Im aktuell geltenden Erlass, an dem sich Kommunen orientieren https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000462, wird eine Rangordnung zur Dringlichkeit der Wohnungsvermittlung beschrieben, die mMn nicht sinnvoll nachvollziehbar ist:
1. schwangere Frauen
2. Haushalte mit Kindern, junge Ehepaare, ältere Menschen (§29 Nummer 7 Satz 2). Schwerbehinderte sowie Wohnungslose und sonstige hilfsbedürftige Personen
Fragen, die sich ergeben: Wieso stehen schwangere Frauen per se vor den anderen Personen, zum Beispiel Wohnungslosen? Wieso stehen junge Ehepaare (wobei nicht erkennbar ist, ob sich das "jung" auf das Alter oder auf die Dauer der Ehe bezieht) auf derselben Stufe wie Haushalte mit Kindern etc.? Der Fakt, dass man ein Ehepaar ist, sagt nichts über die Hilfsbedürftigkeit aus.