Notfallanwendungen sind grundsätzlich fragwürdig, da hiermit Pestizide, die ihre Zulassung verloren haben, über viele Jahre doch wieder durch die Hintertür zugelassen werden. Das ist schon im gewerblichen Bereich mehr als fragwürdig - im Privatbereich völlig unnötig.
In Zeile 132 sollte der Bund klar adressiert werden, da er gesetzlich zuständig ist.
Der systematische Missbrauch der Notfallanwendungen (s.o.) sollte hier nicht indirekt akzeptiert werden (Zeile 135/136).
Schon jetzt müssen Landwirte den Pestizideinsatz parzellenscharf dokumentieren – für die wäre die Datenbank kein Mehraufwand. Diese Daten werden allerdings bisher von niemandem abgefragt und ausgewertet und sind nicht öffentlich zugänglich. Von der Pflanzenschutzbehörde muss zukünftig nur eine online-Maske zur Verfügung gestellt werden, über die die Landwirte die Angaben eingeben. Außerdem muss die öffentliche Zugänglichkeit im Internet hergestellt werden.
Zu Zeile 140 (Exportverbot): Frankreich hat mit einem Gesetz (EGalim-Gesetz, Nr. 2018-938) den Export von Pestiziden, die in der EU aus Gesundheits- und Umweltgründen nicht zugelassen sind, verboten. Die Schweiz hat mit der Chemikalien-ReduktionsVO siet dem 01.01.2021 den Export von 5 in der EU nicht zugelassenen Pestizieden (Atrazin, Diafenthurion, Methidatoin, Paraquat, Profenfos) verboten. D sollte sich dieser Praxis anschliessen.