Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 21./22. August 2021 in Dortmund |
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Tagesordnungspunkt: | 7.2 Satzungsänderungen |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 21.08.2021 |
Eingereicht: | 24.08.2021, 21:52 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Änderung Antragsberechtigte LDK
Antrag zur Satzung
§ 7 Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
Bisherige Fassung:
"(10) Antragsberechtigt sind die Landtagsfraktion, die Orts-, Kreis- und
Bezirksverbände, die Organe des Landesverbandes, die
Landesarbeitsgemeinschaften, die GRÜNE JUGEND NRW, das Landesschiedsgericht
sowie 15 Mitglieder des Landesverbandes, die gemeinsam einen Antrag stellen.
Anträge zur Geschäftsordnung und Anträge zur Änderung zugelassener Anträge
können alle Mitglieder des Landesverbandes stellen."
Ändern in:
"(10) Antragsberechtigt sind die Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die Organe
des Landesverbandes, die Landesarbeitsgemeinschaften, die Landesvereinigungen,
die Landtagsfraktion, die GRÜNE JUGEND NRW, das Landesschiedsgericht sowie für
eigenständige Anträge 0,1 Prozent der Landesverbandsmitglieder, für
Änderungsanträge 0,05 Prozent der Landesverbandsmitglieder– gerundet auf den
nächsten Tausender, Stichtag ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahres-, die
gemeinschaftlich einen Antrag stellen. Anträge zur Geschäftsordnung können alle
Mitglieder des Landesverbandes stellen."
Begründung
erfolgt mündlich