Pflegekinder – insbesondere solche mit besonderen Bedürfnissen – sind ein fester und wachsender Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe in NRW. Sie finden aktuell im Antrag keine Berücksichtigung, obwohl sie mit vergleichbaren – und oft sogar höheren – Unterstützungsbedarfen konfrontiert sind wie Kinder in stationären Einrichtungen.
Pflegeverhältnisse bieten oft eine familiennahe, stabile Lebensumgebung. Dennoch stehen Pflegefamilien, insbesondere bei der Betreuung von Kindern mit Behinderungen, psychischen Belastungen oder chronischen Erkrankungen, vor besonderen Herausforderungen. Viele dieser Pflegekinder benötigen gezielte Unterstützung, um Entwicklungsrückstände aufzuholen, traumatische Erfahrungen zu verarbeiten oder in Schule und Alltag anzukommen.
Pflegefamilien brauchen dafür verlässliche Begleitung, Supervision, Fortbildung sowie eine auskömmliche finanzielle Ausstattung. Auch die Kooperation zwischen Pflegekinderdiensten, ASD und Fachstellen muss verbessert werden. Besonders wichtig ist ein gelingender Übergang ins Erwachsenenleben, der nicht durch das Erreichen der Volljährigkeit abreißen darf.
Um der Realität der Kinder- und Jugendhilfe in ihrer Breite gerecht zu werden, ist es notwendig, Pflegekinder explizit im Antrag zu berücksichtigen – als Teil eines inklusiven Verständnisses von stationären und familienersetzenden Hilfen zur Erziehung.