Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 21./22. August 2021 in Dortmund |
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Tagesordnungspunkt: | 7.2 Satzungsänderungen |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 21.08.2021 |
Eingereicht: | 24.08.2021, 21:53 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Antragskommission LDK
Antrag zur Satzung
In § 7 Landesdelegiertenkonferenz (LDK) neu einfügen:
"(11) Im Vorfeld einer LDK kann der Landesvorstand eine Antragskommission
einsetzen. Diese soll die Behandlung der Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit
mit den Antragsteller*innen vorbereiten. Ihre Empfehlungen bilden die Grundlage
des Abstimmungsverfahrens. Ihre Empfehlungen bedürfen der Zustimmung der LDK.
Über ihre Empfehlungen wird zuerst abgestimmt. Empfehlungen der Kommission sind
nur zum Verfahren, nicht aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen
zulässig.
Die Antragskommission soll aus mindestens vier Personen bestehen. Das
Frauenstatut findet entsprechend Anwendung. Bei der Besetzung soll der
Landesvorstand neben der Arbeitsfähigkeit auch auf die Ausgewogenheit von
Ebenen, Rollen und Perspektiven achten. Die so eingesetzte Kommission soll ihre
Arbeit bis zur jeweiligen LDK bereits aufnehmen und muss zu Beginn der LDK durch
diese bestätigt werden."
Begründung
erfolgt mündlich