Die Einschränkung bei barrierefreiem Wohnraum auf Rollstuhlfahrende berücksichtigt Menschen mit anderen Behinderungen nicht.
"Genügend" ist ebenfalls sehr dehnbar. Denn wir wollen ja nicht nur, dass Menschen mit Behinderungen in ihrer EIGENEN Wohnung Barrierefreiheit genießen, sondern auch z.B. Freunde barrierefrei besuchen können. Alles andere ist keine gleichberechtigte Teilhabe.
Und wenn wir es ernst meinen mit der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung, dann darf es keinen Kostenvorbehalt beim selbständigen Wohnen geben. Dies war bereits Forderung in unserem Landtagswahlprogramm 2017.
HINWEIS: Dieser Antrag ist einer von vielen, der in einer Arbeitsgruppe für Inklusion durch mehrere Mitglieder erarbeitet wurde.