Den Begriff „Lebensraumentwicklungsprogramm“ gibt es bisher in der einschlägigen Fachdebatte nicht. Daher sollte der definierte Begriff „Landschaftsprogramm“ verwendet werden, da es früher im Landschaftsgesetz enthalten war.
| Antrag: | Sichern wir unsere Lebensgrundlagen - Natur und Umwelt konsequent schützen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Ökologie (dort beschlossen am: 29.07.2021) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 03.08.2021, 19:13 |