Der Hinweis auf die mit den Plastikpartikeln in die Umwelt verbrachten Schadstoffe ist notwendig, da sonst das Problem nicht korrekt adressiert wird.
Da ökotoxikologische Risikoanalysen i.d.R. mittels Wirkungsdaten erfolgen, ist dies nicht unbedingt erwähnenswert.
Statt nur auf Verbote zu fokussieren sollte das gesamte bereits vorhandene chemikalienrechtliche Instrumentarium adressiert werden. Außerdem wird dann deutlicher, dass es nicht „Die Grünen“ sind, die sich irgendwelche Verbote ausdenken, sondern dass die Möglichkeiten einer Regulierung gefährlicher Stoffe europa- und bundesweiter Konsens sind.
Auch wenn mengenmäßig der Reifenabrieb, die Freisetzung bei der Abfallentsorgung oder der Abrieb von Bitumen in Asphalt dominiert, sollten die gezielte Herstellung und die Einbringung von Mikroplastik in Kosmetika, Körperpflegemittel etc. ausdrücklich erwähnt werden, weil hier definitiv vermeidbares Mikroplastik in die Umwelt eingetragen wird, ein bereits laufendes Verbotsverfahren von uns unterstützt wird, aber auch jede Person damit täglich zu tun hat.