Begründung:
NRW hat eine vergleichsweise moderne Gesetzgebung, was den Suchtbereich und die Beratungsinfrastruktur angeht. Allerdings sind die Regelungen aus dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) nie gebündelt umgesetzt worden, weil die Kooperation zwischen den einzelnen betroffenen Ministerien (Gesundheit, Familie- und Jugend, Soziales und auch Justiz bisher nicht umgesetzt wurden. Die Elemente, die moderne Konzepte enthalten, finden sich in Deutschland und auch NRW derzeit zusammenhangslos verteilt auf die Ressorts Familie, Bildung, Arbeit und Soziales und Gesundheit. Wünschenswert ist ein ressortübergreifendes Konzept: keine Suchtprävention mehr für Jugendliche, und Heranwachsende, die nur aus dem Gesundheitsressort heraus gedacht und gesteuert wird!
Um ein effektives, an den Bedarfen von jungen Menschen orientiertes Hilfesystem bei Suchterkrankungen und Doppeldiagnosen zu installieren, müssen Krankenhausplanungen und Planungen für Wohnangebote (stationär und ambulant) den Bedarf realistisch erfassen und die Angebote erweitern und dann dem Bedarf angepasst werden. Derzeit können Jugendliche/ junge Erwachsene mit schweren Suchterkrankungen - jetzte unter Corona noch limitiert durch die reduzierte Belegung von Kliniken - nicht damit rechnen zeitnah versorgt zu werden. Das Ziel muss es sein, wirklichkeitsnahe, moderne Behandlungskonzepte in der Fläche zu entwickeln und in den Krankenhäusern eine entsprechende zeitnahe Versorgung einzurichten, die für die Entwicklung in ein selbstständiges Leben notwendig sind. Salutogenese statt Fokussierung auf Krankheit (Pathogenese) sollte für diese Patient*innen Pflicht sein!
Fixe Altersgrenzen einzuziehen ist nicht sinnvoll, da sich durch intensiven Drogenkonsum die Entwicklung verzögern kann und indidviduell sehr unterschiedlich ist, sich aber in jedem Fall nicht an dem Geburtstdatum festmachen lässt.