Antrag: | Im Sinne der Demokratie: Tragfähige Lösungen mit dem Mut zum eigenen Kompass! |
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Antragsteller*in: | Anna Katharina di Bari (KV Bochum) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 15.05.2025, 17:16 |
V-13-107: Im Sinne der Demokratie: Tragfähige Lösungen mit dem Mut zum eigenen Kompass!
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 107 bis 141:
- Der Freiheitsentzug dabei darf nicht zu einem gewöhnlichen Mittel von Rückführungen werden. Bereits jetzt verfügt das Land Nordrhein-Westfalen mit der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (Ufa) zum Vollzug von Abschiebehaft Büren über die bundesweit größte Einrichtung dieser Art, um Abschiebehaftlätze vorzuhalten. Klar ist: Die Notwendigkeit einer Vielzahl von Abschiebeplätzen ist kein Ausweis einer besonders starken und sicheren Politik. Denn grundsätzlich gilt, dass eine auf Abschreckung angelegte Migrationspolitik weder zu mehr Sicherheit noch zu mehr Steuerung von Migrations- und Integrationsprozessen führt. Unser Ziel ist es, mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Partei, Fraktion und Kabinett durch unsere Innen- und Migrationspolitik echte Sicherheit zu ermöglichen und populistischer, menschenverachtender Politik den Nährboden zu entziehen.
- Wir wollen die Notwendigkeit von vorzuhaltenden Abschiebehaftplätzen und die damit im Zusammenhang stehenden Ressourcen durch eine wirksame Innen- und Migrationspolitik so weit wie möglich reduzieren und verhindern, dass Menschen überhaupt in Abschiebehaft genommen werden müssen.
Variante 1:
- Das Ziel ist dementsprechend, die Kapazitätsauslastung der 175 Plätze in der Ufa in Büren so weit wie möglich zu verringern sowie die Notwendigkeit des Baus einer neuen Ufa mit 140 Plätzen in Mönchengladbach noch während der laufenden Planungsphase umzukehren und die Maßnahme zu verhindern.
Variante 2:
- Wir werden daher die Notwendigkeit immer wieder evaluieren und aus sinkender Notwendigkeit auch Konsequenzen im Bereich des Vorhaltens von Abschiebeplätzen ziehen. Dies gilt auch mit Blick auf die geplante neue Ufa in Mönchengladbach.
- [Ab Z. 107 bis Ende des Antrags]
- Die Krisenfestigkeit unserer Gesellschaft zu stärken und in diesem Kontext den Katastrophen- und Zivilschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe definieren – in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen.
- Innenpolitik mit sozialer Gerechtigkeit stärker zusammenzudenken:
Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten dürfen nicht nur Menschen mit kleinem Einkommen besonders hart treffen. Deshalb fordern wir eine stärkere Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit in der Praxis von Ordnungsrecht und Justiz.
- Besonders die Rhetorik und Forderungen, die im Rahmen von Abschiebungen verwendet werden, sind symptomatisch für den politischen und gesellschaftlichen Rechtsruck.
Es ist falsch, Asyldebatten nur nach schrecklichen Einzelfällen auszurichten, statt auch nach den vielen gelungenen Integrationsgeschichten. Wir werden alle Instrumente, die wir haben, um für einen differenzierten und humanitäre Politik in der Asyldebatte zu arbeiten auf allen Ebenen von Bundestag, über Bundesrat bis zum Landtag und den kommunalen Gremien.
Als GRÜNE NRW ist für uns klar, dass Abschiebungen eine große Härte für die Betroffenen sind. Abschiebungshaft stellt in diesem Fall das äußerste Mittel und einen schwerwiegenden Eingriff in den grundrechtlich geschützten Freiheitsbereich des Menschen dar. Die Entscheidung über Abschiebehaft treffen keine Ministerien: Sie wird von kommunalen Ausländerbehörden beantragt, wenn diese darlegen, dass aus ihrer Sicht von einer Person eine Fremdgefährdung ausgeht oder diese sich einer Abschiebung entziehen würde. Dieses Mittel ist rechtlich normiert, da es ein schwerwiegender Eingriff in die individuelle Freiheit der Person darstellt. Ob eine Abschiebehaft geboten oder verhältnismäßig ist, entscheidet ein Gericht in einer Einzelfallentscheidung.
Seit einiger Zeit sehen wir jedoch, dass Abschiebungshaft immer häufiger schon vor dem Ausschöpfen aller milderen Mittel von Ausländerbehörden im Einzelfall beantragt wird, Gerichte nach Prüfung im Einzelfall diese auch anordnen und die Unterbringungseinrichtungen für ausreisepflichtige Geflüchtete zunehmend ausgelastet sind. Das hat zur Folge, dass gegenwärtig der Eindruck entsteht, als müsste das Land zur Erfüllung seiner Aufgaben zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung stellen.
Diese Entwicklung ist jedoch keinesfalls ein Zeichen eines gut funktionierenden Migrationssystems, sondern Ausdruck des Scheiterns vorheriger Prozesse und Perspektiven - etwa durch fehlende Möglichkeiten des Spurwechsels oder unzureichender Bleibeperspektiven über Ausbildung, Arbeit oder Studium. Wir müssen es als Gesellschaft schaffen, mehr Geflüchteten dazu Zugang zu ermöglichen und durch Prävention und Integration tragfähige Perspektiven zu ermöglichen.
Abschiebehaft ist für uns GRÜNE nie politisches Ziel sondern Verpflichtung innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Um die Situation im Rahmen des Möglichen zu verbessern, fordern wir als Grüne NRW:
● Wir priorisieren vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation in der kommenden und den zukünftigen Haushaltsberatungen die Sicherstellung und Ausweitung der Ausgaben des Landes NRW für Bildung, Sicherheit und eine gelingende Integration im Sinne dieses Antrags über Abschiebemaßnahmen.
● Unser Ziel ist es entsprechend, den Bedarf an Abschiebehaftplätzen insgesamt zu verringern, so dass in ständiger Evaluation deutlich wird, dass eine zweite UfA nicht nur o.g. Zielen entgegensteht, sondern darüber hinaus auch nicht mehr nötig ist.
● Die konsequente Umsetzung aller Angebote, die im Ausführungsgesetz für die Abschiebungshaft vorgesehen sind: Möglicher Entfall von Angeboten aufgrund von fehlenden finanziellen Ressourcen darf es bei Freizeit und Beratungsangeboten in Einrichtungen nicht geben
● Eine Evaluierung des Aufenthaltsgesetzes, in dem der Personenkreis sowie die Rahmenbedingungen für die Abschiebungshaft geregelt sind. Wir setzen uns für die stärkere Nutzung von alternativen statt freiheitsentziehenden Maßnahmen ein
● für die Rücknahme der beschlossenen Höchstdauer der Inhaftnahme zurück von 28 auf 10 Tage.
Wir stehen zu unseren Absprachen mit dem Koalitionspartner: Sowohl zu dem, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, als auch zu den getroffenen Beschlüsse im Kabinett.
Freiheitsentziehende Maßnahmen müssen immer dem Gebot der Verhältnismäßigkeit folgen. Daher müssen andere Mittel Vorrang haben. Wir priorisieren vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation in der kommenden und den zukünftigen Haushaltsberatungen die Sicherstellung und Ausweitung der Ausgaben des Landes NRW für Bildung, Sicherheit und eine gelingende Integration. Es bleibt unser Ziel, Maßnahmen zu stärken, die eine Haft oder Ingewahrsamnahme vermeiden.
Durch die Stärkung alternativer Maßnahmen soll der Bedarf an freiheitsentziehenden Maßnahmen so gesenkt werden, dass die Auslastung sinkt und der Bedarf für die Inbetriebnahme weiterer Infrastruktur nicht gegeben ist.
Antragstext
Von Zeile 107 bis 119:
- Der Freiheitsentzug dabei darf nicht zu einem gewöhnlichen Mittel von Rückführungen werden. Bereits jetzt verfügt das Land Nordrhein-Westfalen mit der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (Ufa) zum Vollzug von Abschiebehaft Büren über die bundesweit größte Einrichtung dieser Art, um Abschiebehaftlätze vorzuhalten. Klar ist: Die Notwendigkeit einer Vielzahl von Abschiebeplätzen ist kein Ausweis einer besonders starken und sicheren Politik. Denn grundsätzlich gilt, dass eine auf Abschreckung angelegte Migrationspolitik weder zu mehr Sicherheit noch zu mehr Steuerung von Migrations- und Integrationsprozessen führt. Unser Ziel ist es, mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Partei, Fraktion und Kabinett durch unsere Innen- und Migrationspolitik echte Sicherheit zu ermöglichen und populistischer, menschenverachtender Politik den Nährboden zu entziehen.
- [Ab Z. 107 bis Ende des Antrags]
Besonders die Rhetorik und Forderungen, die im Rahmen von Abschiebungen verwendet werden, sind symptomatisch für den politischen und gesellschaftlichen Rechsdruck. Als GRÜNE NRW ist für uns klar, dass Abschiebungen eine große Härte für die Betroffenen sind und in jedem Fall gewährleistet werden muss, dass wenn Abschiebungen stattfinden, eine rechtsstaatliche, gerechte und humanitär verantwortungsvolle Abschiebepraxis gewährleistet werden muss.
Abschiebungshaft stellt in diesem Fall das äußerste Mittel und einen schwerwiegenden Eingriff in den grundrechtlich geschützten Freiheitsbereich des Menschen dat. Die Entscheidung über Abschiebehaft treffen keine Ministerien: Sie wird von kommunalen Ausländerbehördden beantragt, wenn diese darlegen, dass aus ihrer Sicht von einer Person eine Fremdgefährdung ausgeht oder diese sich einer Abschiebung entziehen würde. Dieses Mittel ist rechtlich normiert, da es ein schwerwiegender Eingriff in die individuelle Freiheit der Person darstellt. Ob eine Abschiebehaft geboten oder verhältnismä0ig ist, entscheidet ein Gericht in einer Einzelfallentscheidung.
Seit einiger Zeit sehen wir jedoch, dass Abschiebungshaft immer häufiger von Ausländerbehörden im Einzelfall beantragt wird, Gerichte nach Prüfung im Einzelfall diese auch anordnen und die Unterbringungseinrichtungen für ausreisepflichtige Geflüchtete zunehmend ausgelastet sind. Das hat zur Folge, dass es gegenwärtig so scheint, als müssten neue, zusätzliche Kapazitäten entstehen - nicht aus politischer Überzeugung, sondern um rechtlich bindende Gerichtsentscheidungen umsetzen zu können.
Diese Entwicklung ist jedoch keinesfalls ein Zeichen eines gut funktionierenden Migrationssystems, sondern Ausdruck des Scheiterns vorheriger Prozesse und Perspektiven - etwa durch fehlende Möglichkeiten des Spurwechsels oder unzureichender Bleibeperspektiven über Ausbildung, Arbeit oder Studium. Wir müssen es als Gesellschaft schaffen, mehr Geflüchteten dazu Zugang zu ermöglichen und durch Prävention und Integration tragfähige Perspektiven zu ermöglichen. Diese Bemühungen müssen verstärkt werden, damit die geplante zweite Unterbringungseinrichtung für ausreisepflichtige Geflüchtete schlussendlich doch nicht bemötigt wird. Um die Situation im Rahmen des Möglichen zu verbessern, fordern wir als Grüne NRW:
- Unser Ziel muss es sein, den Bedarf zu verringern: Die Notwendigkeit der geplanten zweiten Ufa in NRW werden wir immer wieder evaluieren und aus sinkender Notwendigkeit Konsequenzen im Bereich des Vorhaltens von Abschiebungshaftplätzen ziehen.
- Die konsequente Umsetzung aller Angebote, die im Ausführungsgesetz für die Abschiebungshaft vorgesehen sind: Möglicher Entfall von Angeboten aufgrund von fehlenden finanziellen Resslurcen darf es bei Freizeit- und Beratungsangeboten in Einrichtungen nicht geben
- Eine Evaluierung des Aufenthaltsgesetzes, in dem der Personenkreis sowie die Rahmenbedingungen für die Abschiebungshaft geregelt sind. Wir setzen uns für die stärkere Nutzung von alternativen statt freiheitsentziehenden Maßnahmen ein
- Die Evaluation von im Rückführungsverbesserungsgesetz vereinbarten Verschärfungen, etwa die Höchstdauer der Inhaftnahme von 10 auf 28 Tage
Unser Ziel muss es sein, diesen Bedarf zu verringern - durch bessere Perspektiven und Integration. Wenn ein Staat weniger Infrastruktur für die Umsetzung restriktiver Gerichtsentscheidungen bereitstellen muss, profitieren alle. Denn während politische Mitbewerber für neue Abschiebeeinrichtungen erhabliche Mittel bereitstellen möchten, muss von progressiven Akteuren bei Prävention, Integrationsarbeit und unabhängiger Rechtsberatung oft um jeden Euro gerungen werden. Wir fordern eine ausgewogenere Prioritätensetzung, die menschenrechtliche und gesellschaftspolitische Ziele in den Mittelpunkt stellt. Es darf nicht sein, dass restriktive Maßnahmen gegenüber Präventions- und Integrationsangeboten vorgezogen werden.
Wir fordern die Landtagsfraktion und Landesregierung daher auf, diesen Einsatz entschlossen und tatkräftig fortzuführen - damit der Bedarf an diesen Plätzen sinkt und die zweite Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete schlussendlich nicht benötigt wird.
Unterstützer*innen
- Jenny Brunner (KV Dortmund)
- Ali Saker (KV Münster)
- Fabian Müller (KV Münster)
- Simon Haack (KV Münster)
- Janina Singh (KV Siegen-Wittgenstein)
- Katja Poredda (KV Köln)
- Anke Nübold (KV Düsseldorf)
- Fabio Zimmer (KV Münster)
- Kirsten Grunewald-Poch (KV Warendorf)
- Anja Beiers (KV Warendorf)
- Julia Zimmer (KV Münster)
- Judith Petersen (KV Münster)
- Meike Gerwin (KV Gelsenkirchen)
- Julia Müller (KV Bochum)
- Moritz Oberberg (KV Bochum)
- Barbara Jessel (KV Bochum)
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Von Zeile 107 bis 141:
- Der Freiheitsentzug dabei darf nicht zu einem gewöhnlichen Mittel von Rückführungen werden. Bereits jetzt verfügt das Land Nordrhein-Westfalen mit der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (Ufa) zum Vollzug von Abschiebehaft Büren über die bundesweit größte Einrichtung dieser Art, um Abschiebehaftlätze vorzuhalten. Klar ist: Die Notwendigkeit einer Vielzahl von Abschiebeplätzen ist kein Ausweis einer besonders starken und sicheren Politik. Denn grundsätzlich gilt, dass eine auf Abschreckung angelegte Migrationspolitik weder zu mehr Sicherheit noch zu mehr Steuerung von Migrations- und Integrationsprozessen führt. Unser Ziel ist es, mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Partei, Fraktion und Kabinett durch unsere Innen- und Migrationspolitik echte Sicherheit zu ermöglichen und populistischer, menschenverachtender Politik den Nährboden zu entziehen.
- Wir wollen die Notwendigkeit von vorzuhaltenden Abschiebehaftplätzen und die damit im Zusammenhang stehenden Ressourcen durch eine wirksame Innen- und Migrationspolitik so weit wie möglich reduzieren und verhindern, dass Menschen überhaupt in Abschiebehaft genommen werden müssen.
Variante 1:
- Das Ziel ist dementsprechend, die Kapazitätsauslastung der 175 Plätze in der Ufa in Büren so weit wie möglich zu verringern sowie die Notwendigkeit des Baus einer neuen Ufa mit 140 Plätzen in Mönchengladbach noch während der laufenden Planungsphase umzukehren und die Maßnahme zu verhindern.
Variante 2:
- Wir werden daher die Notwendigkeit immer wieder evaluieren und aus sinkender Notwendigkeit auch Konsequenzen im Bereich des Vorhaltens von Abschiebeplätzen ziehen. Dies gilt auch mit Blick auf die geplante neue Ufa in Mönchengladbach.
- [Ab Z. 107 bis Ende des Antrags]
- Die Krisenfestigkeit unserer Gesellschaft zu stärken und in diesem Kontext den Katastrophen- und Zivilschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe definieren – in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen.
- Innenpolitik mit sozialer Gerechtigkeit stärker zusammenzudenken: Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten dürfen nicht nur Menschen mit kleinem Einkommen besonders hart treffen. Deshalb fordern wir eine stärkere Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit in der Praxis von Ordnungsrecht und Justiz.
- Besonders die Rhetorik und Forderungen, die im Rahmen von Abschiebungen verwendet werden, sind symptomatisch für den politischen und gesellschaftlichen Rechtsruck.
Es ist falsch, Asyldebatten nur nach schrecklichen Einzelfällen auszurichten, statt auch nach den vielen gelungenen Integrationsgeschichten. Wir werden alle Instrumente, die wir haben, um für einen differenzierten und humanitäre Politik in der Asyldebatte zu arbeiten auf allen Ebenen von Bundestag, über Bundesrat bis zum Landtag und den kommunalen Gremien.
Als GRÜNE NRW ist für uns klar, dass Abschiebungen eine große Härte für die Betroffenen sind. Abschiebungshaft stellt in diesem Fall das äußerste Mittel und einen schwerwiegenden Eingriff in den grundrechtlich geschützten Freiheitsbereich des Menschen dar. Die Entscheidung über Abschiebehaft treffen keine Ministerien: Sie wird von kommunalen Ausländerbehörden beantragt, wenn diese darlegen, dass aus ihrer Sicht von einer Person eine Fremdgefährdung ausgeht oder diese sich einer Abschiebung entziehen würde. Dieses Mittel ist rechtlich normiert, da es ein schwerwiegender Eingriff in die individuelle Freiheit der Person darstellt. Ob eine Abschiebehaft geboten oder verhältnismäßig ist, entscheidet ein Gericht in einer Einzelfallentscheidung.
Seit einiger Zeit sehen wir jedoch, dass Abschiebungshaft immer häufiger schon vor dem Ausschöpfen aller milderen Mittel von Ausländerbehörden im Einzelfall beantragt wird, Gerichte nach Prüfung im Einzelfall diese auch anordnen und die Unterbringungseinrichtungen für ausreisepflichtige Geflüchtete zunehmend ausgelastet sind. Das hat zur Folge, dass gegenwärtig der Eindruck entsteht, als müsste das Land zur Erfüllung seiner Aufgaben zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung stellen.
Diese Entwicklung ist jedoch keinesfalls ein Zeichen eines gut funktionierenden Migrationssystems, sondern Ausdruck des Scheiterns vorheriger Prozesse und Perspektiven - etwa durch fehlende Möglichkeiten des Spurwechsels oder unzureichender Bleibeperspektiven über Ausbildung, Arbeit oder Studium. Wir müssen es als Gesellschaft schaffen, mehr Geflüchteten dazu Zugang zu ermöglichen und durch Prävention und Integration tragfähige Perspektiven zu ermöglichen.
Abschiebehaft ist für uns GRÜNE nie politisches Ziel sondern Verpflichtung innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Um die Situation im Rahmen des Möglichen zu verbessern, fordern wir als Grüne NRW:
● Wir priorisieren vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation in der kommenden und den zukünftigen Haushaltsberatungen die Sicherstellung und Ausweitung der Ausgaben des Landes NRW für Bildung, Sicherheit und eine gelingende Integration im Sinne dieses Antrags über Abschiebemaßnahmen.
● Unser Ziel ist es entsprechend, den Bedarf an Abschiebehaftplätzen insgesamt zu verringern, so dass in ständiger Evaluation deutlich wird, dass eine zweite UfA nicht nur o.g. Zielen entgegensteht, sondern darüber hinaus auch nicht mehr nötig ist.
● Die konsequente Umsetzung aller Angebote, die im Ausführungsgesetz für die Abschiebungshaft vorgesehen sind: Möglicher Entfall von Angeboten aufgrund von fehlenden finanziellen Ressourcen darf es bei Freizeit und Beratungsangeboten in Einrichtungen nicht geben
● Eine Evaluierung des Aufenthaltsgesetzes, in dem der Personenkreis sowie die Rahmenbedingungen für die Abschiebungshaft geregelt sind. Wir setzen uns für die stärkere Nutzung von alternativen statt freiheitsentziehenden Maßnahmen ein
● für die Rücknahme der beschlossenen Höchstdauer der Inhaftnahme zurück von 28 auf 10 Tage.
Wir stehen zu unseren Absprachen mit dem Koalitionspartner: Sowohl zu dem, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, als auch zu den getroffenen Beschlüsse im Kabinett.
Freiheitsentziehende Maßnahmen müssen immer dem Gebot der Verhältnismäßigkeit folgen. Daher müssen andere Mittel Vorrang haben. Wir priorisieren vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation in der kommenden und den zukünftigen Haushaltsberatungen die Sicherstellung und Ausweitung der Ausgaben des Landes NRW für Bildung, Sicherheit und eine gelingende Integration. Es bleibt unser Ziel, Maßnahmen zu stärken, die eine Haft oder Ingewahrsamnahme vermeiden.
Durch die Stärkung alternativer Maßnahmen soll der Bedarf an freiheitsentziehenden Maßnahmen so gesenkt werden, dass die Auslastung sinkt und der Bedarf für die Inbetriebnahme weiterer Infrastruktur nicht gegeben ist.
Antragstext
Von Zeile 107 bis 119:
- Der Freiheitsentzug dabei darf nicht zu einem gewöhnlichen Mittel von Rückführungen werden. Bereits jetzt verfügt das Land Nordrhein-Westfalen mit der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (Ufa) zum Vollzug von Abschiebehaft Büren über die bundesweit größte Einrichtung dieser Art, um Abschiebehaftlätze vorzuhalten. Klar ist: Die Notwendigkeit einer Vielzahl von Abschiebeplätzen ist kein Ausweis einer besonders starken und sicheren Politik. Denn grundsätzlich gilt, dass eine auf Abschreckung angelegte Migrationspolitik weder zu mehr Sicherheit noch zu mehr Steuerung von Migrations- und Integrationsprozessen führt. Unser Ziel ist es, mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Partei, Fraktion und Kabinett durch unsere Innen- und Migrationspolitik echte Sicherheit zu ermöglichen und populistischer, menschenverachtender Politik den Nährboden zu entziehen.
- [Ab Z. 107 bis Ende des Antrags]
Besonders die Rhetorik und Forderungen, die im Rahmen von Abschiebungen verwendet werden, sind symptomatisch für den politischen und gesellschaftlichen Rechsdruck. Als GRÜNE NRW ist für uns klar, dass Abschiebungen eine große Härte für die Betroffenen sind und in jedem Fall gewährleistet werden muss, dass wenn Abschiebungen stattfinden, eine rechtsstaatliche, gerechte und humanitär verantwortungsvolle Abschiebepraxis gewährleistet werden muss.
Abschiebungshaft stellt in diesem Fall das äußerste Mittel und einen schwerwiegenden Eingriff in den grundrechtlich geschützten Freiheitsbereich des Menschen dat. Die Entscheidung über Abschiebehaft treffen keine Ministerien: Sie wird von kommunalen Ausländerbehördden beantragt, wenn diese darlegen, dass aus ihrer Sicht von einer Person eine Fremdgefährdung ausgeht oder diese sich einer Abschiebung entziehen würde. Dieses Mittel ist rechtlich normiert, da es ein schwerwiegender Eingriff in die individuelle Freiheit der Person darstellt. Ob eine Abschiebehaft geboten oder verhältnismä0ig ist, entscheidet ein Gericht in einer Einzelfallentscheidung.
Seit einiger Zeit sehen wir jedoch, dass Abschiebungshaft immer häufiger von Ausländerbehörden im Einzelfall beantragt wird, Gerichte nach Prüfung im Einzelfall diese auch anordnen und die Unterbringungseinrichtungen für ausreisepflichtige Geflüchtete zunehmend ausgelastet sind. Das hat zur Folge, dass es gegenwärtig so scheint, als müssten neue, zusätzliche Kapazitäten entstehen - nicht aus politischer Überzeugung, sondern um rechtlich bindende Gerichtsentscheidungen umsetzen zu können.
Diese Entwicklung ist jedoch keinesfalls ein Zeichen eines gut funktionierenden Migrationssystems, sondern Ausdruck des Scheiterns vorheriger Prozesse und Perspektiven - etwa durch fehlende Möglichkeiten des Spurwechsels oder unzureichender Bleibeperspektiven über Ausbildung, Arbeit oder Studium. Wir müssen es als Gesellschaft schaffen, mehr Geflüchteten dazu Zugang zu ermöglichen und durch Prävention und Integration tragfähige Perspektiven zu ermöglichen. Diese Bemühungen müssen verstärkt werden, damit die geplante zweite Unterbringungseinrichtung für ausreisepflichtige Geflüchtete schlussendlich doch nicht bemötigt wird. Um die Situation im Rahmen des Möglichen zu verbessern, fordern wir als Grüne NRW:
- Unser Ziel muss es sein, den Bedarf zu verringern: Die Notwendigkeit der geplanten zweiten Ufa in NRW werden wir immer wieder evaluieren und aus sinkender Notwendigkeit Konsequenzen im Bereich des Vorhaltens von Abschiebungshaftplätzen ziehen.
- Die konsequente Umsetzung aller Angebote, die im Ausführungsgesetz für die Abschiebungshaft vorgesehen sind: Möglicher Entfall von Angeboten aufgrund von fehlenden finanziellen Resslurcen darf es bei Freizeit- und Beratungsangeboten in Einrichtungen nicht geben
- Eine Evaluierung des Aufenthaltsgesetzes, in dem der Personenkreis sowie die Rahmenbedingungen für die Abschiebungshaft geregelt sind. Wir setzen uns für die stärkere Nutzung von alternativen statt freiheitsentziehenden Maßnahmen ein
- Die Evaluation von im Rückführungsverbesserungsgesetz vereinbarten Verschärfungen, etwa die Höchstdauer der Inhaftnahme von 10 auf 28 Tage
Unser Ziel muss es sein, diesen Bedarf zu verringern - durch bessere Perspektiven und Integration. Wenn ein Staat weniger Infrastruktur für die Umsetzung restriktiver Gerichtsentscheidungen bereitstellen muss, profitieren alle. Denn während politische Mitbewerber für neue Abschiebeeinrichtungen erhabliche Mittel bereitstellen möchten, muss von progressiven Akteuren bei Prävention, Integrationsarbeit und unabhängiger Rechtsberatung oft um jeden Euro gerungen werden. Wir fordern eine ausgewogenere Prioritätensetzung, die menschenrechtliche und gesellschaftspolitische Ziele in den Mittelpunkt stellt. Es darf nicht sein, dass restriktive Maßnahmen gegenüber Präventions- und Integrationsangeboten vorgezogen werden.
Wir fordern die Landtagsfraktion und Landesregierung daher auf, diesen Einsatz entschlossen und tatkräftig fortzuführen - damit der Bedarf an diesen Plätzen sinkt und die zweite Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete schlussendlich nicht benötigt wird.
Unterstützer*innen
- Jenny Brunner (KV Dortmund)
- Ali Saker (KV Münster)
- Fabian Müller (KV Münster)
- Simon Haack (KV Münster)
- Janina Singh (KV Siegen-Wittgenstein)
- Katja Poredda (KV Köln)
- Anke Nübold (KV Düsseldorf)
- Fabio Zimmer (KV Münster)
- Kirsten Grunewald-Poch (KV Warendorf)
- Anja Beiers (KV Warendorf)
- Julia Zimmer (KV Münster)
- Judith Petersen (KV Münster)
- Meike Gerwin (KV Gelsenkirchen)
- Julia Müller (KV Bochum)
- Moritz Oberberg (KV Bochum)
- Barbara Jessel (KV Bochum)
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- Der Freiheitsentzug dabei darf nicht zu einem gewöhnlichen Mittel von Rückführungen werden. Bereits jetzt verfügt das Land Nordrhein-Westfalen mit der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (Ufa) zum Vollzug von Abschiebehaft Büren über die bundesweit größte Einrichtung dieser Art, um Abschiebehaftlätze vorzuhalten. Klar ist: Die Notwendigkeit einer Vielzahl von Abschiebeplätzen ist kein Ausweis einer besonders starken und sicheren Politik. Denn grundsätzlich gilt, dass eine auf Abschreckung angelegte Migrationspolitik weder zu mehr Sicherheit noch zu mehr Steuerung von Migrations- und Integrationsprozessen führt. Unser Ziel ist es, mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Partei, Fraktion und Kabinett durch unsere Innen- und Migrationspolitik echte Sicherheit zu ermöglichen und populistischer, menschenverachtender Politik den Nährboden zu entziehen.
- [Ab Z. 107 bis Ende des Antrags]
Besonders die Rhetorik und Forderungen, die im Rahmen von Abschiebungen verwendet werden, sind symptomatisch für den politischen und gesellschaftlichen Rechsdruck. Als GRÜNE NRW ist für uns klar, dass Abschiebungen eine große Härte für die Betroffenen sind und in jedem Fall gewährleistet werden muss, dass wenn Abschiebungen stattfinden, eine rechtsstaatliche, gerechte und humanitär verantwortungsvolle Abschiebepraxis gewährleistet werden muss.
Abschiebungshaft stellt in diesem Fall das äußerste Mittel und einen schwerwiegenden Eingriff in den grundrechtlich geschützten Freiheitsbereich des Menschen dat. Die Entscheidung über Abschiebehaft treffen keine Ministerien: Sie wird von kommunalen Ausländerbehördden beantragt, wenn diese darlegen, dass aus ihrer Sicht von einer Person eine Fremdgefährdung ausgeht oder diese sich einer Abschiebung entziehen würde. Dieses Mittel ist rechtlich normiert, da es ein schwerwiegender Eingriff in die individuelle Freiheit der Person darstellt. Ob eine Abschiebehaft geboten oder verhältnismä0ig ist, entscheidet ein Gericht in einer Einzelfallentscheidung.
Seit einiger Zeit sehen wir jedoch, dass Abschiebungshaft immer häufiger von Ausländerbehörden im Einzelfall beantragt wird, Gerichte nach Prüfung im Einzelfall diese auch anordnen und die Unterbringungseinrichtungen für ausreisepflichtige Geflüchtete zunehmend ausgelastet sind. Das hat zur Folge, dass es gegenwärtig so scheint, als müssten neue, zusätzliche Kapazitäten entstehen - nicht aus politischer Überzeugung, sondern um rechtlich bindende Gerichtsentscheidungen umsetzen zu können.
Diese Entwicklung ist jedoch keinesfalls ein Zeichen eines gut funktionierenden Migrationssystems, sondern Ausdruck des Scheiterns vorheriger Prozesse und Perspektiven - etwa durch fehlende Möglichkeiten des Spurwechsels oder unzureichender Bleibeperspektiven über Ausbildung, Arbeit oder Studium. Wir müssen es als Gesellschaft schaffen, mehr Geflüchteten dazu Zugang zu ermöglichen und durch Prävention und Integration tragfähige Perspektiven zu ermöglichen. Diese Bemühungen müssen verstärkt werden, damit die geplante zweite Unterbringungseinrichtung für ausreisepflichtige Geflüchtete schlussendlich doch nicht bemötigt wird. Um die Situation im Rahmen des Möglichen zu verbessern, fordern wir als Grüne NRW:
- Unser Ziel muss es sein, den Bedarf zu verringern: Die Notwendigkeit der geplanten zweiten Ufa in NRW werden wir immer wieder evaluieren und aus sinkender Notwendigkeit Konsequenzen im Bereich des Vorhaltens von Abschiebungshaftplätzen ziehen.
- Die konsequente Umsetzung aller Angebote, die im Ausführungsgesetz für die Abschiebungshaft vorgesehen sind: Möglicher Entfall von Angeboten aufgrund von fehlenden finanziellen Resslurcen darf es bei Freizeit- und Beratungsangeboten in Einrichtungen nicht geben
- Eine Evaluierung des Aufenthaltsgesetzes, in dem der Personenkreis sowie die Rahmenbedingungen für die Abschiebungshaft geregelt sind. Wir setzen uns für die stärkere Nutzung von alternativen statt freiheitsentziehenden Maßnahmen ein
- Die Evaluation von im Rückführungsverbesserungsgesetz vereinbarten Verschärfungen, etwa die Höchstdauer der Inhaftnahme von 10 auf 28 Tage
Unser Ziel muss es sein, diesen Bedarf zu verringern - durch bessere Perspektiven und Integration. Wenn ein Staat weniger Infrastruktur für die Umsetzung restriktiver Gerichtsentscheidungen bereitstellen muss, profitieren alle. Denn während politische Mitbewerber für neue Abschiebeeinrichtungen erhabliche Mittel bereitstellen möchten, muss von progressiven Akteuren bei Prävention, Integrationsarbeit und unabhängiger Rechtsberatung oft um jeden Euro gerungen werden. Wir fordern eine ausgewogenere Prioritätensetzung, die menschenrechtliche und gesellschaftspolitische Ziele in den Mittelpunkt stellt. Es darf nicht sein, dass restriktive Maßnahmen gegenüber Präventions- und Integrationsangeboten vorgezogen werden.
Wir fordern die Landtagsfraktion und Landesregierung daher auf, diesen Einsatz entschlossen und tatkräftig fortzuführen - damit der Bedarf an diesen Plätzen sinkt und die zweite Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete schlussendlich nicht benötigt wird.
Unterstützer*innen
- Jenny Brunner (KV Dortmund)
- Ali Saker (KV Münster)
- Fabian Müller (KV Münster)
- Simon Haack (KV Münster)
- Janina Singh (KV Siegen-Wittgenstein)
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- Anja Beiers (KV Warendorf)
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