Den Begriff „Lebensraumentwicklungsprogramm“ gibt es bisher in der einschlägigen Fachdebatte nicht. Daher sollte der definierte Begriff „Landschaftsprogramm“ verwendet werden, da es früher im Landschaftsgesetz enthalten war.
Antrag: | Sichern wir unsere Lebensgrundlagen - Natur und Umwelt konsequent schützen |
---|---|
Antragsteller*in: | LAG Ökologie (dort beschlossen am: 29.07.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 03.08.2021, 19:13 |