Auch die Staatsanwaltschaften sind in den Blick zu nehmen.
In der Justiz wirkt der Begriff „Fachkräftemangel“ fremd, da die Justiz keine Fachkräfte im herkömmlichen Sinn beschäftigt.
Die Justiz ist bereits weiblich: Mehr als 70 % der neu eingestellten Richter*innen im Bezirk des OLG Hamm sind z.B. Frauen. Der Gesamtanteil in der R1-Besoldung liegt inzwischen bei mindestens 50 %. Vor allem in den leitenden Positionen besteht aber noch eine erhebliche Unterrepräsentation.
Das Vielfaltsstatut darf sich nicht nur bei der Polizei und im Verhalten gegenüber Bürger*innen niederschlagen, sondern muss auch bei der Besetzung von Stellen in der öffentlichen Verwaltung – hier der Justiz – berücksichtigt werden. Noch immer sind Menschen mit Migrationsgeschichte, aus queerem Kontext, mit körperlichen oder geistig-seelischen Herausforderungen oder sonstigen Vielfaltsdimensionen in allen Bereichen der Justiz massiv unterrepräsentiert.