Mit der schwarz-gelben Novellierung des Hochschulgesetzes veränderte sich das demokratische Miteinander an unseren Hochschulen. Die Änderungen stärkten den Einfluss Externer auf die Hochschulen sowie dominanter Stimmen innerhalb der Hochschulen. Unter anderem wurde die gleichberechtigte Zusammenarbeit im Senat optional und Kompetenzen wurden auf höhere Entscheidungsebenen wie Rektorat oder auf die hochschulexternen Hochschulräte übertragen - dies kam einer Schwächung des demokratisch gewählten Senats gleich. Ähnliche Veränderungen konnten im Rahmen der Hochschulgesetznovellierung an den Fakultäten beobachtet werden.
Als GRÜNE stehen wir für einen Gegenentwurf zu schwarz-gelb: Wir stehen für gleichberechtigte demokratische Verhältnisse an den Hochschulen. Diesen Diskurs nur auf Basis juristischer Urteile aus dem letzten Jahrhundert zu führen, wird der Sache nicht gerecht: Die Entscheidungskompetenzen sollten wieder auf die paritätisch besetzten Senate übertragen werden, um diese zu stärken und so die formalen Vorraussetzungen für gute Entscheidungen gleichberechtigter Statusgruppen an unseren Hochschulen zu schaffen.