Die Corona Krise hat spätestens gezeigt, dass die zunehmende Privatisierung des Gesundheitsbereich keine sinnvolle Angelegenheit ist. Der Gesundheitsbereich gehört zur existenziellen öffentlichen Daseinsvorsorge. Wenn die Möglichkeit für Kommunen besteht Krankenhäuser wieder selbst zu betreiben, sollte die neue Landesregierung dies auch unterstützen. Dies kann insbesondere im Sinne der im Abschnitt genannten Ziele der Versorgungssicherheit, Qualität, Spezialisierung und Kooperation sinnvoll sein. Genauso kann es helfen eine geschlechtergerechte und inklusive Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und Problemen der Gewinnorientierung entgegenzuwirken.
Kapitel: | Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | KV Münster (dort beschlossen am: 24.11.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: WP-4-257-1 |
Eingereicht: | 25.11.2021, 11:41 |