Eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben greift zu kurz. Eine Arbeitszeitstudie von 2018 in Niedersachen (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/expertengremium-arbeitszeitanalyse-legt-abschlussbericht-vor-170499.html) hat gezeigt, dass mehr als die Hälfte aller Lehrkräfte weit mehr als die vorgesehenen 46 Stunden (Ferien sind eingerechnet) arbeitet. Insgesamt gibt es aber ganz erhebliche Differenzen zwischen denen, die viel und denen, die unterdurchschnittlich arbeiten. Das liegt daran, dass im Durchschnitt nur 70 Prozent der Arbeitszeit auf Unterricht und dessen Vorbereitung entfällt und die Belastung durch andere außerunterrichtliche Aufgaben und Fortbildung von Lehrkraft zu Lehrkraft stark differiert. Einer Metastudie der Uni Göttingen (https://kooperationsstelle.uni-goettingen.de/projekte/expertise-zeiterfassungsstudien-in-deutschland/) zufolge sank der Anteil des reinen Unterrichtens für Gymnasiallehrer sogar auf 30%. Soll eine Lehrkraft mit ihrem gesamten Deputat also sowohl für den Unterricht als auch für die Arbeit im Team (bezahlt) zur Verfügung stehen, kann nicht das Stundendeputat die maßgebliche Größe für die Besoldung bleiben.
Kapitel: | Zukunft durch Bildung |
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Antragsteller*in: | KV Leverkusen (dort beschlossen am: 27.11.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 28.11.2021, 23:54 |