Im Kapitel zum Thema Bildung heißt es: "Ausbildung oder Studium dürfen nicht zum finanziellen Risiko werden". Dies gilt derzeit aber für fast alle, die sich beruflich der Ausbildung jenseits der Grund- und Weiterführenden Schulen widmen. An Hochschulen bekommen Lehrbeauftragte in der Regel nur kurzfrstige Verträge, in der außeruniversitären Erwachsenenbildung nicht einmal das, sondern Werksverträge, die jede Lücke des unzureichende Scheinselbstständigen-Gesetzes ausnützen. Dies bedeutet für die Betroffenen, dass sie keine Rentenvorsoge und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben. Bei der geringen Bezahlung und hohen Lebenshaltungskosten in den Ballungsgebieten kann in einem solchen Arbeitsverhältnis eine simple Erkrankung ebenso existenzbedrohend sein wie Betriebferien oder ein Monat, in den besonders viele Feiertage fallen, an denen kein Geld verdient werden kann. Ganz zu schweigen davon, dass die mangelnde Planungssicherheit dazu führt, dass Betroffene nur schwer einen Mietvertrag bekommen, noch weniger einen Immobilienkredit, und eine Familienplanung für sie auch nicht zur Debatte stehen kann.
Selbstverständlich muss hier das Bundesrecht revidiert werden, um solche Scheinselbstständigkeiten zu unterbinden. Bis dies umgesetzt ist, muss zumindest damit Schluss sein, dass derartig ausbeuterische Praktiken mit öffentlichen Geldern finanziert und unterstützt werden.