Die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer für Tiere, aber auch für Sediment, ist ein zentrales Ziel des Europäischen Wasserrechts, das wir GRÜNE im Verbund mit allen relevanten Umweltverbänden immer unterstützt haben.
In der konkreten Durchsetzung ist es leider oft ein falsch verstandener (und nicht selten nur vorgeschobener) Klimaschutz, der dazu führt, dass Staubauwerke und kleine, ohne Förderung unrentable Wasserkraftanlagen bestehen bleiben. Würden für diese Anlagen die aktuellen Anforderungen des Standes der Technik in Bezug auf Standfestigkeit, ökologische Durchgängigkeit und Mindestwasserführung durch starke Wasserbehörden konsequent durchgesetzt, wäre ihr Betrieb gänzlich unrentabel. Insbesondere die Frage des im Gewässer verbleibenden Restwassers wird dabei in Folge des schon eingesetzten Klimawandels zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Wenn wir zurecht protestieren, wann immer neue Verkehrswege Waldgebiete und damit wertvolle Lebensräume zerteilen, müssen wir der Zerschneidung unserer Flüsse ebenso aktiv entgegentreten.