Kinder mit Behinderungen dürfen nicht von Bildung ausgeschlossen werden, weil Schul- oder Inklusionsbegleitungen fehlen. Doch genau das passiert derzeit. Die Verfahren zur Bewilligung sind langwierig und uneinheitlich, Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen sind ungeklärt oder führen zu gegenseitigem Wegschieben der Verantwortung. In der Praxis bedeutet das: Kinder mit anerkanntem Bedarf erhalten keine Unterstützung.
In der letzten Sitzung des Sozialausschusses in Neunkirchen-Seelscheid haben die Leitungen unserer Schulen und Kitas einen eindringlichen Hilferuf an die Kommunalpolitik gerichtet: Immer seltener werden Schul- und Inklusionsbegleitungen genehmigt. Für viele Kinder mit Behinderung bedeutet das, dass sie nicht mehr wie gewohnt am Unterricht teilnehmen können – obwohl ihnen dieses Recht zusteht.
Wir brauchen endlich klare Zuständigkeiten, verbindliche Standards und eine verlässliche Finanzierung für Inklusionsbegleitungen – damit Kinder mit Behinderung ihr Recht auf Bildung auch tatsächlich wahrnehmen können.
Inklusion darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass alle Kinder die Unterstützung bekommen, die sie brauchen.