Der Zugang zu Informationen ist stark demokratiefördernd. Bereits jetzt gibt es in NRW ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Eine große Schwäche dieses Gesetzes ist dessen Rechtsbehelf. Behörden haben aktuell einen Monat Zeit, um die angeforderten Informationen bereitzustellen. Kommen Behörden dieser Pflicht nicht nach, müssen Bürger*innen auf Gewährung des Zugangs klagen. Diese Gerichtsverfahren dauern Monate bis Jahre, sodass die eigentlich bewusst kurz gewählte Frist des IFG wirkungslos verpufft. Will die Behörde eine Information nicht teilen, so kann sie den Zugang so verschleppen.
Kapitel: | Demokratie in der offenen Gesellschaft |
---|---|
Antragsteller*in: | KV Münster (dort beschlossen am: 24.11.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 24.11.2021, 22:19 |