| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 24./25. Mai 2025 in Köln | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Verschiedenes | 
| Status: | Beschluss | 
| Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz | 
| Beschlossen am: | 25.05.2025 | 
| Antragshistorie: | Version 2   | 
Menschenrechte sind unverhandelbar – Auch an der europäischen Außengrenze!
Beschlusstext
Nach Berichten von Nichtregierungsorganisationen wie ProAsyl, Matteo Kirchen und 
Asyl e.V. und dem Kölner Spendenkonvoi e.V., gibt es in den Ländern, in die 
abgeschoben wird, teilweise eine dramatische humanitäre Lage von Geflüchteten, 
zum Beispiel in Bulgarien. Besonders besorgniserregend ist die Situation im 
Abschiebegefängnis Busmantsi, in dem aus Deutschland abgeschobene Geflüchtete 
unter menschenunwürdigen Bedingungen über Wochen bis Monate interniert werden. 
Die jüngsten Berichte zeigen, dass Geflüchtete in Bulgarien systematisch 
Misshandlungen, unzureichender Versorgung und menschenunwürdigen Haftbedingungen 
ausgesetzt sind. Zudem werden aus Deutschland abgeschobene Geflüchtete in 
Bulgarien vor die Wahl gestellt, 18 Monate in einem Abschiebegefängnis 
inhaftiert zu werden oder die freiwillige Rückkehr in ihr Heimatland anzutreten.
Diese Lage ist nicht hinnehmbar. Menschenrechte sind universell, unteilbar und 
unverhandelbar und gelten auch an den Außengrenzen der Europäischen Union. 
Gerade bei der Aufnahme von Schutzsuchenden müssen die Strukturen auf ein 
menschenwürdiges Niveau angehoben werden, um Menschen nicht durch Armut, 
Obdachlosigkeit oder Diskriminierung zur Sekundärmigration zu zwingen,so wie es 
im erst kürzlich beschlossenen Bundestagswahlprogramm steht.
Daher ist eine Neubeurteilung der Situation durch die Bundesregierung dringend 
erforderlich, um eine menschenrechtskonforme Asylpolitik sicherzustellen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW fordern die Bundesregierung auf, diese konkrete 
Situation aufzuklären, neu zu bewerten, in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen 
Land die Abschiebungen zu beenden und - wenn nötig - die Abschiebeanordnungen in 
die jeweiligen Länder durch das BAMF auszusetzen.
Gleichzeitig wird die Bundesregierung aufgefordert ein Menschenrechtsmonitoring 
für die Situation von Menschen, die abgeschoben werden, einzuführen, damit die 
Menschenrechtslage für Schutzsuchende strukturell realistisch überprüft werden 
kann. Menschenrechte müssen überall in der EU eingehalten werden – auch an den 
Außengrenzen. Für dieses beschriebene Vorgehen bitten wir die NRW-Landesgruppe 
der GRÜNEN Bundestagsabgeordneten sich weiterhin einzusetzen.
Die Landesregierung soll auch ihre Möglichkeiten nutzen, sich für die Einhaltung 
von Menschenrechten in den Ländern selbst und die Neubeurteilung der 
Menschenrechtslage durch die Bundesregierung einzusetzen, bspw. über die Gremien 
und etwaigen Initiativen im Bundesrat. Zusätzlich fordern wir die 
Landesregierung auf, den individuellen Ermessensspielraum zu nutzen und eine 
Aussetzung von Abschiebungen in Länder, wo die Sicherheit, Unversehrtheit und 
Menschenwürde nicht ausreichend geschützt werden, wie beim Abschiebestopp von 
Jesid*innen, zu prüfen.