Die Kindertagesbetreuung liegt in der Verantwortung der öffentlichen Träger der Jugendhilfe und jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung in Kita oder Tagespflege. Betriebskitas werden von Firmen eingerichtet und (zusätzlich) finanziert; sie stehen idR nur einem privilegierten Kreis an Familien zur Verfügung. Die öffentlichen Träger werden somit aus der Verantwortung genommen, ein gutes Bildungsangebot für alle Kinder vorzuhalten. Damit kommt es zu zunehmender Privatisierung frühkindlicher Bildungsangebote.
Eine Streichung der Formulierung bedeutet nicht, sich gegen Betriebskitas auszusprechen, sie soll lediglich eine Hervorhebung/Betonung vermeiden.
Kapitel: | Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | KV Leverkusen (dort beschlossen am: 27.11.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 30.11.2021, 10:36 |