Der Antrag spricht eigentlich für sich. Die Arbeitsschutzstandards sollten und müssen auch für EU-Bürger*innen gelten. De facto werden sie oft ausgehebelt. Deshalb ist die aktuelle Formulierung unglücklich gewählt.
Kapitel: | Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | LAG Soziales, Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik (dort beschlossen am: 29.11.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 30.11.2021, 00:05 |