Nach einem sehr konstruktiven Austausch mit den Antragssteller*innen schlagen wir euch diese, in Kooperation entstandene, Weiterentwicklung des Antrags vor.
Die Situation für Geflüchtete in Bulgarien ist laut vielen NGO-Berichten von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen geprägt. Statt Schutz und Asyl zu gewähren, setzt Bulgarien auf die systematische Entrechtung und Missachtung der Menschenwürde. Internationale Organisationen und Menschenrechtsgruppen dokumentieren immer wieder massive Verstöße gegen grundlegende Rechte (Human Rights Watch, Pro Asyl, Matteo Kirchen & Asyl). Polizeigewalt, fehlende medizinische Versorgung und unzumutbare hygienische Bedingungen gehören zur alarmierenden Normalität von Schutzsuchenden in Bulgarien. Zudem gibt es keine staatlichen Bemühungen, rechtliche Unterstützung zu gewährleisten oder transparente Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Flüchtende sind so den willkürlichen und außergerichtlichen Maßnahmen größtenteils schutzlos sowie unwissentlich ausgeliefert.
Das Abschiebegefängnis Busmantsi steht exemplarisch für die systematische Misshandlung und Vernachlässigung von Schutzsuchenden. Die Haftanstalten für Geflüchtete in Bulgarien sind faktisch rechtsfreie Räume, die nicht den nationalen oder internationalen Standards für Gefängnisse unterliegen. Dies betrifft sowohl die unzureichende Unterbringung – einschließlich der stark eingeschränkten Möglichkeit, sich täglich lediglich 30 Minuten im Freien aufzuhalten – als auch die mangelhafte Versorgung mit Nahrung und den eingeschränkten Zugang zu sanitären Einrichtungen.
Wir, die Antragsteller*innen, waren im März im Auftrag des Kölner Spendenkonvoi e.V. in Bulgarien, um uns ein eigenes Bild der Situation vor Ort zu machen. Dabei trafen wir mehrfach auf aus Deutschland abgeschobene Personen, die von den katastrophalen humanitären Bedingungen und systematischen Misshandlungen in bulgarischen Gefängnissen und Camps berichteten. Diese Erfahrungen decken sich mit Einschätzungen und Berichten von Menschenrechtsaktivist*innen und Anwält*innen, die wir vor Ort getroffen haben. Besonders alarmierend war unser Besuch im Abschiebegefängnis Busmantsi, wo sogenannte „voluntary returns“ eingesetzt werden – Dokumente, die Schutzsuchende unterzeichnen müssen, um einer bis zu 18-monatigen Inhaftierung zu entgehen. Diese erzwungene „Freiwilligkeit“ wird genutzt, um Menschen im Rahmen von Kettenabschiebungen in ihre Herkunftsstaaten zurückzuführen.
Die Praxis, Geflüchtete aus Deutschland dorthin abzuschieben, ist daher mit den humanitären und rechtsstaatlichen Grundsätzen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht vereinbar.
Die Landesregierung NRW muss daher sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene Druck ausüben, um eine Neubewertung und Änderung der menschenrechtlichen Lage in Bulgarien zu erwirken, oder Konsequenzen ziehen. Die Gewährleistung von Menschenrechten und einer würdevollen Behandlung von Geflüchteten darf nicht durch rein formale Dublin-Verordnungen unterlaufen werden.