Änderungen von D-01 zu D-01
Ursprüngliche Version: | D-01 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 31.05.2023, 11:32 |
Neue Version: | D-01 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 06.06.2023, 11:54 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 112 bis 152:
Länder auf das Mitwirken des Bundes und die durch die Bundesinnenministerin im Februar angekündigte Unterstützung angewiesen.
5. Für eine echte europäische Solidarität
Die Europäische Union hat mit ihrer auf Abschottung angelegten Asyl- und Migrationspolitik in den letzten Jahren viel Leid an den Außengrenzen provoziert. Gleichzeitig sind alle Versuche, die mit der Migration einhergehenden Aufgaben fair unter den Mitgliedstaaten zu verteilen, gescheitert. So fehlte es sowohl an der Solidarität mit den Menschen auf der Flucht als auch an innereuropäischer Solidarität. Wir brauchen aber in Europa endlich eine verpflichtende Solidarität in der Flucht- und Migrationspolitik.
Wenn wir die Staaten mit Außengrenzen weiter alleinlassen, wird das heißen: Mehr Pushbacks, mehr Zäune, mehr Leid. Mehr als 1000 Menschen sind seit Jahresbeginn ertrunken. Unsere europäischen Werte gehen mit jedem Boot, das kentert, immer weiter unter. Das Sterben im Mittelmeer, die Rechtsverstöße und menschenunwürdigen Zustände an den Außengrenzen müssen endlich beendet werden.
Eine gemeinsame europäische Asyl- und Migrationspolitik, die die Würde der Geflüchteten wahrt und die Mitgliedsstaaten an den Außengrenzen mit ihren Aufgaben nicht alleine lässt und alle 27 EU-Staaten in die Verantwortung nimmt, muss unser Ziel bleiben.
Eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist deshalb dringend notwendig. Die Europäische Kommission hat hierzu einen restriktiven Vorschlag vorgelegt. Viele dieser Vorschläge halten wir für äußerst problematisch. So werden weder die Ausweisung weiterer „Sicherer Drittstaaten“ noch verpflichtende Grenzverfahren die Probleme lösen.
Die Bundesregierung verhandelt nun auf europäischer Ebene über diese Vorschläge. Diese Verhandlungen gestalten sich äußerst schwierig, weil wir als Grüne in der Kommission und auch in den anderen Mitgliedsstaaten wenig Verbündete für unsere menschenrechtlich orientierte Position haben. Viele EU-Mitgliedsländer vertreten eine restriktive Linie und wollen den Vorschlag der Kommission noch restriktiver machen. Wir Grüne halten klar dagegen. Wir kämpfen für eine Europäische Union, die die Genfer Flüchtlingskonvention und die Kinderrechtskonvention einhält.
Für uns Grüne ist die Sicherstellung des Zugangs zum individuellen Recht auf Asyl und die Grundsätze der Genfer Flüchtlingskonvention und der Kinderrechtskonvention sowie der Schutz vulnerabler Gruppen eine absolute Priorität. Das individuelle Recht auf Asyl muss weiter und uneingeschränkt gelten. Gleichzeitig braucht es einen verbindlichen Solidaritäts- und Verteilmechanismus für die Aufnahme von Geflüchteten in der EU und die Sicherstellung einer guten Versorgung.
Als Grüne setzen wir uns auf allen Ebenen dafür ein, den Herausforderungen mit echten, solidarischen und menschenrechtsorientierten Lösungen zu begegnen. In diesem äußerst schwierigen Verhandlungsumfeld werden wir gemeinsam mit unseren Bündnispartnern in der Zivilgesellschaft dafür kämpfen, unsere Ziele für eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu erreichen.
5. Herausforderungen nicht an die Außengrenzen abschieben
Im Beschluss des Bundeskanzlers und der Ministerpräsident*innen wird viel über „irreguläre Migration“ gesprochen; Wir betonen weiterhin, dass Wege legaler Migration geschaffen werden müssen. Mit diesem Instrument der Steuerung würde die Situation für Menschen auf der Flucht verbessert und gleichzeitig unser Asylsystem entlastet.
Das Sterben im Mittelmeer, die Rechtsverstöße und menschenunwürdigen Zustände an den Außengrenzen müssen beendet werden. Wenn es wie angestrebt zu einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems kommt, müssen diese Aspekte in den Blick genommen werden. Wir brauchen als Europäer*innen endlich eine verpflichtende Solidarität in der Flucht- und Migrationspolitik, die Lösungen für einen verbindlichen Verteilmechanismus bei der Aufnahme von Geflüchteten auch weiterhin in den Blick nimmt.
Die Verhandlungen auf europäischer Ebene gestalten sich schwierig. Die Vorschläge der EU-Kommission sind extrem restriktiv. Verpflichtende Grenzverfahren und den damit einhergehenden Aufenthalt in „außerterritorialen Lagern“ sehen wir kritisch. Deshalb ist es wichtig, dass Deutschland sich in Brüssel insbesondere für die Sicherstellung des Zugangs zum individuellen Recht auf Asyl und Grundsätze der Genfer Flüchtlingskonvention und der Kinderrechtskonvention sowie der Schutz vulnerabler Gruppen einsetzt. Das individuelle Recht auf Asyl darf nicht ausgehebelt und mangelnde Versorgung darf es nicht geben. Gleichzeitig braucht es einen verbindlichen Verteilmechanismus für die Aufnahme von Geflüchteten in der EU.
Ebenfalls ist die Ausweitung von sogenannten „Sicheren Drittstaaten“ zu kritisieren. Reist jemand über einen solchen Staat ein, kann er sich in der EU nicht mehr auf seinen Schutzbedarf berufen. Als sichere Drittstaaten könnten nach aktuellen Vorschlägen der EU-Mitgliedsstaaten Länder schon dann gelten, wenn sie gegenüber der EU eine minimale Versorgung zugestehen. Diese müsste demnach nicht für das gesamte Land gelten – es würde lediglich eine Ausweisung von Teilgebieten genügen. Mit der Umsetzung könnten Menschen auch bei ernstzunehmenden Schutzgründen von der inhaltlichen Asylprüfung in Deutschland von vornherein ausgeschlossen werden und ohne inhaltliche Prüfung des Asylantrags in einen solchen Drittstaat abgeschoben werden, in dem sie weiterhin gefährdet sind.
Gemeinsam mit den Kommunen suchen wir Lösungen für ihre Herausforderungen, die Aushöhlung des Asylrechts ist dabei für uns keine Option. Der Schutz vor Verfolgung und die damit verbundene individuelle Prüfung muss auch in Zukunft gewährleistet sein und bleiben. Wir stehen zu unserer menschenrechtlichen Verpflichtung.