Der Antrag spricht eigentlich für sich. Die Arbeitsschutzstandards sollten und müssen auch für EU-Bürger*innen gelten. De facto werden sie oft ausgehebelt. Deshalb ist die aktuelle Formulierung unglücklich gewählt.
| Kapitel: | Solidarität sichern |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Soziales, Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik (dort beschlossen am: 29.11.2021) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 30.11.2021, 00:05 |