Die Änderung begründet sich an sich selbst. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung dürfen nicht länger zur Erwirtschaftung privater Gewinne verwendet werden. Gewinne aus dem Betrieb einer Pflegeeinrichtung müssen wieder der Einrichtung zufließen und den betroffenen Menschen zu Gute kommen, sei es durch mehr und besser bezaltes Personal als auch durch Verbesserungen von Angeboten innerhalb der Einrichtungen.
Kapitel: | Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | LAG Soziales, Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik (dort beschlossen am: 29.11.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: WP-4-332-1 |
Eingereicht: | 30.11.2021, 00:04 |