Obdachlose wurden nicht nur in dieser Pandemie oft vergessen. In einem Gesundheitssystem der Zukunft müssen wir sie aber mitdenken, auch wenn es unser Ziel ist, entsprechend der EU-Zielvorgabe Obdachlosigkeit abzuschaffen. Obdachlose sind eine der vulnerabelsten Gruppen und oft schwer vorerkrankt. Ihnen Zugang zum Gesundheitssystem zu geben sowie eine würdevolle und gesundheitlich unbedenkliche, dauerhafte Unterkunft ist nicht nur im Sinne von Artikel 1 GG nötig, sondern auch die nötige Umsetzung der Europäischen Sozialcharta, von Artikel 25 der UN-Menschenrechtskonvention und Artikel 11 des UN-Sozialpaktes.
Antrag: | Vorsorge, Verlässlichkeit und gute Arbeit: Das Gesundheitssystem von morgen gestalten |
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Antragsteller*in: | Marc Kersten (KV Köln) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 16.08.2021, 16:32 |