Eine gemeindenahe psycho-soziale Versorgung scheitert nicht nur oft an einem Mangel an niedergelassenen Therapeut*innen. In dörflichen Strukturen kann auch die Inanspruchnahme von vorhandenen Angeboten problematisch sein, weil jede*r jede*n kennt. Wer sich deshalb entscheidet, auf Angebote in einer größeren Nachbarstadt zurückzugreifen, darf dadurch nicht wirtschaftlich benachteiligt werden. Entsprechende
Fahrtkosten sollten auf Antrag von den Krankenkassen übernommen werden. Damit entsprechen wir der grundgesetzlichen Vorgabe zur Herstellung möglichst gleichwertiger Lebensverhältnisse.