Anteils an Parlamentarier*innen bis zur regulären Neuwahl im Amt bleibt. Diese Verfahrensweise wurde mehrfach durch LDKen bestätigt, zuletzt im Dezember 2021. Der im Dezember gefasste Beschluss beauftragte dabei den Landesvorstand zusätzlich, eine Satzungsänderung vorzuschlagen, die die beschriebene Unschärfe löst. Der hier vorliegende Satzungsänderungsantrag ist dieser Vorschlag. Er verankert die beschriebene angewandte und bewährte Praxis direkt in der Satzung und stellt somit eine praktikable und rechtssichere Lösung dar.
Weitergehend möchten wir euch als Landesvorstand vorschlagen, die Neufassung des Absatzes zum Anlass zu nehmen, noch zwei weitere Änderungen vorzunehmen. Seit der letzten Reform des Absatzes gab es eine Satzungsänderung auf Bundesebene, die Übergangsfristen regelt, beispielsweise falls Vorstandsmitglieder in eine Regierung oder einen Fraktionsvorstand eintreten oder Regierungs-/Fraktionsvorstandsmitglieder in den Vorstand gewählt werden. Diese Regelungen behalten die grundsätzliche Trennung bei, schaffen jedoch Flexibilität und Sicherheit für Ausnahme- und Übergangszeiten. Deshalb möchten wir euch vorschlagen uns als Landesverband an die Regelungen des Bundesverbandes anzugleichen und entsprechende Übergangsfristen in die Satzung aufzunehmen.
Schlussendlich schlagen wir euch in diesem Satzungsänderungsantrag vor, die in diesem Punkt bisher bestehende Sonderbegrenzung für den geschäftsführenden Landesvorstand aufzuheben. Die von uns beabsichtigte Änderung würde dazu führen, dass insgesamt zwei Personen mit Abgeordnetenmandat in den gesamten achtköpfigen Landesvorstand gewählt werden können. Wie sich diese beiden Abgeordneten auf die unterschiedlichen Positionen im Landesvorstand verteilen, wäre dann offen. Diese Praxis findet auch in anderen Landesverbänden und im Bundesvorstand erfolgreich Anwendung. Deshalb halten wir diese Flexibilisierung, die ja auch eine Erweiterung der Wahlmöglichkeiten für die LDK darstellt, für sinnvoll.
Unterstützer*innen
- David Fischer (KV Gelsenkirchen)
- Martin Schröder (KV Duisburg)