Nach langer Debatte auf der Grundsatzprogramm BDK 2020 haben wir uns beim Thema Wahlrecht auf eine neue Linie festgelegt: Wir wollen das Wahlalter "deutlich" und perspektivisch auf unter 16 Jahre absenken. Diese Kompromisslinie sollte sich auch im NRW-Wahlprogramm widerspiegeln.
Zudem wollen wir ja nur das aktive Wahlrecht absenken, das sollte klargestellt werden!
Deshalb schlägt die LAG Demokratie und Recht kleine Textänderungen an zwei Stellen vor:
1. In Zeile 8 "deutlich" statt "auf 16 Jahre"
2. In Zeile 86ff ergänzt um "aktives" und "in einem ersten Schritt"
Da es technisch nicht möglich ist, an zwei Absätzen zugleich Änderungsanträge einzureichen, gibt es nun zwei separate, die aber als Einheit beraten und ggf. abgestimmt werden sollren.
Kapitel: | Demokratie in der offenen Gesellschaft |
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Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 08.11.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Ablehnung |
Eingereicht: | 10.11.2021, 16:27 |